Auf den letzten Meter kommt es an: Trinkwasserhygiene endet meist am Hausanschluss (Teil 2)

Foto: Tobias Sieben | cc 2.0 Lizenz

Der erste Teil dieses Beitrages ist am 1. August in diesem Blog erschienen. Die Erstveröffentlichung erfolgte im Juni bei der Stiftung Gesundheit, denen ich für die Verbreitung sehr danke! Lesen Sie nun die Fortsetzung meines Artikels, warum das Thema Trinkwasserhygiene ab dem Hausanschluss so wichtig ist – sowohl für private als auch für gewerbliche Bauten und insbesondere für Einrichtungen im Healthcare-Bereich.

Der Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität

Der Hausbesitzer oder -betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird. Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) regelt das Verhältnis zwischen dem Wasserversorger und den Kunden und bestimmt an einer Stelle die Übertragung der Versorgerverantwortung auf den Betreiber: „Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich“ (Paragraph 12 AVBWasserV). Das ist unmissverständlich und unterwirft den Betreiber all jenen Regelungen, die der Wasserversorger in Bezug auf die Gewährleistung der Trinkwasserqualität zu erfüllen hat. Damit hat der Hausbesitzer oder Betreiber der Anlagen sicherzustellen, dass das Trinkwasser „rein und genusstauglich sein muss und weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in Konzentrationen enthalten darf, die gesundheitsschädigend sein könnten.“

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Untätigkeit kann sich rächen

Wer sich als Vermieter einer Wohnung oder Betreiber einer Schule, eines Altenheims oder einer Kindertagesstätte noch gelassen zurücklehnt, sollte spätestens jetzt aufmerksam werden: „Bei schuldhaften Verstößen gegen die in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Pflichten drohen dem Vermieter oder Betreiber merkliche Bußgelder, ja sogar Strafverfahren sind nicht ausgeschlossen. Wer als Vermieter oder Betreiber seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt, hat in einem Schadenfall zusätzlich sogar möglicherweise Schadenersatz und unter Umständen Schmerzensgeld zu zahlen, wenn ein Bewohner des Hauses erkrankt und Schadenersatzansprüche geltend macht. Natürlich braucht ein Betreiber nicht allen denkbaren Gefahren vorzubeugen, aber er hat für den Schutz des Mieters zu sorgen, wenn die Gefahren für den Mieter nicht ohne weiteres erkennbar sind. Und trotzdem: Nicht jeder Vermieter wird als Betreiber einer Trinkwasseranlage wissen, was zu tun ist. Er sollte es aber, denn er haftet!

Der Vermieter sollte seine Trinkwasseranlage regelmäßig prüfen lassen

Trinkwasserqualität muss dauerhaft sichergestellt werden. Kritische Punkte oder die wesentlichen Einflussgrößen für die Trinkwasserqualität sind:

– Verweilzeit des Trinkwassers, zum Beispiel in der Rohrleitung

– Temperaturen, zum Beispiel in der Warmwasseraufbereitung, wo das Wasser über 55°C heiß sein muss, oder in der Kaltwasserleitung, wo das Wasser am besten unter 20°C kalt sein sollte, und

– Qualität und Zustand der Rohrleitung (zum Beispiel keine Bleileitung), gereinigter Hausfilter und so weiter

Empfehlenswert ist es, sich an einen Sanitärfachbetrieb zu wenden, der beim Auffinden von Gefahrenstellen unterstützt oder diese gar nicht erst aufkommen lässt. Viele Installateure bieten Wartungsverträge an. Wichtig ist es, auf deren Qualifizierung zu achten. Fast jeder Wasserversorger führt eine Liste der zugelassenen Vertragsinstallateure. Wer als Mieter unsicher ist, sollte seinen Vermieter auf die Trinkwasserleitungen ansprechen. Fordern Sie Klarheit! Wer als Vermieter auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte Vorsorge betreiben und die Trinkwasserleitungen regelmäßig prüfen lassen.


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