Öffentlicher Gesundheitsdienst und Trinkwasserhygiene

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Das Bundesgesundheitsministerium hat für seine Themenplanung in diesem Jahr u.a. auch die Vorhaben „Weiterentwicklung Pakt für den ÖGD“ und „Aufbau eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“ auf der Agenda. Letzteres ist am 04.10.2023 vorgestellt worden: Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz BIPAM) soll als vierte Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fungieren – neben dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll in der neuen Behörde „aufgehen“.

Die Weiterentwicklung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst war u.a. Thema bei einem Expert:innen-Gespräch im September (Gesundheitsausschuss am 20.09.2023). Auf den sog. ÖGD-Pakt haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 29. 09.2020 in der Hochzeit der Corona-Pandemie zusammen mit Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder geeinigt. Zwischen 2021 bis 2026 stellt der Bund  4 Mrd. Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Jetzt geht es perspektivisch um die Zeit ab 2027.

Fachleute betonen die Notwendigkeit, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland langfristig zu stärken und weiterzuentwickeln, besonders angesichts neuer Herausforderungen nach der Pandemie. Im Rahmen eines Fachgesprächs des Gesundheitsausschusses wies Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg auf die entscheidende Rolle des ÖGD während der COVID-19-Pandemie hin und sprach sich für eine verstärkte Koordination und Steuerung durch den ÖGD aus, die multiprofessionelle Teams und eine gute personelle Ausstattung erfordern würde. Neue Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen, Migration und Digitalisierung erfordern eine regionalisierte, vernetzte Gesundheitsversorgung und eine gesicherte Finanzierung über 2027 hinaus.

Die Partner für Wasser haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder zur Stärkung des ÖGD mit Blick auf die Trinkwasserhygiene Stellung bezogen. Hier einige Forderungen, die nach wie vor Bestand haben und in die Diskussion um die Weiterentwicklung des ÖGD-Paktes einfließen sollten. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Sommer neu in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung. Einige Aspekte sind auch im bereits erwähnten Fachgespräch im Bundestag (s.u.) enthalten. Welche Punkte sind das im Einzelnen?

  1. Mitarbeitende schulen – die Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen (aktuell die Trinkwasserverordnung allein mit 65 Seiten) schafft Unübersichtlichkeit
  2. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist der Umgang mit dem neuen Begriff der Risikoabschätzung. Dieser ersetzt in der TrinkWV die „Gefährdungsanalyse“. Im Rahmen der Risikoabschätzung muss jetzt zusätzlich eine Bewertung erfolgen. Für jede einzelne Kombination von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen, wie das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts, sind das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen, um Handlungsempfehlungen sowie priorisierte Maßnahmen im Rahmen eines Risikomanagements abzuleiten – das erfordert Know-how.
  3. Die zu Covid-Zeiten verstärkt umgesetzten digitalen Prozesse könnten im Bereich der Trinkwasserhygiene einen größeren Stellenwert in Bezug auf Förderungen erhalten. Harmonisierungen von Datenaustauschformaten für Trinkwasseranalysen laufen bereits.
  4. Wer seine Trinkwasserinstallation digital überwacht, spart im Umkehrschluss auch Kosten in Bezug auf weitergehende Legionellenuntersuchungen, da die Abweichungen von den a.a.R.d.T. (allgemein anerkannte Regeln der Technik – Hinweis am Rande: die aktuelle Trinkwasserverordnung bezieht sich nur auf diese und macht keinerlei technische Vorgaben) schneller detektiert werden können. Zusätzlich kann im Optimalfall ein geregelter hydraulische Abgleich im Warmwasserkreislauf der Trinkwasserinstallation enorme Kosten einsparen. Im Heizungsbereich ist der optimale hydraulische Abgleich längst Konsens – und förderfähig.
  5. Labore müssen fortan die Legionellenbefunde an das Umweltbundesamt (UBA) melden. So bekommt das UBA erstmalig einen Überblick. Diese Kosten der Labore werden wahrscheinlich auf die Untersuchungskosten der Betreiber aufgeschlagen. Hier braucht es u.U. Nachjustierung.
  6. Eine weitergehende Untersuchung als Handlungspflicht bei offensichtlicher Ursache für die Havarie, sollte überdacht werden. Hier braucht es zudem ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter.
  7. Temperaturentwicklung des Kaltwassers bundesweit zu monitoren, auch wenn die Details dazu wie bisher das zugehörige Regelwerk wie DVGW W 551 und nicht die TrinkWV bestimmt: Bei Verdacht auf zu warmes Kaltwasser (>18° C) sollte auch das Kaltwasser auf Legionellen untersucht werden. Das wäre leicht durch die ohnehin bestehende Meldepflicht der Labore abzudecken.
  8. Deutliche Anpassung der Vorgaben: Durch den Klimawandel dürfte sich permanent die Temperatur in den Kaltwasserinstallationen erhöhen, was letztlich zu einer verbesserten Lebensbedingung für Keime führt. Normalerweise hat man so zwischen 8° C und 12° C Kaltwassertemperatur. Ab 20° C als pauschaler Wert fängt das Legionellenwachstum an. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) offiziell erst bei 25°C. Dieser Wert ist zu hoch!
  9. Einführung eines Transparenzregisters, wo man öffentlich einsehen kann, wie die Proben in der öffentlichen Gesundheit aussehen. Dies könnte ohne hohen Verwaltungsaufwand durch eine Aushangpflicht umgesetzt werden.
  10. Bundesweite jährliche Auswertung von Abkochgeboten/Trinkwasservorfällen ähnlich einem epidemiologischen Bulletin – durch Starkregenereignisse und andere Naturgewalten kann die Eintragung von Keimen in das Trinkwasser verstärkt auftreten.
  11. Stärkere Beachtung der Tatsache, dass der abgesenkte technische Maßnahmenwert (<100 Koloniebildenden Einheiten (KBE)/100 ml – bisher waren ≤100 „OK“) zu mehr Legionellenfällen führt. Und die neue Berechnungsart des technischen Maßnahmenwertes durch die Labore gemäß UBA-Empfehlung deckt nur die einfachen Fälle ab und es kommt in den Laboren unter Umständen zu unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Auch hier braucht es eine verbindliche Regelung.

 

Das oben bereits angesprochene Fachgespräch im Bundestagsgesundheitsausschuss förderte folgende Aussagen/Themen mit Blick auf die ÖGD-Pakt-Weiterentwicklung zutage:

Johannes Nießen vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD fordert eine nachhaltige Digitalisierung und Modernisierung sowie attraktivere Stellen im ÖGD, besonders für Ärzte.

Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg hebt die Bedeutung des ÖGD in der Corona-Pandemie hervor. Neue Herausforderungen ergäben sich aus dem Klimawandel, der demografischen Entwicklung, der Migration und der nötigen Digitalisierung

Thomas Altgeld von der Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen geht auf die Unterschiede in der Organisation des ÖGD in den verschiedenen Bundesländern ein. Welche Aufgaben soll der ÖGD im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere für vulnerable Gruppen konkret übernehmen? Den Mangel an aktuellen Daten für die Gesundheitsplanung sieht auch er kritisch.

Dagmar Starke und Stefanie Joos, beide aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens in Tübingen, betonen die Bedeutung einer evidenzbasierten Arbeit im ÖGD. Joos fordert eine stärkere wissenschaftliche Ausrichtung, eine systematische Vernetzung von Wissenschaft und ÖGD und verbesserte Präventionsmaßnahmen. Starke hebt praktische Herausforderungen im ÖGD hervor: Der Klimawandel ist eine anhaltende Krise. Einigkeit darüber, dass ÖGD-Pakt fortgesetzt werden muss.

Umweltbundesamt: Fragensammlung Prüf- und Zertifizierungspraxis für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat folgende Fragensammlung mit Blick auf die Prüf- und Zertifizierungspraxis bei Produkten im Kontakt mit Trinkwasser veröffentlicht.

Diese Fragensammlung spiegelt lt. Behörde einige der dort eingegangenen Fragen zu den
trinkwasserhygienischen Regelungsdokumenten wider, die sich aus der Arbeit der Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie aus Anfragen interessierter Kreise ergeben haben.

Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die Fragen und Antworten jeweils einem von drei Themenbereichen zugeordnet:

A – Allgemeines, rechtliche Zusammenhänge
B – Umsetzung der UBA-Regelungsdokumente in Zertifizierungsverfahren
C – Werkstoff-, material- und produktspezifische Fragen

Das PDF (37 Seiten) kann über diesen Link direkt beim UBA abgerufen werden. Es datiert vom 23.08.2023.

Einsparpotenziale bei Planung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen

Trinkwasserhygiene und Energieeinsparung sind kein Widerspruch – unter bestimmten Bedingungen

Nirgendwo werden so hohe Anforderungen an die Trinkwasserhygiene gestellt wie in Gesundheitseinrichtungen. Schließlich können Infektionserreger im Trinkwasser bei prädisponierten Personen schwere Erkrankungen auslösen. Bei Planung oder Sanierung eines Krankenhauses sowie beim Betrieb muss daher bei allem Kostendruck gemäß GEG die Maxime gelten: „Gesundheitsschutz geht vor Energieeinsparung“. Wie kann es also gelingen, Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. so zu planen und umzusetzen, dass Investitions- sowie Energie-, Wasser- und Abwasserkosten gespart werden, ohne dabei die Trinkwassergüte zu gefährden? Welche Maßnahmen lassen sich in Neubauten und welche im Bestand realisieren? Dr. Peter Arens, Hygieneexperte beim Armaturenhersteller Schell, gibt Tipps.

Planung von Neubauten

Empfehlung: wassersparende Armaturen, Urinale und WCs, vorrangig in Kombination mit T-Stück-Installationen

Im Neubau sind erhebliche Einsparmaßnahmen bei den Investitionen und Betriebskosten sowie ökologische Verbesserungen durch wassersparende Entnahmestellen möglich. Denn hier kann die Trinkwasser-Installation von vorneherein auf einen sparsamen und gleichzeitig hygienischen Betrieb ausgelegt werden. Der weitsichtigen Planung kommt eine besondere Bedeutung zu, da man hiermit bereits die Betriebskosten der Gebäude für die nächsten 50 Jahre festlegt. Allerdings nutzt der Fachplaner für die Dimensionierung der Trinkwasser-Installation nahezu immer die Berechnungsdurchflüsse gemäß DIN 1988-300 Tabelle 2, da diese pauschalisiert in seiner Planungssoftware hinterlegt sind. Mit diesen Werten lässt sich das Einsparpotenzial wassersparender Entnahmestellen allerdings nicht ausschöpfen. Grundsätzlich muss der Planer in diesem Fall von den normativen Berechnungsdurchflüssen abweichen. Dies ist in den Hinweisen unter dieser Tabelle 2 in der DIN 1988-300 auch ausdrücklich erwähnt. Möchte man die Trinkwasser-Installation also monetär und ökologisch optimieren, sollten Auftraggeber und Fachplaner über mögliche Wege sprechen.

Mit gemeinsamem Einverständnis sollte die Dimensionierung der Trinkwasser-Installation mit verringerten Berechnungsdurchflüssen erfolgen. Heißt konkret: Von Anfang an mit einer 6- statt 9-Liter Dusche rechnen, bei Waschbecken mit 3 Litern/min statt 4,2 Liter/min usw. So können Einsparungen von bis zu 40% bei Wasserinhalt und Verbrauch und damit auch beim Energieeinsatz der Warmwasserbereitung erzielt werden. Sehr wahrscheinlich ist dies die einzige ökologische Maßnahme, wodurch auch die Investitions- und nicht nur die Betriebskosten sinken. Denn geringere „Literleistungen“ der Entnahmestellen bedingen bei angepasster Berechnung deutlich verringerte und damit kostengünstigere Dimensionen bei Rohren, Verbindern, Dämmungen und Rohrschellen. Der Materialeinsatz bei Rohren und Fittingen lässt sich um bis zu 40 Gewichtsprozent reduzieren. Zudem gewinnt man durch eine verschlankte Trinkwasser-Installation mehr Nutzfläche, da die Schächte kleiner werden können. Eine schlanke Trinkwasser-Installation lässt sich durch T-Stück-Installationen umsetzen. Im Vergleich zu übergroßen, hydraulisch oftmals nicht beherrschbaren Ring-in-Ring-Installationen weisen sie einfache klare Fließwege auf, führen weniger Wasserinhalt und besitzen weniger Oberflächen, die Wärme aufnehmen. Dadurch lassen sich im Mittel Wasserinhalt und Investitionskosten noch einmal um rund 20 % senken. Gleichzeitig wird ein Beitrag zum passiven Schutz des Trinkwassers kalt gegen Erwärmung und somit zum Schutz der Trinkwasserhygiene geleistet. Ein um 20 % und mehr geringerer Wasserinhalt erhöht auch den Wasserwechsel im Betrieb um diesen Wert und damit die hygienische Sicherheit, denn die Anzahl an Nutzern ist in beiden Fällen identisch.

Trinkwasser muss fließen – Wassermanagement-Systeme helfen

Die wirksamste Strategie, um die Trinkwasserhygiene zu unterstützen und einer zu hohen Legionellenkonzentration vorzubeugen, ist der regelmäßige Wasserwechsel. In Deutschland muss dieser nach spätestens 3 Tagen erfolgen und gemäß VDI 6023 Blatt 1 über alle Entnahmestellen stattfinden, weil Bakterien über ungenutzte Entnahmestellen auch gegen die Fließrichtung, also retrograd, in die Trinkwasser-Installation gelangen können. Diese Zeiten ohne Wasserwechsel von max. 3 Tagen sind jedoch nur dann hygienisch akzeptabel, wenn das Kaltwasser (PWC) nicht wärmer als 25 °C wird und das Warmwasser (PWH) mindestens 55 °C warm ist. Der Grund dafür ist, dass sich alle Krankheiterreger bevorzugt in einen Temperaturbereich um die 37 °C vermehren – also im Bereich der Körpertemperatur von Menschen. Daher sind Temperaturen um die 37 °C „weiträumig“ zu vermeiden.

Bei großen (halb-)öffentlichen Gebäuden im Gesundheitssektor, wo Teilbereiche der Trinkwasser-Installation aus verschiedenen Gründen immer mal wieder nicht genutzt oder nicht so genutzt werden, wie mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb in der Planung ursprünglich hinterlegt, hilft ein Wassermanagement-System bei der Erhaltung der Trinkwassergüte. Es ist sinnvoll, dieses bei Neubauten von vorneherein mit einzuplanen. Aber es gibt Lösungen, die sich auch gut im Bestand nachrüsten lassen. Der Vorteil: Trinkwasser-Installationen lassen sich damit wesentlich effizienter und nachhaltiger betreiben als über manuelles Spülen, da automatisiert umgesetzte Spülvorgänge viel genauer und ohne zusätzlichen Aufwand gleichzeitig möglich sind. Diese Gleichzeitigkeit des Spülens ist notwendig, um einen qualifizierten, hygienisch wirksamen Wasserwechsel zu erreichen. Möchte der Facility Manager dies in der Praxis händisch umsetzen, ist damit ein hoher Personal-, Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Befüllung der Trinkwasser-Installation – mit trocken geprüften Bauteilen

Der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasser-Installation beginnt mit ihrem Befüllen. Dabei ist es empfehlenswert, trocken geprüfte und in dieser Weise auch gegen mikrobiologische Verunreinigungen geschützte Bauteile einzusetzen. Dies ist so bedeutsam für die Praxis, dass hierzu aktuell neue Regelwerke entstehen. Wenn dann die Installation mit Trinkwasser gefüllt ist, ist der Fachhandwerker bis zur Übergabe für den Wasserwechsel, d. h. in Deutschland spätestens nach 3 Tagen, verantwortlich. In einem Krankenhaus mit 800 Betten sind dafür mindestens 3 Mitarbeiter an 5 Tagen je Woche nur für Spülmaßnahmen von Hand im Einsatz. Auch hier ist der Einsatz eines Wassermanagement-Systems von Vorteil, mit dem sich schon vor der Inbetriebnahme auch diese Wasserwechsel automatisiert umsetzen lassen. Zudem ist es bei Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen, wie Krankenhäusern, empfehlenswert, die Befüllung der Installation schrittweise durchzuführen – immer verbunden mit einer mikrobiologischen Probenahme und Freigabe.

Maßnahmen für Bestandsbauten

Wassertemperatur verringern, aber nicht unter 55°C

Auch bei Bestandsgebäuden gibt es Möglichkeiten, die Energiekosten zu verringern, ohne einen kritischen Legionellenbefall zu riskieren. Unter bestimmten Bedingungen kann man an der Stellschraube „Wassertemperatur“ drehen. So laufen zum Beispiel viele Warmwasserbereiter ohne Kenntnis der Nutzer mit einer automatisierten wöchentlichen oder gar täglichen thermischen Desinfektion, der so genannten Legionellenschaltung. Sie kann ohne hygienische Risiken abgeschaltet werden, wenn die Anlage ansonsten fachgerecht betrieben wird. Darüber hinaus sollte bei Großanlagen überprüft werden, ob die Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers bei deutlich mehr als 60 °C liegt. Auch dann kann oftmals noch der Energieeinsatz gesenkt werden.

Wenn die Temperaturspreizung zwischen Speicheraustritt und Rücklauf der Zirkulation deutlich mehr als 5 Kelvin beträgt, sollte der hydraulische Abgleich der Zirkulationsstränge und/oder die Wärmedämmung optimiert werden. Bei mangelhaftem hydraulischem Abgleich sind elektronische Zirkulationsregulierventile die erste Wahl im Bestand, da sie ohne detaillierte Berechnung eingebaut werden können. Weiteres Optimierungspotenzial besteht in Anlagen, bei denen die Temperaturspreizung zwar nur rund 5 Kelvin beträgt, aber die Wassertemperatur an den Entnahmestellen und beim Wiedereintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer deutlich über 55 °C liegt. In diesem Fall kann die Anlage allein schon durch die Verringerung der Austrittstemperatur am Speicher energetisch optimiert werden.

In Maßen: Wassermenge an Entnahmestellen reduzieren
Bei der Reduzierung der Wassermengen bieten sich die deutlichsten Einsparpotenziale. Trotzdem gilt auch hier: nur in Maßen, denn der Hygienegrundsatz „Wasser muss fließen“ ist weiterhin zu berücksichtigen. Daher darf auch nach solchen Maßnahmen die Verweilzeit des Wassers in der Trinkwasser-Installation – egal ob kalt oder warm – nicht über 72 Stunden liegen. Für Gesundheitseinrichtungen empfiehlt die VDI 6023 sogar noch kürzere Verweilzeiten von 24 Stunden. Dies gilt für jede Entnahmestelle und Teilstrecke einer Trinkwasser-Installation. Denn ein „Stau“ des Trinkwassers in der Installation könnte zu gesundheitlichen Risiken führen. Daher sind Entnahmestellen mit extrem geringer oder gar keiner Nutzung regelmäßig zu spülen, entweder manuell oder automatisiert. Bei extrem selten genutzten Entnahmestellen, wie erfahrungsgemäß an vielen Waschtischen in Chefarztzimmern, empfiehlt sich auch ein Rückbau. Sonst wird hier dauerhaft Trinkwasser aufgrund von Stagnationsspülungen verschwendet. Im Gegensatz dazu können an Entnahmestellen mit hohem Verbrauch und häufiger Nutzung große Einspareffekte mittels Wasserspararmaturen oder Durchflussbegrenzern und Strahlreglern erzielt werden. Demnach ist es sinnvoll, die Durchflussmengen an Entnahmestellen zu prüfen und die Mengen einzustellen, die der Planer bei der Dimensionierung der Trinkwasser-Installation zugrunde gelegt hat: Dies geschieht durch den Vergleich der Berechnungsdurchflüsse aller Entnahmestellen aus der Planung, also mit Werten aus der DIN 198-300 Tabelle 2, gegen die realisierten „Literleistungen“ in der Praxis. Hier ergeben sich oft schon erhebliche Einsparpotenziale von 40 bis 50 %.

Waschtischarmaturen mit einem hohen Verbrauch können zumeist durch den einfachen Tausch des Strahlreglers auf eine normative Literleistung von 4,2 l/min optimiert werden, wenn das Gebäude auf Basis der DIN 1988-300 Tab. 2 dimensioniert wurde. Auch die Wassermengen von WCs und Duschen lassen sich oftmals reduzieren: Bei WC-Spulkästen reicht in aller Regel eine 6 Liter-Spülung statt einer 9 Liter-Spülung.

Doch es gibt auch Grenzen: In modernen Altenheimen sollte man zum Beispiel die Waschtischarmaturen mit einem überhöhten Durchfluss von 8 bis 10 Litern/min nicht auf die normativ geringeren Berechnungsdurchflüsse reduzieren. Diese Waschtische werden erfahrungsgemäß so selten genutzt, dass es gut ist, wenn dann die doppelte Wassermenge pro Nutzung oder Spülung ausgetauscht wird. Man muss also immer den Einzelfall betrachten und bewerten.

Fazit

Beim Neubau ergibt sich das höchste ökonomische und ökologische Potenzial aus der Kombination zweier Einsparmöglichkeiten: Reduzierte „Literleistungen“ an den Entnahmestellen mit überwiegend T-Stück-Installationen. Für Bestandsbauten empfiehlt es sich zu prüfen, an welchen hoch frequentierten Entnahmestellen sich die Literleistung reduzieren lässt – oftmals sind Armaturen mit höheren Literleistungen montiert worden als bei der normgerechten Planung berücksichtigt wurden. In diesem Fall können diese reduziert werden, ohne die Trinkwassergüte zu gefährden.

Dieser Fachbeitrag wurde von Schell (Dr. Peter Arens) – unserem Partner – für die KU-Gesundheitsmanagement erarbeitet. Wir danken für die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung.

Auszeichnung für Schell bei World Future Awards

Regional verankert – international erfolgreich: Dass die innovativen Sanitärlösungen des Armaturenherstellers Schell aus Olpe nicht nur in der sauerländischen Heimat, sondern weltweit überzeugen, beweist wieder einmal die aktuelle Auszeichnung des Schell Wassermanagement-Systems SWS mit dem World Future Award 2023. In der Kategorie „Health & Wellness“ ausgezeichnet als „bestes Wassermanagement-System“ reiht es sich in die Riege der besten und vielversprechendsten Produkte ein, die nach Meinung der Experten-Jury die globale Wirtschaft verändern und die Zukunft bestimmen werden. „Jetzt und auch zukünftig ist eine einwandfreie Trinkwassergüte unerlässlich für die menschliche Gesundheit und Lebensqualität“, betont Andrea Bußmann, Geschäftsführerin Vertrieb, Marketing und Produktmanagement bei Schell. Ergänzend fügt sie hinzu: „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung. Damit wird einmal mehr deutlich, dass Wassermanagement-Systeme zu einer zukunftsweisenden Trinkwasserinstallation gehören. Unser SWS unterstützt Gebäudebetreiber dabei, den Erhalt der Trinkwassergüte und das Einsparen der wertvollen Ressource Wasser in Einklang zu bringen, ein kosteneffizienter und wirtschaftlicher Betrieb der Trinkwasserinstallation eingeschlossen.“

Weitere Informationen

Schell ist eine engagierter Partner für Wasser. Der Beitrag wurde Anfang August auf schell.eu veröffentlicht.

Trinkwasserhygiene-Dialog „Regulierung u. Gesetzgebung“ am 20.06.2023

v.l.: Udo Sonnenberg, Dr. Peter Arens, Hannes Heidorn

Die Partner für Wasser e.V. haben am 20.06. ihre Reihe „Trinkwasserhygiene-Dialog“ fortgesetzt. Es ging um die Fragen “Welche Regulierung ist relevant für die Trinkwasserhygiene insbesondere im Gesundheitswesen? Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?“

Die beiden vorangegangenen Veranstaltungen 2023 vom 01.03. zum Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und vom 27.04. zum Thema Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Gäste im Studio

Die o.g. Fragen diskutierten Dr. Peter Arens und RA Hannes Heidorn. Dr. Arens ist promovierter Biologe, Trinkwasserfachmann und Sachverständiger. Er arbeitet für Schell Armaturen, einem der „Partner für Wasser. Hannes Heidorn ist Rechtsanwalt für Chemiekalien-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht. Er ist Partner bei CEHMLAW. Udo Sonnenberg moderierte die Veranstaltung und griff vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer auf.

Gesetzliche Bestimmungen, Details zur TrinkwV

Themengrundlage für diesen Dialog sind das Infektionsschutzgesetz, die EU-Trinkwasserrichtlinie als Grundlage für die Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDI etc.).Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nicht erneut „nur“ zu ändern, sondern vollständig neu aufzusetzen. Die allermeisten Punkte sind altbekannt, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Was sind also die wesentlichen Aspekte? Das wurde diskutiert. Allen Teilnehmenden geht in Kürze auch noch ein kurzes Handout zu.

Gefährdungsanalyse / Water Safety Plan – Verfahren und Umsetzung in der Praxis

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Die Wasserversorger sind dafür zuständig, stets sauberes Wasser zu liefern. Die höchste Gefahr unserer Trinkwasserqualität geht jedoch vom Einzugsgebiet über die Aufbereitung und Speicherung bis hin zu den Entnahmestellen aus. Besonders hier können verschiedene Ereignisse die Wasserqualität verschlechtern. Dabei stellen biologische, chemische, physikalische oder radiologische Beeinträchtigung eine Gefährdung dar.

Beim Water Safety Plan (WSP) handelt es sich um eine maßgeschneiderte Systemanalyse vom Einzugsgebiet bis zum Wasserhahn, die alle Gefahren der Trinkwasserversorgung erfasst. Ziel ist es, sämtliche Gefahren vom Wassereinzugsgebiet bis hin zum Endverbraucher zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen gegen die Überschreitung von definierten Grenzwerten zu finden. Doch wie sieht die Umsetzung des Water Safety Plans und der dazugehörigen Gefährdungsanalyse in der Praxis aus? Wir geben Ihnen einen Einblick.

Schritt 1: Die Zusammenstellung eines WSP-Teams

Um den Water Safety Plan durchführen zu können, ist die Bildung eines WSP-Teams essenziell. Dazu zählt der Betreiber der Anlage, der die Entscheidungsbefugnis und die Budgetverantwortung hat. Ein weiteres Teammitglied ist ein Installateur für Reparaturen und Instandhaltungen an der Anlage, der auch eine entsprechende Dokumentation dazu durchführt. Ein essenzielles Teammitglied ist zudem der Trinkwasser-Sachverständige. Dieser übernimmt die Systembeschreibung, die Dokumentation der Gefährdungsanalyse und die Risikoabschätzung. Für die Umsetzung des Water Safety Plans ist neben dem Teambuilding und einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit jedem einzelnen Mitglied auch das Vorhandensein aller relevanten Unterlagen der Trinkwasser-Installation eine zentrale Grundlage.

Schritt 2: Die Systembeschreibung

Das WSP-Team ist im weiteren Schritt für die Beschreibung des gesamten Systems verantwortlich. Probleme bei der Systembeschreibung sind häufig fehlende Revisionsunterlagen, die vom WSP-Team neu angefertigt und aktualisiert werden müssen. Zudem müssen Instandhaltungsunterlagen, das heißt, Unterlagen von sämtlichen Reparaturen, Beprobungsergebnissen oder Änderungen in der Installation, zusammengetragen und dokumentiert werden. Erst wenn alle Unterlagen zur Systembeschreibung zusammengetragen wurden, kann als weiterer Schritt die Systembewertung erfolgen. Dazu zählen zum einen die Gefährdungsanalyse und zum anderen die Risikoabschätzung.

Schritt 3: Die Gefährdungsanalyse

Bei der Gefährdungsanalyse wird, vereinfacht ausgedrückt, folgende zentrale Frage gestellt: Was kann wo passieren? Der Water Safety Plan unterscheidet dabei zwischen Gefährdungen und Gefährdungsereignissen. Das WSP-Team ermittelt für jeden Versorgungsschritt die möglichen Gefährdungen und Gefährdungsereignisse und dokumentiert diese. Dabei werden auch bereits bekannte Gefährdungen und Ereignisse aus der Vergangenheit durch betriebliche Aufzeichnungen in der Analyse berücksichtigt. Für die Gefährdungsanalyse ist es zudem wichtig, die mikrobiologische und chemische Zusammensetzung des Rohwassers sowie des Trinkwassers zu kennen.

Eine zentrale Bedeutung der Gefährdungsanalyse nimmt die Begehung der gesamten Trinkwasserversorgung vor Ort durch das WSP-Team ein. Um ein klares Bild von Gefährdungen zu bekommen, ist es besonders wichtig, die Gefährdungsereignisse und Auslöser zu beschreiben. Anhand dessen lassen sich mögliche Probleme und deren Ursachen in der Wasserversorgung frühzeitig erkennen und eine dazugehörige Risikoabschätzung abgeben. Dabei werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und das mögliche Schadensausmaß einer Gefährdung miteinbezogen. Durch dieses Wissen können nun entsprechende Risikomaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Schritt 4: Die Risikobeherrschung

Erst wenn die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung vollzogen wurden, kann der entscheidende Schritt der Risikobeherrschung erfolgen. Durch die zuvor zusammengestellten Objektunterlagen kann eine zielsichere Instandsetzung und Sanierung der Anlagen erfolgen. Zur Risikobeherrschung zählt auch die regelmäßige Überwachung der erfolgten Maßnahmen und die Festlegung von möglichen Korrekturmaßnahmen.

Fazit

Wichtig: Beim WSP-Konzept handelt es sich keinesfalls um eine einmalige Angelegenheit. Der Prozess von der Bildung eines WSP-Teams über die Systembeschreibung und -bewertung bis hin zur Risikobeherrschung ist ein dauerhafter Prozess. Nur so kann die Trinkwassersicherheit und -versorgung sichergestellt und auf den aktuellen Stand gehalten werden. Der Water Safety Plan macht aufbauend auf den genannten Schritten eine Risikominimierung möglich – und sorgt durch kontinuierliche Kontrollmaßnahmen für planbare Trinkwassersicherheit, auch in der Zukunft.

 

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Bisherige Beiträge aus dieser Reihe: BiofilmTrinkwassergrenzwerteBetreiberpflichtenLegionellenwissenTrinkwasserqualität in der HausinstallationGrundlagen Trinkwasserhygiene, Gefahr von Legionellen in dezentraler Trinkwassererwärmung

Trinkwasserhygiene-Dialog „Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene“ am 27.04.2023

Die „Energiekrise“ hat eine Debatte „Energiesparen vs. Trinkwasserhygiene“ ausgelöst. Das haben wir etwas genauer beim Trinkwasserhygiene-Dialog am 27.04. beleuchtet. Wie lassen sich hygienisch sichere Energieeinsparungen realisieren?

Diese Frage diskutieren Karsten Fisker und Jörg Drachholtz-Lebedies u.a. Karsten Fisker hat die Leitung Business Development & Services bei der Georg Fischer GmbH (+GF+) inne, einem der „Partner für Wasser“. Er ist zudem Prokurist bei +GF+.

Jörg Drachholtz-Lebedies ist Gründer und Geschäftsführer der acb activ consult berlin GmbH in  – ebenfalls ein „Partner für Wasser“. Er ist Experte für Trinkwasserhygiene und leitet seit 2009 den Verein acqua è vita Wasserforum. Udo Sonnenberg moderiert die Veranstaltung und bindet vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer ein.

Machen Sie sich selbst ein Bild und hören/schauen Sie rein in die Aufzeichnung.

7. Mitgliederversammlung der Partner für Wasser

Foto: Christian Kniele, Rob Langendijk, Udo Sonnenberg, Joachim Stücke, Thorsten Peinelt (v.l.)

Letzte Woche Donnerstag, am Donnerstag, den 16.03., fand eine weitere, ordentliche Mitgliederversammlung der Partner für Wasser statt. Treffpunkt war der Messestand unseres Partners Georg Fischer (+GF+) in Halle 4. Zwar war es nur ein erlauchter Kreis, aber alle Partner und Expert:innen hatten im Vorfeld Kontakt gesucht und waren dem Treffen nicht unentschuldigt fern geblieben.

Neben den klassischen Regularien, wie Bericht, Jahresabschluss und Mitgliederangelegenheiten wurde eine Mitglieder-Akquise-Offensive besprochen. Außerdem Ideen zum Thema Veranstaltungen und Auszeichnungen für exzellente Arbeit im Bereich der Trinkwasserhygiene in öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge.

Gestern, also am 19.03., war „Tag des Gesundheitsamtes“. Ein wichtiges Datum für die Partner für Wasser, die eng mit Teilen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zusammenarbeiten. Ohne regelmäßige Audits und Abstimmungen wäre es schwierig, für eine optimale Trinkwasserhygiene zu sorgen. Die PfW haben via LinkedIn auf diesen Tag hingewiesen.

Trinkwasserhygiene-Dialog online am 1. März 2023

Dr.-Ing. Mandana Banedj-Schafii, Udo Sonnenberg, Horst Träger v.l.

Die Partner für Wasser setzen die Reihe „Trinkwasserhygiene-Dialog“ fort. Heute (1.3.) diskutierten Dr.-Ing. Mandana Banedj-Schafii – Bauingenieurin, TGA-Expertin und Unternehmerin – Horst Träger – Krankenhausexperte und Präsident der Fachvereinigung Krankenhaustechnik (FKT) – mit Udo Sonnenberg, der den Verband leitet, zum Thema Nachhaltigkeitsaspekte in Einrichtungen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge.

Es ging und geht um Sensibilisierung. Wie können alle miteinander den Blick schärfen und sich bewusst machen, was vereinfacht, verbessert und mit Blick auf die Ressourcenverbräuche effizienter gemacht werden kann? Viele einzelne Teilbereich in komplexen Gebäuden wie Gesundheitseinrichtungen zu einem „Gedankengebäude“ zusammenfassen, das ist eine der kommunikativen Herausforderungen. Alles greift in einander und darum braucht Nachhaltigkeit eine möglichst „globale“ Betrachtungsweise.

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Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

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