Was bringt die Trinkwasserverordnung 2017 Neues für die Wasserversorgung?

201822Januar

Mühlheim an der Ruhr
fremde Veranstaltung

Die lange erwartete Anpassung der TrinkwV wird aller Voraussicht nach zum 15. Dezember erfolgen. Dem Bundesrat liegt die Drucksache 700-17 zur Entscheidung vor. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ist dann unmittelbar zu rechnen, weil die Fristen zur Umsetzung der Änderungen der Anhänge II und III der EG-Trinkwasserrichtlinie bereits abgelaufen sind.

Daher wird IWW sehr zeitnah nach dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. Januar 2018 ein Kolloquium in der Stadthalle Mülheim veranstalten, bei dem die wesentlichen Neuerungen und Änderungen vorgestellt und mit dem Auditorium diskutiert werden. Wir konnten auch Lars Richters vom MULNV, dem zuständigen Ministerium in NRW gewinnen, mit uns die Sicht des Ministeriums zu diskutieren.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Einführung einer so genannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“. Neben den Aspekten des Risikomanagements werden wir in der Veranstaltung auch die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anpassung betrachten. Daneben sind aber eine ganze Reihe weiterer Änderungen geplant, die für unsere Kunden von Belang sind und über die wir frühzeitig informieren möchten.

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