Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
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Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst seinen sozialen Herausforderungen gerecht werden und sich für gesundheitliche Chancengleichheit einsetzen kann, hat der Bund im Rahmen des “Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geplante Aufstockung des Personals 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Bund und Länder haben den ÖGD-Pakt im September 2020 vereinbart. Das Ziel sei neben der Förderung der digitalen und technischen Ausstattung vor allem die personelle Stärkung des ÖGD. Dafür stelle der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit dem Pakt haben sich die Länder dazu verpflichtet, bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des ÖGD zu schaffen. Der Pakt sehe vor, dass Bund und Länder bis Ende 2022 einen gemeinsamen Zwischenbericht und bis März 2027 einen finalen Bericht zur Umsetzung der Initiativen vorsehen.
Die Zuständigkeit für die dauerhafte personelle und technische Ausstattung des ÖGD liege bei den Ländern und Kommunen. Bund und Länder seien sich aber einig, dass die Finanzierung des zusätzlichen Personals nachhaltig sein müsse und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt werden solle.
Die mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geplante Aufstockung des Personals ist noch nicht abgeschlossen. Der Prozess des Personalaufbaus laufe gegenwärtig, heißt es in der Antwort (19/32485) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.