Arzneimittelrückstände im Trinkwasser

Seit Jahren nimmt der Verbrauch von Arzneimitteln im Privaten, im Gesundheitsbereich und in der Landwirtschaft stetig zu – die langfristigen Konsequenzen dieser Entwicklung lassen sich nur schwer ein-/abschätzen.

Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) jüngst seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer.

Es gebe „noch große Wissenslücken über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt“, heißt es im Vorwort. Ein flächendeckendes Monitoring der Mikroverunreinigungen im Wasser und deren Wirkungen fehle. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es „interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden“ können.

 

Die Partner für Wasser interessieren sich insbesondere für die Strategien, die die Verunreinigung von Trinkwasser, Grundwasser und Gewässern mit Arzneistoffen, eindämmen sollen. In § 4 Absatz 1 TrinkwV von 2001 heißt es schließlich: »Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.«


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