BDEW legt Wasserstrategie für Deutschland vor: Acht Themenfelder

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Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) hat am 29.04.2021 vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2021 und der Ankündigung einer nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium seine Wasserstrategie für Deutschland veröffentlicht. Zu acht Kernthemen werden in der Broschüre aktuelle Problemstellungen für die Wasserwirtschaft erläutert und Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt.

Die Forderungen des BDEW umfassen folgende Punkte:

  • Für die Gewässer problematische Stoffe (Arzneimittel, Mikroplastik, Pestizide) sollen bereits an der Quelle reduziert und ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung eingeführt werden.
  • Bei der Minderung der Folgen des Klimawandels soll die Daseinsvorsorge mit Trinkwasser für die Bevölkerung im Fokus stehen. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.
  • Der Bundestag sowie die Bundesregierung sollen ihr Bekenntnis gegen eine Liberalisierung und gegen eine Regulierung des Sektors sowie zur Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft erneuern.
  • Bezüglich der Nitratverschmutzung des Grundwassers müssen die aktuellen EU-Vorgaben in der deutschen Agrarpolitik umgesetzt werden.
  • Um die Energieeffizienz zu steigern, soll die energetische Nutzung von Klärschlamm und Klärgas gefördert werden.
  • Die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie für den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden.
  • Die Digitalisierung der Wasserwirtschaft soll in Bezug auf den Einsatz von Funkwasserzählern und bei der Umsetzung eines Datenbinnenmarktes vorangetrieben werden.
  • Im Hinblick auf die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU und der EU-Arzneimittelgesetzgebung sollte sich die Bunderegierung für eine vollumfängliche und konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und eine verursachergerechte Finanzierung einsetzen.

Bundeszentrum für Spurenstoffe im Trinkwasser

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Die Spurenstoffstrategie des Bundes ist ein wichtiger Baustein, um gesundheitsgefährdende Chemikalien im Grund- und damit später Trinkwasser zu reduzieren und im besten Fall ganz zu vermeiden. Anlässlich des Weltwassertages am 22.03.2021 haben das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) auf einer Fachkonferenz die Ergebnisse der Pilotphase dieser Spurenstoffstrategie vorgestellt. Das beim UBA angesiedelte „Spurenstoffzentrum des Bundes“ hat fortan seinen Sitz in Leipzig und soll die Vorgaben der Bundespolitik zu diesem Thema weiter vorantreiben. Die Partner für Wasser, die sich die Trinkwasserhygiene im Healthcare-Sektor auf die Fahnen geschrieben haben, begrüßen diese Initiative und das neugegründete Zentrum. Über die Partner und Experten bietet die Organisation zugleich Unterstützung an, wenn das gewünscht wird.

Wie können Hersteller, Wasserwirtschaft, Forschung und Behörden eingebunden werden?

Gemeinsam sollen weitere Maßnahmen zur Eintragsminderung entwickelt und die Länder bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen beraten werden. Zwischen Ländern, Kommunen, Hochschulen und Kompetenzzentren soll zudem ein strukturierter Informationsaustausch stattfinden. Ziel muss es sein, dass Spurenstoffe gar nicht erst ins Abwasser gelangen. Dafür muss man schon bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten ansetzen, etwa in der Arzneimittel- und Bauindustrie.

Um welche Stoffe geht es?

Im Rahmen der REACH-Verordnung sind derzeit etwa 22.000 verschiedene Chemikalien registriert. Hier sind noch keine Biozide, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel enthalten. Bereits geringe Konzentrationen von Nano- bis Milligramm, können für die Trinkwasserversorgung eine Herausforderung darstellen und die Wasserbewohner (Mikroorganismen, Fische, Amphibien) schädigen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die gesamt Gewässerökosysteme.

Was wurde bisher in der Pilotphase getan? 

Ein 15-köpfiges Expertengremium aus Vertretern von Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Umweltverbänden, Wissenschaft, Apothekern und Wasserwirtschaft hat einige relevante Spurenstoffe identifiziert. Drei relevanten Spurenstoffen wurden durch die Hersteller und -Verbände Runde Tische eingerichtet, um hier schnell Minderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Zu den besonders langlebigen Spurenstoffen bzw. Mikroschadstoffen werden z.B. Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel/östrogene und phytoöstrogene Stoffe, Industriechemikalien, Komplexbildner, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Metalle/Schwermetalle und Flammschutzmittel gezählt (Prof. Dr. Rita Triebskorn, Studie im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg, 2008).

Quelle: Pressemitteilung des BMU vom 22.03.2021

Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie zudem hier: www.dialog-spurenstoffstrategie.de

Forum Wasserhygiene und Partner für Wasser kooperieren

Das Forum Wasserhygiene aus Österreich und die Partner für Wasser sind eine ideelle Kooperation eingegangen. Ziel dieser Kooperation ist es, die Trinkwasserhygiene in den Nachbarländern mit Blick auf technologische Maßnahmen, aber auch hinsichtlich des politischen Stellenwerts weiter zu verbessern.

Vorgesehen ist, sich bei Veranstaltungen gegenseitig zu unterstützen und auch Neuigkeiten rascher im Netzwerk des jeweiligen Partners zu verbreiten. Erfahrungen, die einer der Partner sammelt, können für den anderen wertvoll sein. „Wir freuen uns auf den Austausch mit dem Forum Wasserhygiene. Es gibt unseren Aktivitäten ebenfalls weiteren Schwung“, sagt Udo Sonnenberg, der die Geschäfte der Partner für Wasser führt.

Europäische Trinkwasserrichtlinie – Wasser als Menschenrecht

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In Kürze, am 22.3., ist wieder Weltwassertag. Dieser seit 1993 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Tag für das Wasser/Trinkwasser ist ein doppelter Anlass für die Partner für Wasser:

Erstens wird ein WebTalk zum Thema veranstaltet. Das Motte in diesem Jahr lautet „Vom Wert des Wassers bzw. Wasser Wertschätzen“. Zu Gast ist die Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann. Der diesjährige Welttag fällt zudem in die UN-Wasserdekade, die seit 2018 ausgerufen wurde und bis 2028 andauert.

Zweitens weisen wir gerne erneut daraufhin, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat erst vor exakt drei Monaten, am 16. Dezember 2020, die neue Trinkwasserrichtlinie verabschiedet hat. Die EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Es geht um die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das wird in Artikel 1 deutlich:

„Zielsetzung
(1) Diese Richtlinie betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union.
(2) Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.

Insgesamt werden 55 Gründe angeführt, die diese Richtlinie in Erwägung zieht. Darunter:

  • Die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (im Folgenden „Initiative Right2Water“) bringt die zunehmende Besorgnis der Öffentlichkeit über die Auswirkungen neu nachgewiesener Stoffe wie etwa von Stoffen mit endokriner Wirkung, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zum Ausdruck.
  • WHO-Leitlinien für die Qualität von Trinkwasser. Diese WHO-Leitlinien, in denen das
    Konzept des „Wassersicherheitsplans“ („Water Safety Plan“, im Folgenden „Wassersicherheitsplan“) — unter anderem für kleine Gemeinschaften — festgelegt ist, sowie die Norm EN 15975-2 (Sicherheit in der Trinkwasserversorgung) bilden international anerkannte Grundsätze.
  • Sicherheit in der Wasserversorgung, der sich auf die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Stelle der Einhaltung erstreckt.
  • Die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch kann jedoch vom Zustand der Hausinstallationen beeinflusst werden. Daher müssen spezifischere Mindesthygieneanforderungen für Materialien und Werkstoffe, die für die Verwendung bei der Entnahme, Aufbereitung, Speicherung oder Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Neuanlagen oder — im Fall von Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) ersuchen, Normen für die einheitliche Prüfung und Bewertung von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, zu entwickeln.
  • In Bezug auf Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, muss auf Unionsebene für eine wirksame Entscheidungsfindung, Koordinierung und Verwaltung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der vorliegenden Richtlinie gesorgt werden.
  • Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass Überwachungsprogramme eingerichtet werden, um zu prüfen, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen dieser Richtlinie genügt. Chemikalien zur Aufbereitung und Filtermedien könnten zur Aufbereitung von Rohwasser verwendet Mitteilung vom 19. März 2014 zur Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware!“
  • Verbraucher stärker für die Auswirkungen des Wasserverbrauchs zu sensibilisieren.
  • Im Zusammenhang mit Wasserversorgern, die mindestens 10 000 m 3 Wasser pro Tag bereitstellen oder mindestens 50 000 Personen mit Wasser versorgen, sollten zusätzliche Informationen, unter anderem über Leistungseffizienz, Wasserverlustkennzahlen, die Eigentumsstruktur und die Struktur des Entgelts, für Verbraucher online verfügbar sein.

 

Einige Hintergründe können auch auf der Web-Seite des Deutschen Naturschutzringes nachgelesen werden: Link

Interessant auch das Medienbriefing des Europa-Abgeordneten Sven Giegold in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Veröffentlichung der Richtlinie: Link

Abschlussbericht Enquetekommission Landtag Niedersachsen: Für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung

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Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern – ebenso die bestandserhaltenden Maßnahmen sowie deren Investitionen. Mittel für den laufenden Betrieb (Personal, medizinisches Material etc.) kommt von den Leistungsträgern – gesetzliche und private Krankenversicherungen. So einfach, so klar. In Wirklichkeit ist es komplizierter. In Wirklichkeit schieben Kliniken in Deutschland einen riesigen Berg an Investitionen vor sich her. Laut  Investitionsanalyse 2019 des GKV-Spitzenverbandes lag die Summe bei über sechs Mrd. Euro. Davon konnten die Länder gerade einmal die Hälfte stämmen.

Die Partner für Wasser weisen seit Jahren (u.a. Studie 2016) darauf hin, dass fehlende Investitionsmittel nicht zur völligen Vernachlässigung der Trinkwasserhygiene in diesen wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge kommen darf.

Im Ergebnis führten die knappen Ländermittel 2020 u.a. zum Krankenhauszukunftsgesetz, wo der Bund Fördermittel i.H. von insgesamt 4,3 Mrd. Euro angekündigt hat. Ein Schwerpunkt hierbei ist die Digitalisierung. Der Enquete-Bericht aus Niedersachsen orientiert sich an dem insgesamt vorhandenen Engpass und versucht, für die Zukunft neu zu ordnen und Schwerpunkte zu bilden.

Vertreter der Partner für Wasser haben diese Themen 2019 vor Ort mit der langjähren Regierungspartei und jetzigen CDU-Opposition besprochen. Herausgekommen ist eine parlamentarische Anfrage inkl. Antwort der Landesregierung, wo nach wie vor viele Punkte der Bearbeitung harren.

Inhalte des Abschlussberichtes:

  • Die Enquetekommission hat festgestellt, dass Krankenhäuser einen zentralen Stellenwert bei der Ge­sundheitsversorgung der Bevölkerung haben.
  • Einige Leistungen der rund 170 Krankenhäuser des Landes sollen konzentriert und die Kliniken dann in die drei Stufen Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorger einsortiert werden.
  • Die Grünen fordern eine Verdopplung der Krankenhausfinanzierung auf 520 Millionen Euro im Jahr.
  • Die FDP mahnt an, die regionalen Gesundheitszentren dürften nicht stärker öffentlich geför­dert werden als andere Versorger.
  • Klares Bekenntnis zu einer verbesserten Investitionsfinanzierung
  • In der nächsten Wahlperiode müssen Neubauvorhaben rechtssicher gegenfinanziert werden
  • Forderungen nach einer strukturellen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Seit dem 04.03.2021 ist in Nordrhein-Westfalen das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ in Kraft. Hier geht es um die Änderung der Krankenhausplanung anhand eines entsprechenden Gutachtens: Link

Quelle: 

Abschlussbericht der parlamentarischen Enquete-Kommission vom 22.02.2021 (LT-Drucksache: 18/8650, PDF, 335 S.): Link
Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 21.03.2019: Link

UV-C-Licht-Desinfektion – auch ein Thema für die Trinkwasserhygiene

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Dieser Beitrag wurde uns seitens unseres Kooperationspartners CareTRIALOG überlassen. Hier werden die Themen kurz angerissen. Der ausführliche Beitrag kann via CareTRIALOG aufgerufen werden. Erstveröffentlichung am 09.02.2021 von Dr. Kerstin Lötzerich-Bernhard (CareTRIALOG).

In Innsbruck kommt im Wohn- und Pflegeheim „Heim St. Vinzenz der Barmherzigen Schwestern“ in UV-C-LED-Licht zur Virenbekämpfung zum Einsatz. Für das Interview standen Dr. Harald Schöbel, B. Sc., ist Senior Lecturer – Bio- & Lebensmitteltechnologie sowie Projektleiter am MCI (Management Center Innsbruck)  sowie der Geschäftsführer der Barmherzige Schwestern Innsbruck Holding GmbH, Mag. (FH) Andreas Partl, MBA.

Wie funktioniert UV-C-Licht-Desinfektion (Intensität, Reichweite usw.)? 

Dr. Harald Schöbel: UV-C-Strahlung ist aufgrund der kleinen Wellenlängen sehr energiereich und zerstört bei der Absorption direkt das Erbmaterial. Dadurch ist diese Art der Desinfektion sehr universell für verschiedenste Mikroorganismen einsetzbar. Bei entsprechender Strahlungsdosis (Dosis = Intensität mal Zeit) können Viren inaktiviert sowie Pilze und Bakterien abgetötet werden. Abhängig von der gewünschten biologischen Reduktion der Mikroorganismen (90 Prozent, 99 Prozent oder 99,9 Prozent …), häufig auch als LOG-Stufe (LOG 1, 2, 3 …) bezeichnet, wird die Strahlungsdosis entsprechend eingestellt. Dies erfolgt über die Wahl der Bestrahlungsdauer und der Intensität. Bei den Systemen der CAREBYLIGHT GmbH (CARE BY LIGHT) liegen die Bestrahlungsdauern im Minutenbereich. Mittels optischer Simulationen wird die Anordnung der LED-Bestrahlungsmodule so optimiert, dass die Gegenstände gleichmäßig bestrahlt werden, egal von der Positionierung der Gegenstände im System.

UV-C-Licht wird bereits seit Längerem zur Desinfektion von Oberflächen und zur Luft- sowie Wasserentkeimung eingesetzt. Welche (neuen/besseren) Anwendungen sind mit der UV-C-LED-Licht-Technologie möglich?

Dr. Harald Schöbel: Durch die intrinsischen Eigenschaften der LED (Größe, spektrale Verteilung, regelbare Intensität) in Verbindung mit einem modularen Konzept lassen sich Bestrahlungssysteme für verschiedenste Anwendungen realisieren. Hier folgen ein paar mögliche Anwendungen.

  1. Oberflächendesinfektion:
  2. diverse Gebrauchsgegenstände im Alltag (zum Beispiel Schmuck, Tastaturen, Mobiltelefone, …)
  3. Gegenstände, welche in Kontakt mit vielen verschiedenen Personen kommen (zum Beispiel Einkaufwägen, Parkmünzen, …)
  4. Innenräume und Kabinen (Büros, Gondeln, Straßenbahnen, …) – Personen dürfen sich nicht im Raum befinden
  5. Raumluftdesinfektion – bei diesen Systemen dürfen sich Personen im Raum befinden:
  6. Integration in Lüftungssystem zur Reduktion der mikrobiellen Belastung (Zuluft, Umluft)
  7. mobile Stand-alone-Geräte zur Luftreinigung
  8. Upper-Room-UV-Systeme (Bestrahlungseinheiten befinden sich in Deckennähe und bestrahlen durch die natürliche Konvektion im Raum die zirkulierende Luft, wodurch sich die mikrobielle Belastung verringert)

Wie nehmen das Pflegepersonal und die Bewohner den Einsatz der LED-Technologie wahr?

Andreas Partl: Mit Licht desinfizieren? Wie ist das möglich, wie soll das funktionieren? Die ersten Reaktionen des Pflegepersonals und der Bewohnerinnen und Bewohner bezüglich der UV-C-Lichtdesinfektion waren mit Fragen und auch Interesse verbunden. In den Gesprächen mit dem Pflegepersonal und den Bewohnerinnen und Bewohnern haben wir festgestellt, dass die UV-C-Lichtdesinfektion durchwegs sehr positiv aufgenommen wurde. Insbesondere deswegen, weil der seCUBE ausschließlich UV-C-Licht zur Neutralisierung von Viren, Bakterien, Pilzen und anderen Mikroorganismen nutzt. Es werden keine Reinigungsmittel benötigt, und am Ende des Desinfektionsvorganges, der – wie gesagt – nur wenige Minuten dauert, sind die Oberflächen desinfiziert, sauber und trocken.

UBA: Gesundheitsschutz hat Vorrang vor Energieeinsparung

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UBA-Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz

Klarstellung für Betreiber, Bauherren, Planer, Installateure und den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

  • Die Trinkwasserkommission stellt klar: Temperatur von erwärmtem Trinkwasser hat Einfluss auf die Vermehrung von Legionellen und anderen Mikroorganismen
  • Trinkwassererwärmer in Großanlagen müssen Trinkwasserabgabe dauerhaft mit 60 Grad Celsius einhalten können (§ 3 Nr. 12, Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
  • Im gesamten Zirkulationssystem darf die Temperatur von Warmwasser 55 Grad Celsius nicht unterschreiten
  • Trinkwasserinstallationen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben
  • Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung (gemäß § 10 Absatz 3 GEG).
  • Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Trinkwasser-Installationen (§ 4 TrinkwV)

 

Relevanz für die TGA-Branche:

Der Gebäudebestand gehört zu den größten Primärenergieverbrauchern. Energie wird in erster Linie zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung benötigt. Dieser enorme Energieverbrauch – vom Erstellen eines Gebäudes ist hier gar nicht die Rede – ist eine Herausforderung für die nachhaltige Gestaltung des Immobilienmarktes. Einige Zielsetzungen dafür sollen mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden. Die zum 01.11.2020 in Kraft getretene “zusammenfassende” Regelung umfasst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Das Gesetz hebt die Bedeutung des Gebäudesektors für die Klimaschutzgesetzgebung hervor. Das wiederum hat das Umweltbundesamt zu der hier diskutierten Klarstellung bzw. Kollisionsregel zwischen Klimaschutz und Trinkwasserhygiene und damit Gesundheitsschutz veranlasst. Die optimale Trinkwasserhygiene in Gebäuden hat absoluten Vorrang. Energieeinsparung ist für alle Beteiligten – vom Bauherrn über die Planer bis hin zum Betreiber einer Immobilie – wichtig, weil es am Ende auch um Kosten geht. Es wird jedoch ganz klar betont, dass der Gesundheitsschutz der Menschen vorgeht. Diesen Punkt gilt es immer wieder herauszustellen und nicht die Regulierungen gegeneinander auszuspielen. Hier ist gerade die Technische Gebäudeausrüstungs-Branche (TGA) gefordert, sich klar auch gegenüber der Politik zu positionieren. Wie wichtig der Gesundheitsschutz ist, wird insbesondere in der andauernden Pandemie deutlich.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG), Bgbl. Teil I Nr. 37 vom 13.08.2020: Link
Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Link

Quelle: Positionspapier/Kollisionsregel Umweltbundesamt (UBA) vom Dezember 2020 (PDF, 3 S.): Link 

Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)

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Die Kommission ist beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelt. In diesem Dokument werden Anforderungen an die Infektionsprävention bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten (z.B. transplantierten) Patienten festgelegt.

Ein Teil dieser Empfehlung, die im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wird, lautet unter Punkt 2.1.14.2. Die Versorgung mit Trinkwasser (bzw. Mineralwasser aus original verschlossenen Flaschen). Hierzu lautet die Kommissionsempfehlung: Wenn die Wasserqualität nicht durch andere Maßnahmen gewährleistet ist.

in hämato-onkologischen Stationen und anderen Stationen, die hochgradig immunsupprimierte Patienten behandeln, insbesondere in den Patientenzimmern endständige Bakterienfilter einzusetzen [223, 226, 233–237] (Kat. II). Dabei ist sicherzustellen, dass es nicht durch eine Kontamination der Filter von außen zu einer Übertragung von Erregern kommt, deren nosokomiale Transmission durch den Filter verhindert werden soll

In 2.1.15. heißt es zu den Anforderungen an die Hygiene bei Umbaumaßnahmen und Abrissarbeiten: Nach jeder Maßnahme am Trinkwassersystem, die potenziell zu einer Stagnation oder Kontamination führen kann, oder Perioden der längeren Nichtnutzung eine Kontrolle des Trinkwassers gemäß TrinkwV bzw. auf Legionellen und P. aeruginosa durchzuführen, bevor Patienten dem Trinkwasser exponiert werden.

Cyber-Versicherung auch für Einrichtungen der Daseinsvorsorge?

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Dieser Beitrag wurde uns seitens unseres Kooperationspartners CareTrialog überlassen. Hier werden die Themen kurz angerissen. Der ausführliche Beitrag kann via CareTrialog aufgerufen werden.

Cyberattacken gelten nicht nur Krankenhäusern. Pflegeeinrichtungen stehen ebenfalls im Visier von Angreifern. Und auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt: Regelmäßige Sicherungen der Daten und eine Cyber-Versicherung können helfen, den Schaden in Grenzen zu halten.

Wie können sich Einrichtungen aber am besten vor Cyberangriffen schützen? Eine Grundvoraussetzung sind Backups. 

Dabei empfiehlt es sich, Sicherungskopien verschlüsselt aufzubewahren und sie nicht in Lese-/Schreibformat verfügbar zu halten bzw. externe Kopien herzustellen.

Bei Cyberattacken erweist sich der Mensch als größte Schwachstelle. 

MitarbeiterInnen laden Anhänge herunter, verschusseln Sicherheits-Updates oder geben Passwörter an Anrufer weiter, die sich als Mitarbeiter der IT-Abteilung vorstellen. Es lohnt sich daher immer, die Angestellten in Sachen IT-Sicherheit zu schulen.

Kunden sollten darauf achten, dass die Versicherung für sie günstige Beweislastregeln vorhält, etwa Beweiserleichterungen oder auch eine Beweislastumkehr, die sogenannte Umkehr der Beweispflicht.

Der Nachweis eines Versicherungsfalls obliegt nämlich grundsätzlich dem Versicherungsnehmer. In der Praxis ist das nicht so einfach. Bei Beweiserleichterungen gilt der Nachweis aber im Zweifelsfall bereits als erbracht, wenn zum Beispiel der hinzugezogene IT-Dienstleister ebenfalls vermutet, es läge ein Versicherungsfall vor. Eine gute Versicherung hat außerdem noch einige „Zusatzbonbons“ im Koffer. Wie zum Beispiel eine Rechtschutzkomponente, die Anwaltskosten für eine Beratung abdeckt. Oder renommierte Dienstleister, die dem Kunden im Schadenfall sofort beistehen.

Vollständiger Beitrag: www.caretrialog.de

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