Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

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Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst seinen sozialen Herausforderungen gerecht werden und sich für gesundheitliche Chancengleichheit einsetzen kann, hat der Bund im Rahmen des “Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geplante Aufstockung des Personals 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 

Bund und Länder haben den ÖGD-Pakt im September 2020 vereinbart. Das Ziel sei neben der Förderung der digitalen und technischen Ausstattung vor allem die personelle Stärkung des ÖGD. Dafür stelle der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit dem Pakt haben sich die Länder dazu verpflichtet, bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des ÖGD zu schaffen. Der Pakt sehe vor, dass Bund und Länder bis Ende 2022 einen gemeinsamen Zwischenbericht und bis März 2027 einen finalen Bericht zur Umsetzung der Initiativen vorsehen.

Die Zuständigkeit für die dauerhafte personelle und technische Ausstattung des ÖGD liege bei den Ländern und Kommunen. Bund und Länder seien sich aber einig, dass die Finanzierung des zusätzlichen Personals nachhaltig sein müsse und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt werden solle.

Die mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geplante Aufstockung des Personals ist noch nicht abgeschlossen. Der Prozess des Personalaufbaus laufe gegenwärtig, heißt es in der Antwort (19/32485) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Hygiene im Fokus: Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienst

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Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) in der SPD hat sich zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) positioniert.

Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt: wenn es um Gesundheit geht, hat Wettbewerb Grenzen. Gut ausgestattete Krankenhäuser, hoch kompetentes Personal, Bevorratung von Schutzausrüstung, Einhalten von Hygieneregeln und ein gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst haben einen hohen Wert. 

Klar ist hierbei, dass Hygiene in Arztpraxen, Altenpflegeheimen und Krankenhäusern überwacht werden muss, um Patient/-innen, Pflegebedürftige und Personal wirksam vor Infektionen zu schützen. 

Investitionen jetzt

Eine bittere Erfahrung: Personelle und technische Ausstattung sind nicht auf der Höhe der Zeit. Ärzt/-innen, Pflegepersonal, Sozialwissenschaftler/-innen und weitere Berufsgruppen fehlen. Wir müssen jetzt in den öffentlichen Gesundheitsdienst investieren, um neues Personal zu gewinnen, fortzubilden und aufgabengerecht zu bezahlen. 

Weitere Hintergrundinformationen zum „Pakt für den ÖGD“ finden Sie u.a. hier.

Nominierungen bis 30. September – World Water Week 2022

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Bundesumweltministerin Schulze bei der Weltwasserwoche 2021

Die Weltwasserwoche im August ist eine der führenden Veranstaltung zu globalen Wasserfragen, die vom Stockholm International Water Institute (SIWI) ausgerichtet wird. Mit dem Thema „Building Resilience Faster“ hat sich die Weltwasserwoche globalen Herausforderungen wie der Klimakrise, Wasserknappheit, Ernährungssicherheit und den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie angenommen.

Seit 30 Jahren ehrt der renommierteste Wasserpreis der Welt, der Stockholm Water Prize, Einzelpersonen und Organisationen für außergewöhnliche Leistungen im Bereich Wasser.
Kennen Sie eine herausragende Person oder eine Organisation, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz des Süßwassers in der Welt geleistet hat?

Bis zum 30. September können Sie eine Nominierung für den Stockholmer Wasserpreis 2022 hier einreichen.

Zum Abschluss der diesjährigen Weltwasserwoche sprach die Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wasser ist die Grundlage jeglichen Lebens. Der Schutz unserer Wasserressourcen ist daher unverzichtbar. Wasser ist auch die Schlüsselressource zu einer klimaresilienten Zukunft. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 6 Wasser und Sanitärversorgung für alle muss daher dringend weltweit mehr Fahrt aufnehmen. Deutschland hat mit den „Bonn Water Dialogues for Results“ politische Empfehlungen erarbeitet, die von immer mehr Regierungen und Organisationen unterstützt werden. Ich lade alle, die noch nicht dabei sind, ein, sich anzuschließen.“

Im Juni hat Ministerin Schulze den Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie vorgestellt, um die Wasserversorgung für Mensch und Umwelt in Deutschland dauerhaft zu sichern.

Auch über die Grenzen Deutschlands hinweg setzt sich das Bundesumweltministerium für Wasser ein, beispielsweise durch den Vorbereitungsprozess der UN-Wasserkonferenz 2023 in New York. Als Teil davon hat das Bundesumweltministerium in diesem Jahr einen internationalen Wasserdialog ins Leben gerufen – die „Bonn Water Dialogues for Results“. 

Lesen Sie hier die vollständige Meldung des Umweltministeriums.

Neue Gefahren für den KRITIS-Sektor „Wasser“ durch Hackerangriffe

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In Deutschland gibt es ca. 6000 Unternehmen der Öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Neben Wetterextremen wie Hochwasser und Trockenzeiten, Umfeld bedingte Gefährdungen sowie dem Ausfall der Stromversorgung, müssen sich die Unternehmen auch vor neuen Gefahren, wie Hackerangriffen, schützen. 

Mehreren Penetrationstests bei großen Wasserwerken nach zu urteilen, sind Wasserwerke Hackerangriffen häufig schutzlos ausgeliefert. Besonders die Bereiche Fernwartung und Pumpsysteme seien anfällig, denn die Industriesteuerungen stammen aus einer Zeit, in der niemand damit gerechnet hat, dass sie eines Tages vernetzt sein würden. Bei kleineren Unternehmen sind die eingesetzten Systeme häufig dieselben, was bedeutet, dass die Ergebnisse der Penetrationstests auf alle übertragbar wären.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, dass weniger als ein Prozent (17 von 5.845) der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Deutschland, aus dieser Ableitung verpflichtend unter Auflagen der BSI-Kritisverordnung fallen, da der Regelschwellenwert von 500.000 angeschlossenen Einwohnern bzw. 22 Mio. m³ Wassermenge nicht erreicht wird.

Die Regelschwellenwerte wurden zuletzt Juni 2016 und Juni 2017 überprüft und angepasst. § 9 der BSI-Kritisverordnung sieht eine Anpassung der Regelschwellenwerte mindestens alle zwei Jahre vor. Damit wäre eine erneute Anpassung bereits überfällig.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung für Betreiber der Wasserversorgung vorsieht (Drucksache 19/20965), die aufgrund der Schwellenwerte nicht unter die BSI-KritisV fallen, lautet die Antwort dass dies im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt und die Empfehlungen des BSI vollständig oder in Teilen freiwillig umgesetzt werden können.

Problematisch ist jedoch, dass um freiwillig ein Sicherheitskonzept zu etablieren, den meisten kleinen und mittleren Wasserversorgern der Kommunen die finanziellen und personellen Ressourcen fehlen.

Hohe Nitratbelastung im Grundwasser in Deutschland

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Die Antwort vom 26.08.2021 auf eine Kleine Anfrage hat ergeben, dass in Deutschland 304 der insgesamt 1.178 Grundwasserkörper eine Nitratbelastung von über 50 Milligramm pro Liter aufweisen, womit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verfehlt werden. 

Daten zur durchschnittlichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor, da die Bundesländer lediglich melden, ob der Grenzwert unter- oder überschritten wird.

Inwieweit die Ausbringung von Gülle, Festmist, Gärresten und anderen Stoffen im Grundwasser Nitrat verursache, hänge von einer Vielzahl von Faktoren ab, schreibt die Bundesregierung weiter. Zu den exakten Ausbringungsmengen in den letzten zwanzig Jahren lägen keine Daten vor.

Dies geht aus der Antwort (19/32211) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (19/31985) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. 

Legionellenfälle in Baden-Württemberg: Ursache unklar

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Die Zahl der Legionellenfälle in Baden-Württemberg ist nach Auskunft des Landesgesund­heitsamtes (LGA) in Stuttgart zuletzt deutlich gestiegen. Von etwa Mitte Juni bis zum 6. August 2021 seien 97 Fälle mit Erkrankungsbeginn ab dem 1. Juni registriert worden. Darunter seien sieben Todesfälle. Das sei die höchste Anzahl an Erkrankungen im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der Jahre 2001 bis 2020.

Die Fälle traten querbeet durch Baden-Württemberg auf. Betroffen sind 31 Stadt- und Landkreise, von denen es 44 in Baden-Württemberg gibt. Im Landkreis Ortenau und im Landkreis Ludwigsburg gab es jeweils acht Erkrankte im genannten Zeitraum.

Ob der monatelange Stillstand in manchen Einrichtungen dazu geführt habe, dass sich Legionellen ausbreiten konnten, sei noch unklar. „Wir vermuten, dass Rückkühlwerke oder Kühltürme von Industrieanlagen oder Warmwasserinstallationen in Gebäuden nicht so gewartet wurden, wie sie sollten. Dies wäre eine mögliche Erklärung”, sagt Jens Fleischer, Labor- und Sachgebietsleiter Wasser­hygiene im LGA.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte bereits im vergangenen Jahr vor einem möglichen Legionellen­risiko gewarnt, infolge wochenlanger Schließungen von Hotels, Sportanlagen und Schwimmbädern.

Bei un­sach­gemäßer oder fehlender Wartung könne es nach der Corona-Pause zu einem erhöhten Wachs­tum dieser Bakterien in Trinkwasseranlagen gekommen sein, schrieb das RKI im „Epidemiologischen Bul­le­tin“. Betreiber sollten vor einer Wiedereröffnung ihrer Trinkwasseranlagen deshalb einen einwandfreien Betrieb sicherstellen.

Den Ratgeber des RKI zu Legionellose finden Sie hier.

Neue Leitlinie beschreibt die baulichen und funktionellen Anforderungen an Eingriffsräume im Krankenhaus

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Die neue DGKH-Leitlinie „Bauliche und funktionelle Anforderungen an Eingriffsräume“ versucht die KRINKO-Empfehlung zur Prävention von postoperativen Wundinfektionen von 2018 in konkrete Handlungsempfehlungen für das Krankenhausumfeld zu „übersetzen“.

Bei einer digitalen Fortbildungsveranstaltung der Regionalgruppe Hessen der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. wurde auch auf den Waschplatz Bezug genommen.

Die Referentin Julia Okpara-Hofmann, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, stellte Hygiene-Schwachstellen wie offene Fugen oder Wandabschlüsse, Waschbecken mit Überlauf und weitere Negativbeispiele für Waschbecken und Armatur vor. 

Mit einer Checkliste für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung von Eingriffsräumen bot sie darüber hinaus ein hilfreiches Werkzeug für angewandte Sicherheit:

  • Der Vorflur sollte verkehrsberuhigt sein.
  • Durchgangs- oder Transportverkehr hat hier nichts zu suchen.
  • Ausreichend Platz bedeutet für Eingriffsräume mindestens 20 Quadratmeter.
  • Der Waschplatz sollte sich vorzugsweise in einer Nische vor dem Eingriffsraum befinden.
  • Bei Fensterlüftung sollten von außen angebrachte und reinigbare Fliegengitter vor ungebetenen Gästen schützen.
  • Der Bodenbelag sollte Desinfektionsmittelbeständig sein, eine Hohlkehle ist nicht vorgeschrieben, empfehlenswert ist eine dicht sitzende, gut verfugte, hohe Scheuerleiste.
  • Die Raumdecke sollte glatt und geschlossen sein, die Beleuchtung deckenbündig.
  • Die Wandgestaltung muss wischdesinfizierbar sein, mit Rammschutz an den neuralgischen Stellen.

Viele weitere Anforderungen und interessante Informationen gibt es in dieser Präsentation.

Lesen Sie hier die vollständige Leitlinie.

Antworten Wahlprüfstein Die LINKE Trinkwasserhygiene

DIE LINKE Antworten Wahlprüfstein

Partner für Wasser e.V.

1. Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Sensibilität für Hygienethemen insbesondere im Gesundheitsbereich in den zurückliegenden Jahren verändert? Wo sehen Sie konkret Nachholbedarf und wie soll das möglichst pragmatisch umgesetzt werden?

Antwort:

Ganz sicher hat sich durch die Pandemie nicht nur im privaten Bereich der Umgang mit Hygiene verändert, sondern auch im Gesundheitssystem selbst. Das Bewusstsein zu Atemwegserkrankungen und deren Vermeidung hat sich stark entwickelt. Und auch wenn der Hauptübertragungsweg die Luft ist und deshalb Lüften, Abstand und Masken die wichtigsten Instrumente sind, spielen Handhygiene und Desinfektion eine große Rolle im Hygieneverhalten. Nachholbedarf gibt es insbesondere beim Thema Krankenhausinfektionen mit multiresistenten Keimen. Konzepte gibt es, sie nützen aber nichts, wenn ihre Umsetzung nicht auch mit Personal unterfüttert ist. Das bedeutet einerseits mehr Hygienefachkräfte und mehr Krankenhaushygieniker*innen, aber auch mehr Pflegepersonal und Ärzt*innen, damit überhaupt Zeit ist, die Richtlinien umzusetzen.

2. Was kann in der stationären Gesundheitsversorgung verbessert werden, damit Trinkwasserinstallationen regelmäßiger begutachtet werden? Welche Maßstäbe setzen Sie an, um z.B. regelmäßige Audits durchzuführen?

Antwort:

Ein Krankenhaus soll gesund machen, nicht krank. Die Patient*innen sind oft besonders anfällig für Keime, da sie geschwächt, frisch operiert und/oder hochbetagt sind. Daher kommt der Wasserinstallation und ihrer einwandfreien und hygienischen Funktion höchste Bedeutung zu. Externe Kontrollen sind notwendig, umso mehr, wenn sich Krankenhäuser im Wettbewerb befinden und ihren Fokus auf Erträgen haben. Sinnvoll ist es natürlich auch, Schwachstellen präventiv zu erkennen; hierfür sind Audits sinnvoll. Wir haben im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes kritisiert, dass die Zuschüsse des Bundes zu den Investitionskosten der Länder an die Verwendung der Mittel für Digitalisierung und Notfallversorgung gekoppelt sind. Zwar gibt es auch digitale Anwendungen, die der Trinkwasserhygiene dienen, jedoch sollte die Krankenhaushygiene ganz allgemein auch ertüchtigt werden können mit dem Krankenhauszukunftsfonds. Es hilft nichts, wenn ein Haus gute digitale Technik hat, aber auch Keime im Trinkwasser.

3. Welcher regulative Rahmen muss auf Bundesebene gestrafft oder gar neu gefasst werden, um eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle der Trinkwasseranlagen insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchzuführen? Wenn es nicht an regulatorischen Vorgaben liegt, wo sehen Sie ggf. die Stellschrauben?

Antwort:

Zur Gewährleistung flächendeckender, regelmäßiger Kontrollen der Trinkwasseranlagen insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen insbesondere die Gesundheitsämter personell und finanziell erheblich besser ausgestattet werden. Bei der personellen Aufstockung ist sicherzustellen, dass auch für die Überwachungsaufgaben zukünftig ausreichend Personal vorhanden ist. Als Grundlage dafür sollten konkrete Überwachungsziele definiert werden.

4. Würden Sie es befürworten, wenn die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zukunft auch der Trinkwasserhygieneüberwachung zugutekommt? Wenn ja, sagen/schreiben Sie bitte, wie konkret die Umsetzung politisch zu gestalten ist.

Antwort:

Die Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung des ÖGD überfällig und von enormem Gemeinwohlinteresse ist. Sie kann dazu beitragen, auch andere Aufgabenbereiche des ÖGD besser und effizienter zu gestalten. DIE LINKE fordert, den Investitionsrückstand im ÖGD auch mit Bundesmitteln zu beheben und dabei neben personellen und organisatorischen auch technologische Investitionen zu tätigen. Insgesamt wollen wir die Mittel für den ÖGD auf mindestens 1% der Gesundheitsausgaben anheben. Diese Mittel sollen auch für die digitalisierte Beaufsichtigung der Trinkwasserhygiene eingesetzt werden, insbesondere für die Einrichtungen des Gesundheitswesens. Anwendungen könnten beispielsweise digital gestützte Meldesysteme sowie Leckagen-Detektierung sein. Ein sensibler Umgang mit Fragen der Manipulierbarkeit und des Datenschutzes müssen dabei ein integraler Bestandteil sein.

Antworten Wahlprüfstein CDU CSU Trinkwasserhygiene

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen von
Partner für Wasser e. V.

1. Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Sensibilität für Hygienethemen insbesondere im
Gesundheitsbereich in den zurückliegenden Jahren verändert? Wo sehen Sie konkret
Nachholbedarf und wie soll das möglichst pragmatisch umgesetzt werden?

Antwort:

Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Masken nutzen – die Corona-Pandemie hat nicht
nur in der breiten Bevölkerung das Thema Hygiene in den Fokus gerückt, sondern auch im
Gesundheitswesen. Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen
stellt die ausreichende Desinfektion der Hände dar. Wir beobachten zudem, dass das Thema
Hygienesituation in Einrichtungen des Gesundheitssektors in den zurückliegenden
Monaten noch einmal an Bedeutung gewonnen hat. Die Basishygiene wurde
pandemiebedingt durch zusätzliche Maßnahmen aufgewertet.

Schon vor der Pandemie trugen Bündnisse wie die Aktion Saubere Hände (ASH) dazu bei,
dass Händehygienestandards in medizinischen und in pflegerischen Arbeitsbereichen eine
höhere Aufmerksamkeit erhalten.

2. Was kann in der stationären Gesundheitsversorgung verbessert werden, damit
Trinkwasserinstallationen regelmäßiger begutachtet werden? Welche Maßstäbe setzen
Sie an, um z.B. regelmäßige Audits durchzuführen?

Antwort:

Trinkwasser, insbesondere in Bereichen, in denen alte und kranke Menschen damit in
Berührung kommen, muss von sehr hoher Qualität sein. Die Ergebnisse der
Trinkwasserüberwachung belegen, dass bei nahezu allen mikrobiologischen und
chemischen Qualitätsparametern in über 99 Prozent der Untersuchungen die strengen
Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten und die Grenzwerte nicht
überschritten wurden. CDU und CSU wollen daran festhalten, dass das Bundesministerium
für Gesundheit in Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Qualität von Trinkwasser
regemäßig erfasst. Die Einflüsse des Klimawandels und das geänderte
Konsumentenverhalten führen dazu, dass Trinkwasserinstallationen in Zukunft noch stärker
mit geeigneten Strategien und Maßnahmen überwacht werden müssen und nur durch den Einsatz moderner Technologien die anerkannt hohe Qualität des Trinkwassers in
Deutschland gesichert werden kann.

3. Welcher regulative Rahmen muss auf Bundesebene gestrafft oder gar neu gefasst
werden, um eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle der Trinkwasseranlagen
insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchzuführen? Wenn es nicht an
regulatorischen Vorgaben liegt, woran dann?

Antwort:

Trinkwasser ist Grundnahrungsmittel Nummer eins. Für kein Lebensmittel gelten
vergleichbar strenge Grenzwerte. Die Trinkwasserqualität muss von den Wasserversorgern
überprüft werden. Zusätzlich werden in den dafür zuständigen Ländern meist noch weitere
amtliche Kontrollen angeordnet, die von den Gesundheitsämtern oder der örtlichen
Verwaltung durchgeführt werden. Dies betrifft in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen
wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten oder Gaststätten. CDU und CSU
setzen sich dafür ein, dass die Kontrollen oft genug durchgeführt werden, dass
Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass neueste technische Prüfungsstandards
berücksichtigt werden.

4. Würden Sie es befürworten, wenn die Digitalisierung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zukunft auch der Trinkwasserhygieneüberwachung
zugutekommt? Wenn ja, sagen/schreiben Sie bitte, wie konkret die Umsetzung politisch
zu gestalten ist.

Antwort:

Die Aufgaben der Gesundheitsämter in Bezug auf Gesundheitsschutz und Prävention,
beispielsweise im Bereich der Krankenhaushygiene, sind bereits sehr umfangreich.
Zunächst gilt es, bestehende Defizite im Öffentlichen Gesundheitsdienst abzustellen. Die
Mittel des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ in Höhe von vier Milliarden Euro sollen vorrangig den Personalaufbau und die Digitalisierung in den unteren
Gesundheitsbehörden unterstützen.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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