Hygiene: Am besten Wasser pur

Foto: project2204 unsplash.com

Das Sani­tärunternehmen Gebe­rit hat eine Umfrage zum Thema Hygiene veröffentlicht mit dem Titel “Wie hal­ten Sie es mit der Hygiene?” Es wur­den im Rah­men einer Forsa-Umfrage (Erhe­bungs­zeit­raum: April 2021) 1.002 Per­so­nen befragt: Das Ergeb­nis: Fast allen, näm­lich 96 Pro­zent, ist eine gute und regel­mä­ßige per­sön­li­che Kör­per­hy­giene und -pflege äußerst wich­tig.

Wie die Umfrage wei­ter ergab, spielt das Thema Was­ser bei der Kör­per­pflege eine wich­tige Rolle – auch bei der Intim­rei­ni­gung. So geben 78 Pro­zent der Befrag­ten an, den Intim­be­reich min­des­tens ein­mal täg­lich gründ­lich mit Was­ser zu rei­ni­gen, fast jeder Fünfte sogar mehr­mals am Tag. Wie Medi­zi­ner immer wie­der bestä­ti­gen, ist kla­res Was­ser für diese emp­find­li­che Kör­per­re­gion bes­tens geeig­net. Dass die Rei­ni­gung mit Was­ser die haut­freund­lichste Methode ist, setzt sich immer mehr durch und wird von 45 Pro­zent der Befrag­ten geteilt – mit einem höhe­ren Anteil bei Frauen.

Das Thema Wasser gewinnt auch bei der Toi­let­ten­nut­zung immer mehr an Bedeu­tung und stei­gert die Akzep­tanz von Dusch-WCs. 

Der Anspruch, der an die regel­mä­ßige per­sön­li­che Kör­per­hy­giene gestellt wird, ent­spricht außerdem auch den Erwar­tun­gen an die Sau­ber­keit der Umge­bung. So wün­schen sich 97 Pro­zent der Befrag­ten eine sau­bere Toi­lette und legen gro­ßen bis sehr gro­ßen Wert auf deren regel­mä­ßige Rei­ni­gung. 

Trinkwasserhygiene und Bundestagswahl – Wahlprüfstein Bündnis90/Die Grünen

Die Partner für Wasser setzen sich für mehr Hygiene und Sicherheit im Umgang mit Trinkwasser in den sensiblen Einrichtungen der Daseinsvorsorge ein und engagieren sich primär im Healthcare-Bereich.

Folgenden Fragen wurden von Dr. Bettina Hoffmann MdB (Sprecherin für Umweltpolitik | Sprecherin für Umweltgesundheit Obfrau im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, Bündnis90/Die Grünen) beantwortet:

Frage:

Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Sensibilität für Hygienethemen insbesondere im Gesundheitsbereich in den zurückliegenden Jahren verändert? Wo sehen Sie konkret Nachholbedarf und wie soll das möglichst pragmatisch umgesetzt werden? 

Antwort:

Insbesondere durch die Bemühungen, nosokomiale Infektionen im Krankenhaus zu reduzieren, hat auch die Bedeutung von Hygienethemen nochmals zugenommen. Nachholbedarf sehen wir weiter bei der zielgerichteten Prävention solcher Infektionen sowie bei den nötigen Investitionen. Letzteres wollen wir durch eine Reform der Investitionsfinanzierung verbessern.

Frage:

Was kann in der stationären Gesundheitsversorgung verbessert werden, damit Trinkwasserinstallationen regelmäßiger begutachtet werden? Welche Maßstäbe setzen Sie an, um z.B. regelmäßige Audits durchzuführen? Welcher regulative Rahmen muss auf Bundesebene gestrafft oder gar neu gefasst werden, um eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle der Trinkwasseranlagen insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchzuführen? Wenn es nicht an regulatorischen Vorgaben liegt, wo sehen Sie ggf. die Stellschrauben?

Antwort:

Die Infrastruktur in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen muss immer auf dem aktuellen Stand sein. Dazu gehört natürlich auch die Wasserversorgung. Wir wollen die Investitionsfinanzierung reformieren, damit den erheblichen Investitionsbedarfen besser Rechnung getragen werden kann.

Frage:

Würden Sie es befürworten, wenn die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zukunft auch der Trinkwasserhygieneüberwachung zugutekommt? Wenn ja, sagen/schreiben Sie bitte, wie konkret die Umsetzung politisch zu gestalten ist.

Antwort:

Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst solche und weitere in seiner Verantwortung liegende Aufgaben überhaupt bewältigen kann, ist eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Gesundheitsämter notwendig. Wir wollen deshalb, dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst schrittweise auf mindestens 1% der Gesundheitsausgaben angehoben werden.

Beginn der Urlaubszeit – Legionellenwachstum vorbeugen

Problematik

Zur Eindämmung des Corona-Virus waren/sind viele Schwimmbäder und Sporteinrichtungen u.a.  über eine lange Zeit ganz oder z.T. geschlossen. Die sukzessiven Lockerungen der einzelnen Bundesländer und der Bundesregierung sowie der Ferien- bzw. Urlaubsbeginn sorgen aber nun dafür, dass viele Einrichtungen wieder öffnen und dementsprechend auch genutzt werden.

Getroffene Vorkehrungen

Alle Betreiber sind in der Pflicht, auch während einer vorübergehenden Schließung der Einrichtungen – wie dies nun der Fall war – einen einwandfreien Betrieb der Trinkwasseranlage sicherzustellen. Im Epidemiologischen Bulletin (24/20) und auch in der Ausgabe 44/20 des Robert Koch Instituts wird darauf hingewiesen, dass es bei einer nicht sachgemäßen Wartung zu einem erhöhten Legionellenwachstum in den betreffenden Trinkwasseranlagen gekommen sein kann. Durch das Einatmen erregerhaltiger Aerosole, wie sie beispielsweise bei der Nutzung von Duschen oder Wasserhähnen einer Trinkwasseranlage mit erhöhter Legionellenkonzentration entstehen, können insbesondere abwehrgeschwächte Menschen an einer Lungenentzündung – der sogenannten Legionärskrankheit – erkranken. Sollten respiratorische Symptomen auftauchen, sollte eine entsprechende Testung durchgeführt wird.

Wichtige Maßnahmen zur Wiederöffnung – nach Corona und nach dem Urlaub

Neben den Maßnahmen zur und während der Außerbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen, müssen die Betreiber von Hotels, Schwimmbädern etc. im Vorfeld der Wiedereröffnung, sprich der Inbetriebnahme, eine Reihe an Maßnahmen ergreifen (wir berichteten bereits):

„Die Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage sind in den bekannten Technischen Regelwerken beschrieben – u. a. in den Richtlinien DIN EN 806-5 und VDI 6023 sowie in den Arbeitsblättern W551 und W557 des Deutschen Vereins des Gas und Wasserfaches (DVGW). Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten von Trinkwasserinstallationen finden sich auch im Umweltbundesamt-Ratgeber „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn“.

Einordnung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie durch REHVA

Foto: unsplash.com Jacek Dylag

Dr. rer. nat. Christian Schauer (Viega GmbH & Co.KG) hat für die Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA) einen Beitrag zur Europäischen Trinkwasserrichtlinie verfasst. Der Originalbeitrag ist auf englisch erschienen.

Der Autor konzentriert sich hierbei auf die Aspekt strengerer Überwachung von Trinkwasser und die hierfür eingeführten Maßnahmen, wie die „Watch List“. Diese Liste führt 35 Stoffe auf und versucht so potenzielle Risiken an einem frühen Zeitpunkt zu erkennen und die Trinkwasserqualität durch einen modifizierten Aufbereitungsprozess zu erhalten.

Ein signifikant neuer Aspekt ist die breite Einführung eines Risiko-Management-Ansatzes von der Quelle bis zum Zapfhahn („source-to-tap“) nach dem WHO Watersafetyplan-Prinzip (WSP).

Alle Verantwortliche für Trinkwasserinstallationen müssen ein solches Risiko-Management-System einführen. Insbesondere die Bewertung potenzieller Risiken durch Legionellen und Blei – besonders bei öffentlichen Gebäuden – hat an Bedeutung gewonnen.

Der Water Safety Plan wurde nach der WHO-Vorlage „Managing drinking-water from catchment to consumer“ erstellt und ist ein Konzept zur Sicherstellung der Wasserqualität vom Einzugs- oder Wassergewinnungsgebiet bis zur Zapfstelle, das 2003 veröffentlicht wurde. Der WSP wurde 2013 erneuert mit der DIN EN 15975-2 „Security of drinking water supply – Guidelines for Risk and Crisis Management – Part 2: Risk Management“.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2020 Das Water Safety Plan (WSP)-Konzept für Gebäude als Handbuch veröffentlicht.

Sanierung kommunaler Sportstätten und kommunaler Schwimmbäder

Foto: unsplash.com Marcelo Uva

Sportausschuss des Bundestags debattierte im März zu Investitionen in die Sanierung kommunaler Sportstätten und kommunalen Schwimmbädern. Das liegt zwar schon etwas zurück, das Thema ist aber im Zusammenhang mit den Schwimmfähigkeiten von Kindern während der Corona-Pandemie nach wie vor aktuell und der Handlungsdruck groß. So hat der DLRG am 19.05. erst wieder auf seiner Jahrespressekonferenz das Thema öffentlichkeitswirksam adressiert.

Über die Förderung von Sportstätten in den Kommunen haben Expertinnen und Experten während einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am 24.03.2021 diskutiert. 

Der Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Andreas Silbersack, gibt an, dass sich der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf für Sportstätten in Deutschland auf mindestens 31 Milliarden Euro belaufe. Hier reichen die vereinzelten Förderungen in den Ländern nicht aus, um die Sportstätten attraktiv zu gestalten, weswegen es Förderprogramme des Bundes brauche.

Achim Haag, Präsident der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft), möchte dagegen die interkommunale Zusammenarbeit mehr in den Fokus rücken. Man müsse sind von der Idee verabschieden, „dass jeder ein Schwimmbad haben muss”, um so Betriebs- und Instandhaltungskosten der einzelnen Kommunen gering zu halten. Geteilte Kosten für ein geteiltes Schwimmbad bedeuteten schließlich geringere Kosten für die einzelne Kommune. Außerdem ist das Thema Wasserhygiene prioritär und mit Aufwand verbunden.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundestags. 

Leitlinien für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Am 25.05.2021 wurde die Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser vom 14.05.2020 (BAnz AT 10.06.2020 B11) vom Umweltbundesamt (UBA) geändert.

Nach § 17 TrinkwV dürfen die Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser keine Substanzen in das Trinkwasser abgeben, die dieses negativ verändern.

Hierzu hat das UBA verbindliche Bewertungsgrundlagen erarbeitet, die Prüfungen zu den chemischen Eigenschaften der Werkstoffe und Materialien in Form von Summen und Einzelparametern vorgeben und eine Beurteilung der Förderung des mikrobiellen Wachstums durch Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser auf Basis des DVGW W 270 bzw. der DIN EN 16421 ermöglichen.

Hier ist die neue Bewertungsgrundlage zu finden.

Wassermanagement: BMU-Entwurf für Nationale Wasserstrategie liegt vor

Foto: Pexels.com Tirachard Kumtanom

Die Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums (BMU) wurde beim 3. Nationalen Wasserforum am 8. Juni 2021 von Ministerin Svenja Schulze (SPD) vorgestellt.

Das BMU legt Vorschläge vor, wie die Wasserversorgung angesichts des Klimawandels in der Zukunft in ausreichender Menge und guter Qualität gesichert werden kann – mit dem Fokus auf einer fairen Verteilung, um so Wasserknappheit vorzubeugen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Strategie formuliert die Vision einer nachhaltigen und sicheren Wasserwirtschaft bis zum Jahr 2050 und sieht Investitionen in den nächsten zehn Jahren von insgesamt einer Milliarde Euro vor.

Grundlage der Wasserstrategie sind die Ergebnisse eines zweijährigen Nationalen Wasserdialogs. Mehr als 200 Teilnehmende aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen haben in diesem Rahmen zusammen mit dem BMU die wichtigsten Herausforderungen und Ziele für die Entwicklung der Wasserwirtschaft zusammengetragen.

Den Kern des BMU-Entwurfs bildet die Daseinsvorsorge, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollten auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Zugriff haben. Ein weiterer Fokus liegt auf den Leitbildern für eine gewässerschonende Landnutzung und Wassernutzungshierarchien, der Modernisierung der Infrastruktur und der Umbau der urbanen Ballungsräume zu wasserbewussten Zukunftsstädten (Schwammstadtprinzip zum Wasserrückhalt in der Fläche).

Weiterführende Informationen

Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums

Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums (Kurzfassung)

Nationaler Wasserdialog

Nationale Wasserstrategie www.bmu.de/wasserstrategie

 

Berliner Regenwasser nicht mehr in die Mischwasserkanalisation

Foto: Pexels.com Sourav Mishra

Berliner Senat erlässt Anordnung zur Regenwassernutzung

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 21.05.2021 ergänzend zu bestehenden Regelungen eine wasserrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung der Mischwasserkanalisation erlassen, die einer zunehmenden Belastung der Gewässer durch Mischwasserüberläufe entgegenwirkt.

Für Grundstückseigentümer in Berlin heißt das, sie können künftig ihr Regenwasser nicht mehr in die öffentliche Mischwasserkanalisation einleiten. Regenwasser soll auf den Grundstücken bewirtschaftet oder genutzt werden. Für eine Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Mischwasserkanalisation brauchte es bisher auch die Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe. Diese Zustimmung erteilen die Berliner Wasserbetriebe gemäß den landesrechtlichen Regelungen für die Mischkanalisation aber künftig grundsätzlich nicht mehr.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe.

Weitere Informationen und Vorgaben zur Regenwasserbewirtschaftung gibt es bei der Regenwasseragentur Berlin.

BDEW legt Wasserstrategie für Deutschland vor: Acht Themenfelder

Foto: Unsplash.com Ryan Pernofski

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) hat am 29.04.2021 vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2021 und der Ankündigung einer nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium seine Wasserstrategie für Deutschland veröffentlicht. Zu acht Kernthemen werden in der Broschüre aktuelle Problemstellungen für die Wasserwirtschaft erläutert und Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt.

Die Forderungen des BDEW umfassen folgende Punkte:

  • Für die Gewässer problematische Stoffe (Arzneimittel, Mikroplastik, Pestizide) sollen bereits an der Quelle reduziert und ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung eingeführt werden.
  • Bei der Minderung der Folgen des Klimawandels soll die Daseinsvorsorge mit Trinkwasser für die Bevölkerung im Fokus stehen. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.
  • Der Bundestag sowie die Bundesregierung sollen ihr Bekenntnis gegen eine Liberalisierung und gegen eine Regulierung des Sektors sowie zur Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft erneuern.
  • Bezüglich der Nitratverschmutzung des Grundwassers müssen die aktuellen EU-Vorgaben in der deutschen Agrarpolitik umgesetzt werden.
  • Um die Energieeffizienz zu steigern, soll die energetische Nutzung von Klärschlamm und Klärgas gefördert werden.
  • Die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie für den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden.
  • Die Digitalisierung der Wasserwirtschaft soll in Bezug auf den Einsatz von Funkwasserzählern und bei der Umsetzung eines Datenbinnenmarktes vorangetrieben werden.
  • Im Hinblick auf die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU und der EU-Arzneimittelgesetzgebung sollte sich die Bunderegierung für eine vollumfängliche und konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und eine verursachergerechte Finanzierung einsetzen.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de