Covid-19: Außer- und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Sukzessive haben Bund und Länder Ausgangsbeschränkungen eingeführt, um Menschenansammlungen zu verhindern, die zu einer zu großen Anzahl an Neuinfektionen in zu kurzer Zeit geführt hätten. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind unter anderem temporäre Schließungen von Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich Benutzer Gebäude.

Welche Auswirkungen haben diese temporären Schließungen auf die Trinkwasserinstallationen und was sollte man für die spätere Inbetriebnahme beachten?

Außerbetriebnahme:

  • Risiko: Es kommt zu einem unregelmäßigen Wasserdurchlauf, der die Gefahr einer mikrobiellen Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht.
  • Pflicht: Auf Basis der Trinkwasserverordnung, muss trotz derzeitiger Nicht-Nutzung der Trinkwasserinstallationen permanent sichergestellt werden, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung erfolgt.
  • Maßnahmen: Es gilt, sämtliche Wasserentnahmestellen nach spätestens 3 Tagen aktiv zu durchspülen (Warm- und Kaltwasser). Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 72 Stunden kann die Abschaltung der Trinkwassererwärmungsanlage erwogen werden.

 

Inbetriebnahme:

  • Maßnahme: Nach spätestens einer Woche ist, bei gleichzeitiger Öffnung mehrerer Entnahmestellen, der Wasserdurchlauf von mindestens 5 Minuten zu gewährleisten.
  • Pflicht: Nach maximal 4 Wochen sollte ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchgeführt werden. Bei Unterbrechung der Trinkwasserentnahme über diesen Zeitraum sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen.
  • Da eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten nicht unwahrscheinlich ist, ist sogar die Anschlussleitung durch das dortige Wasserversorgungsunternehmen abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.

 

Mehr Informationen finden Sie unter Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.


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Kommentare

  1. Herbert Potz sagt:

    Der Fachbeitrag ist sehr gut. Nur erreicht dieser nicht die zuständigen Stellen in der Schulbehörden oder den Vertretern innerhalb der Gemeinden.
    Viele Kitas haben als Träger die Kirche. Auch dort ist die Trinkwasserverordnung nicht bekannt.

    Es gibt so viele Fernsehsendungen über Corona. Warum keinen Fernsehbeitrag über Corona und Trinkwasser ???
    Die vier Wochen der Schließung der Schulen und Kitas ist bald vorbei.

    Ich würde einen solchen Beitrag im Fernsehen für wichtig halten.

    Herbert Potz
    Sachverständiger für FM
    EU-Certifiziert nach DIN ISO /IEC 17024

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