Der digitale Wasserzähler: Segen oder Fluch?

Der Bayerische Landtag hat am 26. Januar einem Änderungsantrag des Datenschutzgesetzes zugestimmt. Jetzt können Gemeinden mit der Installation funkender Wasserzähler beginnen. Ist diese Änderung ein schwerwiegender Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte oder einfach eine praktische Notwendigkeit?

Jeder kennt den Ärger, dass die Wasserzähler immer zu den ungünstigsten Zeiten abgelesen werden. Häufig muss für die Ablesungstermine ein Urlaubstag genommen werden oder die Nachbarn gebeten, die Tür zu öffnen. In Bayern könnte dies bald ein Ende haben.

Am 26.01 wurde einem Änderungsantrag der Datenschutz-Grundversorgung, der eine Installation der elektronischen Wasserzähler für jeden Haushalt verpflichtend vorsieht, stattgegeben. Somit hat die Gemeinde die Möglichkeit Wasserzähler mit Funkmodulen zu installieren, wodurch die Ablesung per Funk und ohne Notwendigkeit des Betretens der Wohnung ermöglicht würde.

Was auf den ersten Blick sehr praktisch erscheint, wirft auf den Zweiten einige Fragen auf:

  • Wie wird die Privatsphäre geschützt?
  • Wie wird sichergestellt, dass nur die dafür Zuständigen die Ablesung vornehmen?
  • Sind die Geräte zu Ungunsten der Verbraucher manipulierbar?

Die bequemlichen Nebenwirkungen sind aber nicht der Hauptgrund, weshalb die Funkwasserzähler Pflicht werden sollen. Es geht darum Lecks und Rohrbrüche schneller erkennen und reparieren zu können. Das wäre ein echtes Plus für die Trinkwasserhygiene, denn durch Leckagen können Keime und Krankheitserreger in die Trinkwasseranlage gelangen.

Wiegen diese Vorteile die datenschutzbezogenen Bedenklichkeiten auf? Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Thomas Petri kritisierte vor allem, dass es im ursprünglichen Änderungsantrag keine realistischen Möglichkeiten für einen Widerspruch gegen die Installation im eigenen Haushalt gab. Das bayrische Innenministerium konterte, dass ohne eine Verbindlichkeit keine Rechtssicherheit für die Gemeinden bestehen würde, was zu hohen und unnötigen Kosten führen könnte. Darüber hinaus wäre der Vorschlag, der die Störanfälligkeit der Wasserinfrastruktur senken und die hygienischen Standards verbessern soll, bei einer fehlenden Verbindlichkeit nur eingeschränkt wirkungsvoll.

Der Bayrische Landtag hat deshalb nun ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Es soll nicht gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Bewohner möglich sein, einen digitalen Wasserzähler zu installieren. Welche Folgen das mit Blick auf andere Bundesländer hat, wird sich in den kommenden Monaten, auch im Zuge des Wirksamwerdens der Datenschutz-Grundverordnung zeigen.


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