UBA: Gesundheitsschutz hat Vorrang vor Energieeinsparung

Foto: Pixabay.com

UBA-Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz

Klarstellung für Betreiber, Bauherren, Planer, Installateure und den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

  • Die Trinkwasserkommission stellt klar: Temperatur von erwärmtem Trinkwasser hat Einfluss auf die Vermehrung von Legionellen und anderen Mikroorganismen
  • Trinkwassererwärmer in Großanlagen müssen Trinkwasserabgabe dauerhaft mit 60 Grad Celsius einhalten können (§ 3 Nr. 12, Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
  • Im gesamten Zirkulationssystem darf die Temperatur von Warmwasser 55 Grad Celsius nicht unterschreiten
  • Trinkwasserinstallationen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben
  • Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung (gemäß § 10 Absatz 3 GEG).
  • Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Trinkwasser-Installationen (§ 4 TrinkwV)

 

Relevanz für die TGA-Branche:

Der Gebäudebestand gehört zu den größten Primärenergieverbrauchern. Energie wird in erster Linie zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung benötigt. Dieser enorme Energieverbrauch – vom Erstellen eines Gebäudes ist hier gar nicht die Rede – ist eine Herausforderung für die nachhaltige Gestaltung des Immobilienmarktes. Einige Zielsetzungen dafür sollen mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden. Die zum 01.11.2020 in Kraft getretene “zusammenfassende” Regelung umfasst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Das Gesetz hebt die Bedeutung des Gebäudesektors für die Klimaschutzgesetzgebung hervor. Das wiederum hat das Umweltbundesamt zu der hier diskutierten Klarstellung bzw. Kollisionsregel zwischen Klimaschutz und Trinkwasserhygiene und damit Gesundheitsschutz veranlasst. Die optimale Trinkwasserhygiene in Gebäuden hat absoluten Vorrang. Energieeinsparung ist für alle Beteiligten – vom Bauherrn über die Planer bis hin zum Betreiber einer Immobilie – wichtig, weil es am Ende auch um Kosten geht. Es wird jedoch ganz klar betont, dass der Gesundheitsschutz der Menschen vorgeht. Diesen Punkt gilt es immer wieder herauszustellen und nicht die Regulierungen gegeneinander auszuspielen. Hier ist gerade die Technische Gebäudeausrüstungs-Branche (TGA) gefordert, sich klar auch gegenüber der Politik zu positionieren. Wie wichtig der Gesundheitsschutz ist, wird insbesondere in der andauernden Pandemie deutlich.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG), Bgbl. Teil I Nr. 37 vom 13.08.2020: Link
Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Link

Quelle: Positionspapier/Kollisionsregel Umweltbundesamt (UBA) vom Dezember 2020 (PDF, 3 S.): Link 


alle Blog-Beiträge anzeigen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de