Novellierte Trinkwasserverordnung ab Januar 2023

Trinkwasser muss bestimmte Rechtsnormen und Güteanforderungen erfüllen, welche in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Grundlage dafür, dass Deutschlands Trinkwasser zu den besten der Welt zählt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Trinkwasserverordnung und welche grundlegenden Pflichten für Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasser-Installation darin festgelegt sind.

Zweck der Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung ist für den Schutz und die Verbesserung der Qualität des Wassers zuständig und basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie, die die Standards für das europäische Trinkwasser festlegt. Der Zweck der Trinkwasserverordnung wird konkreter in §1 benannt, als ein Schutz für „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben […]“.

Qualitatives Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung gilt als Grundlage für die Sicherheit und Überwachung der Qualität unseres Trinkwassers. Doch was gilt als qualitatives Trinkwasser? Laut der Verordnung wird die Qualität in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert. Wasser muss für den menschlichen Gebrauch laut der Verordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch und Genuss keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, entsteht. Somit darf Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten und muss keimarm sowie farb- und geruchlos sein. Außerdem sollte es eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Diese Güteanforderungen sind in der Trinkwasserverordnung genau festgelegt.

Wichtigste Punkte der Trinkwasserverordnung

Ein wesentlicher Punkt der Trinkwasserverordnung ist der Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Wenn diese detaillierten technischen Vorschriften beachtet werden, genügt das Trinkwasser den Anforderungen der Verordnung. Die Qualität des Trinkwassers wird dabei an den folgenden vier Punkten festgemacht:

  1. Die Beschaffenheit des Trinkwassers

Neben allgemeinen Anforderungen zur Beschaffenheit von Trinkwasser finden sich in der Trinkwasserverordnung zudem mikrobiologische, chemische und radiologische Anforderungen. Diese beschreiben unter anderem, dass neben Krankheitserregern auch keine chemischen und radioaktiven Stoffe, die festgelegte Parameter überschreiten, enthalten sein dürfen.

  1. Die Aufbereitung des Wassers

Die Trinkwasserverordnung besagt, dass bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden dürfen, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Somit dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.

  1. Die Pflichten der Wasserversorger

Die Inhaber einer Trinkwasserverteilungsanlage haben die Pflicht, Veränderungen der Trinkwasserqualität dem Gesundheitsamt zu melden. Sobald das Trinkwasser nicht den vorgeschriebenen chemischen und mikrobiologischen Anforderungen entspricht, müssen zudem sofort eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe erfolgen.

  1. Die Überwachung des Trinkwassers

Trinkwasserversorger müssen laut der Trinkwasserverordnung das abgegebene Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen und überwachen. Die Überwachung darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden. Dabei spielt insbesondere die regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern eine Rolle, um eine Ausbreitung von Legionellen und anderen Krankheitserregern zu verhindern.

  1. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Wer die Vorgaben und Pflichten als Eigentümer nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Trinkwasser, das vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt und an Nutzer abgegeben wurde, gilt als eine Straftat. Die Folgen können je nach Ausmaß mit einer Geldstrafe oder zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Gefährdungsanalyse nach der Trinkwasserverordnung

Wenn bei einer verpflichtenden Trinkwasseruntersuchung nach §14b Trinkwasserverordnung eine Überschreitung des technischem Maßnahmenwertes auf Legionellen ermittelt wird, so ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage verpflichtet eine Gefährdungsanalyse für das betroffene System erstellen zu lassen. Das Ziel der Gefährdungsanalyse ist dabei, planerische, bau- oder betriebstechnische Mängel einer Anlage festzustellen und Maßnahmen zu deren Behebung zu liefern. Für die Gefährdungsanalyse von Trinkwasser sind somit umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich.

Die activ consult berlin unterstützt Sie dabei. Alle relevanten Anlagen vor Ort werden besichtigt und eine technische Expertise anhand der Informationen rund um die Betriebsführung, dem Wasser-Verbrauchsverhalten, dem Temperatur-Monitoring, der Volumenstrom- und Durchflussmessung sowie dem bautechnischen und anlagentechnischen Zustand wird erarbeitet. Die Expertise und das Fachwissen der Beratung stellt sicher, dass Ihr Trinkwasser den Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung daran stellt, zu 100 Prozent entspricht.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies


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Kommentare

  1. Udo Sonnenberg sagt:

    Hier geht es übrigens zum aktuellen Entwurfstand der VO des Bundesgesundheitsministeriums und des BMEL vom 22.07.2022 (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/2022-07-22_Zweite_VO_Nov_TrinkwV_RefE.pdf

  2. Martin Taschl sagt:

    Leider sind die Änderungen meiner Meinung nach minimalistisch ausgefallen, um die EU-Richtlinie gerade noch zu erfüllen. Der Wassersicherheitsplan als präventives Risikomanagement wurde nicht aufgenommen, man setzt (weiterhin) auf die anlassbezogene Gefährdungsanalyse. Die Anpassung des Maßnahmenwertes für Legionellen von 100 auf 99 mutet kurios an. Bislang galt in Deutschland stets ≤ 100, die EU-Vorgabe ist < 100. Daraus wurde nun ein ≤ 99… Statistisch gesehen müssten daraus mehr Maßnahmenwertüberschreitungen resultieren. Eine hygienische Beurteilung sollte meiner Meinung nach eher anhand der Zehnerpotenz sowie der signifikantesten Stelle des Legionellenergebnisses erfolgen. Ob 99, 100 oder 101 ist letztendlich bedingt durch die Unsicherheiten bei der Probenahme und der Auswertung im Labor nicht relevant.

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