Vermeidung von Legionellose

Berlin, 26. Juni 2017 – Der Bundesrat hat Anfang Juni die 42. Novelle der Bundesimmissions- schutzverordnung (BImSchV) mit einigen Einschränkungen beschlossen und ratifiziert. Jetzt geht sie erneut durchs Bundeskabinett und wird nach der formalen Verabschiedung dort, noch im Sommer in Kraft treten. Die Partner für Wasser begrüßen diese Entscheidung, weil hiermit ein Schritt zu mehr Sicherheit bei Legionellen im öffentlichen Bereich getan wird.

Wasserbetriebene Kühleinrichtungen bergen aufgrund der technisch vorherrschenden Bedingungen das Risiko eines ungebremsten Wachstums von Mikroorganismen, wie z.B. Legionellen in dem genutzten Kühlwasser. Verdampfen diese mit Legionellen belasteten Kühlwässer als Aerosol, z.B. über einen offenen Kühlturm, gelangen sie in die Umgebungsluft. Es besteht für Mitarbeiter wie auch für vorübergehende Passanten die Gefahr einer schweren Lungeninfektion beim Einatmen solcher Dämpfe, auch „Legionellose“ genannt.

„Viele Menschen werden sich noch an den Zwischenfall Ende 2009 in Ulm erinnern, wo eine defekte Kühlanlage mehrere Menschenleben gefordert hat und die Ursache zunächst unklar war“, sagt der Vorsitzende der Partner für Wasser, Joachim Stücke. Zwar liege das Thema nicht unmittelbar im Schwerpunkt der Partner für Wasser, die sich die Trinkwasserhygiene in Einrichtungen der Daseinsvorsorge auf die Fahnen geschrieben haben, aber die Hygienevorschriften im öffentlichen Sektor insgesamt beobachten und konstruktiv-kritisch begleiten.

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Ansprechpartner: Udo Sonnenberg, Geschäftsführung Partner für Wasser, presse@partnerfuerwasser.de

Die Partner für Wasser e.V. haben sich im Januar 2016 in Berlin mit dem Ziel gegründet, für mehr Hygiene und Sicherheit im Umgang mit Trinkwasser in den sensiblen Einrichtungen der Daseinsvorsorge einzutreten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Firmen Grünbeck Wasseraufbereitung, Hansa Armaturen und Uponor als Installationsspezialist. Der Expertenbeirat setzt sich fachlich versierten Persönlichkeiten zusammen.

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