Trinkwasserinstallationen – Außerbetrieb- und Wiederinbetriebnahme

Foto: Pixabay.de

Die Corona-Pandemie hat uns eine neue Vokabel beigebracht: „Lockdown“. In der Konsequenz war diese „zeitweilige Betriebsunterbrechung“ für viele Betriebe und Einrichtungen mit einer mehr oder weniger länger andauernden Stilllegung der Trinkwasserinstallation verbunden: keine Nutzer im Gebäude = keine Trinkwasserabnahme.

Die hygienischen Probleme von stehendem Wasser, auch in einer vermeintlich sauberen Rohrleitungs-Installation, sind den Trinkwasser-Spezialisten hinlänglich bekannt, aber den wenigsten Betreibern bzw. Nutzern von Trinkwasserinstallationen bewusst.

Der DVQST e.V. als im Jahre 2020 neu gegründeter Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene hat dieses Thema dankenswerterweise bereits in einer frühen Phase der Corona-Pandemie aufgegriffen und allen von dem Thema Trinkwasserhygiene betroffenen Nutzern erneut ins Bewusstsein gerufen.

Nach diversen Fachinformationen und Veröffentlichungen des DVQST ist nun aus diesen Aktivitäten in gemeinsamer Arbeit mit dem VDI die Technische Regel 3810 Blatt 2.1:2020-12 („Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“) entstanden, die ab sofort über den Beuth-Verlag erworben werden kann.

Hier werden allen Betreibern die Grundlagen eines hygienischen Betriebs von Trinkwasser-Installationen nochmals en Detail vor Augen geführt und es wird, den Gegebenheiten der Corona-Pandemie geschuldet, detailliert auf das technisch und hygienisch korrekte Vorgehen bei einer längeren Stilllegung wie auch der Wiederinbetriebnahme solcher Anlagen eingegangen.

Autor: Dr. Matthias Brück, Technische Beratung & Produkt-Service, Mitglied im Expertenbeirat der PfW

Zusammenfassung PfW-WebTalk mit Blue Safety am 8.9.20

Foto: Blue Safety GmbH

Im WebTalk Recht der Partner für Wasser am 8.9.2020 ging es um das Thema: „Haftungsrisiken in der Trinkwasserhygiene als Betreiber vorbeugen“. Fachreferent war Hannes Heidorn, Head of Legal beim PfW-Mitglied Blue Safety GmbH. Der Vorsitzende der PfW, Joachim Stücke, hat den Talk inhaltlich begleitet und Fabian Haun hat moderiert.

Trinkwasserhygiene ist in der anhaltenden Coronakrise wichtiger denn je. Ganz besonders in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch in Schulen und Kindergärten. Für die Betreiber der dortigen Trinkwasserinstallation ein Grund mehr, sich mit den trinkwasserrechtlichen Vorgaben und Prüfvorschriften auseinanderzusetzen.

Diese Fragen wurden im Kern adressiert:

  • Was folgt aus der Coronakrise für die trinkwasserrechtlichen Schadensersatz-/Haftungsrisiken der Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen?
  • Worauf sollten Gesundheitsämter bei den Prüfvorschriften nach einem längeren Stillstand von Trinkwasseranlagen achten?
  • Was bedeutet das Minimierungsgebot in der Trinkwasserverordnung für die Legionellenproblematik?
  • Welche politischen Forderungen sollten aus der aktuellen Lage resultieren?

Aktueller könnten das Thema Trinkwasserhygiene und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für die Betreiber von Zahnarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen gar nicht sein. Die Corona-Pandemie und der damit einhergehende Lockdown sorgten dort für längere Stillstandszeiten der Trinkwasserinstallationen. Das Problem: Wasser muss fließen, andernfalls bilden sich Biofilme und damit Wasserkeime wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Eine Gefahr für die Gesundheit und Rechtssicherheit.

Warum sind Trinkwasserinstallationen so anfällig für mikrobielle Kontaminationen? Zum einen kommt das Wasser nicht steril von den Stadtwerken, sondern lediglich keimarm. Das ist normal und auch vollkommen in Ordnung. Eingetragene Keime können sich jedoch – insbesondere bei längeren Stillstandszeiten oder Missachtung des Hygieneplans – vermehren. Des Weiteren kann eine erhöhte Keimzahl auch durch eine retrograde Kontamination der Hausinstallation oder die Einbringung von außen etwa durch Baumaßnahmen entstehen.

Folgen mikrobieller Kontaminationen: rechtlich wie finanziell schädlich

Unabhängig von der Herkunft sind die Konsequenzen einer Kontamination mitunter weitreichend. „Infiziert sich ein Patient oder Mitarbeiter beispielsweise mit Legionellen, haftet je nach Situation der Betreiber der Trinkwasseranlage. Das kann sich auf den Mieter, Vermieter oder Eigentümer der Räumlichkeiten und somit der (zahn-)medizinischen Einrichtung beziehen“, erklärt Hannes Heidorn, Syndikusrechtsanwalt von BLUE SAFETY. „Dann besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung nach §§229, 222 StGB.“

Sowohl der Geschädigte als auch ggf. der Erbe kann dann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus droht seitens der Behörde die vorübergehende Stilllegung der Behandlungseinheiten, bis das Trinkwasserproblem gelöst ist. Damit sind massive Umsatzeinbußen vorprogrammiert. Allein die aussagekräftige Laboranalyse dauert bis zu zehn Tage.

Strikte Hygiene und schriftliche Nachweise beugen Haftung vor

Was bleibt als Betreiber also zu tun, um frühzeitig vorzubeugen? Nur die penible Einhaltung von Hygienevorschriften und deren transparente Dokumentation führen zu Rechtssicherheit. Regelmäßige akkreditierte Wasserprobenahmen und -analysen helfen dabei, die hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu belegen oder im Zweifel eine Kontamination frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung auf Legionellen und andere Keime ist übrigens laut den Vorgaben der Trinkwasserverordnung Pflicht des Betreibers.

Ein wertvoller Tipp bei einem Legionellenbefall: Für die Beweissicherung immer den Typ der Legionellen bestimmen lassen. Sollten Sie dann in Haftung genommen werden, kann dadurch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden.

BLUE SAFETY: Ein starker Partner für Trinkwasserhygiene und Partner für Wasser

Sie haben weiteres Interesse an rechtlichem und technischem Wissen zu Wasserstillständen in Zahnarztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen? Dann schauen Sie sich das Interview mit Hannes Heidorn und Mathias Maass, Gutachter für Trinkwasserinstallationen, an.

 

Hygienethemen haben Hochkonjunktur

Die Corona-Pandemie macht eines ganz deutlich: Hygiene in allen Bereichen, hat oberste Priorität. Das gilt für den Umgang der Menschen untereinander im öffentlichen Raum. Das gilt und galt schon immer im Umgang mit Lebensmitteln – gerade in der Gastronomie. Und das gilt mit Blick auf das Trinkwasser, unserem wichtigsten Lebensmittel zu aller erst.

Die Erreger von Krankheiten haben leichtes Spiel, wenn Hygieneregeln nicht beachtet werden. In den frühen Zeiten der Industrialisierung, wo Menschen und Tiere begannen, auf engstem Raum zusammenzuleben, grassierten Krankheiten mit oft tödlichem Ausgang: Cholera, Typhus, Tuberkulose und vieles mehr. Menschen steckten sich rasch durch Ausscheidungen aller Art an, weil diese nicht „sauber“ und unter Einhaltung von Hygienemindestregeln entsorgt wurden. Diesen Zusammenhang von Armut, Krankheit und damit Nährboden für Erreger konnten wir zum Glück größtenteils hinter uns lassen.

Das Prinzip „Krankheitserregerübertragung durch Flüssigkeit“ aber wird bleiben. Zwei Menschen unterhalten sich und durch Aerosole aus Speichel erfolgt dann die Infektion. Aerosole sind unsere täglicher Begleiter: Kleinste Wasserpartikel, die z.B. vom Wasserhahn beim Einschenken eines Glases Wasser abgesprüht werden. Aerosole werden von Klimaanlagen freigesetzt. Oder Aerosole entstehen durch die Munddusche beim Zahnarzt. Seit Monaten wird über dieses Thema breit diskutiert.

Das Corona-Virus hat zweifelsohne dazu beigetragen: Es entsteht eine anderes, ein neues Hygiene-Bewusstsein. Diese neue Sensibilität überträgt sich auch auf den Umgang mit Trinkwasser. Insbesondere im Healthcare-Sektor, der einerseits durch die Vielzahl von Covid-19 Erkrankten herausgefordert wurde und wird. Andererseits handelt es sich bei den Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsdaseinsvorsorge um große, komplexe Gebäude mit viel Technik und vielen Einfallstoren für Krankheiten. Ironischerweise sind diejenigen, die sich im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung aufhalten, per se schon geschwächt – entweder krank oder alt, oder sogar beides.

In solchen Einrichtungen spielen darum Wasserthemen eine sehr große Rolle: Wasser wird z.T. in absoluter Reinheit benötigt. Es gibt viele unterschiedliche Entnahmestellen in einem solchen Haus. Nutzwässer bedürfen ebenfalls der besonderen Behandlung. Sie können nicht wie normales Abwasser behandelt werden. Wasserhygiene ist im Gesundheitsbereich folglich oberstes Gebot.

Das wiederum führt unmittelbar zum Zustand der Trinkwasserinstallation, über die die Versorgung läuft. Dieses komplexe System mit Pumpen, Leitungen, Armaturen, Druckausgleichsanlagen, Warmwasseraufbereitungen etc. muss einwandfrei funktionieren, damit das dreifache Grundgesetz für Wasser eingehalten werden kann: Kaltes Wasser muss kalt bleiben, warmes Wasser muss warm bleiben und Wasser muss fließen.

Das Thema „Wasser in Bewegung“ ist natürlich gerade jetzt, wo nach der Hochphase der Corona-Einschränkungen viele Gebäude vom Bürohochhaus, über die Gastronomie bis hin zu den Schulen und Sporteinrichtungen wieder hochgefahren werden, besonders wichtig. Über Wochen und Monate stand das Wasser. Stehendes Wasser neigt bei entsprechender Temperatur innerhalb weniger Tage dazu, gefährliche Biofilme auszubilden. Ohne entsprechende Reinigung bleiben diese in den Leitungen und breiten sich dort weiter aus.

Die Schulen sind nach wie vor besonders in den Blick zu nehmen: Nach langer Corona-Zwangspause geht es fast nathlos über in die großen Ferien mit weiteren Wochen des betrieblichen Stillstands. Noch nie waren Schulen in Deutschland so lange außer Betrieb. Diese Dinge müssen Anlagenbetreiber verstärkt im Blick behalten. Im Falle einer Havarie können sie persönlich haftbar gemacht werden. Wer die Nutzer seiner Einrichtung und sich selbst schützen will, achtet folglich auf höchste Hygienestandards – ein Zuviel ist hier fast nicht möglich!

 

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de