Neue Leitlinie beschreibt die baulichen und funktionellen Anforderungen an Eingriffsräume im Krankenhaus
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Die neue DGKH-Leitlinie „Bauliche und funktionelle Anforderungen an Eingriffsräume“ versucht die KRINKO-Empfehlung zur Prävention von postoperativen Wundinfektionen von 2018 in konkrete Handlungsempfehlungen für das Krankenhausumfeld zu „übersetzen“.
Bei einer digitalen Fortbildungsveranstaltung der Regionalgruppe Hessen der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. wurde auch auf den Waschplatz Bezug genommen.
Die Referentin Julia Okpara-Hofmann, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, stellte Hygiene-Schwachstellen wie offene Fugen oder Wandabschlüsse, Waschbecken mit Überlauf und weitere Negativbeispiele für Waschbecken und Armatur vor.
Mit einer Checkliste für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung von Eingriffsräumen bot sie darüber hinaus ein hilfreiches Werkzeug für angewandte Sicherheit:
- Der Vorflur sollte verkehrsberuhigt sein.
- Durchgangs- oder Transportverkehr hat hier nichts zu suchen.
- Ausreichend Platz bedeutet für Eingriffsräume mindestens 20 Quadratmeter.
- Der Waschplatz sollte sich vorzugsweise in einer Nische vor dem Eingriffsraum befinden.
- Bei Fensterlüftung sollten von außen angebrachte und reinigbare Fliegengitter vor ungebetenen Gästen schützen.
- Der Bodenbelag sollte Desinfektionsmittelbeständig sein, eine Hohlkehle ist nicht vorgeschrieben, empfehlenswert ist eine dicht sitzende, gut verfugte, hohe Scheuerleiste.
- Die Raumdecke sollte glatt und geschlossen sein, die Beleuchtung deckenbündig.
- Die Wandgestaltung muss wischdesinfizierbar sein, mit Rammschutz an den neuralgischen Stellen.
Viele weitere Anforderungen und interessante Informationen gibt es in dieser Präsentation.
Lesen Sie hier die vollständige Leitlinie.