Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie: Leichterer Zugang zu sicherem Trinkwasser

Am Dienstag den 23.10. votierte das EU Parlament für die Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998, die schärfere Schadstoffgrenzwerte für das Leitungswasser vorsieht.  So sollen die Grenzwerte für schädliche Bakterien, bestimmte Schadstoffe wie Blei und hormonwirksame Stoffe aktualisiert werden. Für Mikroplastik oder Arzneimittel sind für den Moment keine Grenzwerte vorgesehen, jedoch solle die EU-Kommission deren Konzentration überwachen.

Aus Sicht der Partner für Wasser sollte die EU verstärkt auch den Wasserkreislauf in Gebäuden in den Blick nehmen. Unsere beiden jüngsten Studien zur Trinkwasserhygiene in Schulen oder Krankenhäusern in Deutschland haben beispielsweise ergeben, dass die Trinkwasseranlagen dort oft veraltet und sanierungsbedürftig sind, woraus sich schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen ergeben können. In anderen EU-Mitdliedstaaten dürfte es einen ähnlichen Sanierungsbedarf geben.

Des Weiteren soll die Novelle der Trinkwasserrichtlinie dazu führen, dass EU-Bürger mehr Leitungswasser trinken. Die Bürgerinitiative „Right2Water“ hatte sich dafür eingesetzt, allen EU-BürgerInnen – insbesondere Minderheiten und benachteiligten Gruppen – den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen. Zudem verspricht sich die Kommission dadurch eine erhebliche Einsparung von Plastikmüll.

Mit der Resolution des EU-Parlaments geht der Kommissionsentwurf zur Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie nun in den Trilog zwischen Parlament, EU-Staaten und der Kommission.

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