Trinkwasserhygiene-Dialog „Regulierung u. Gesetzgebung“ am 20.06.2023

v.l.: Udo Sonnenberg, Dr. Peter Arens, Hannes Heidorn

Die Partner für Wasser e.V. haben am 20.06. ihre Reihe „Trinkwasserhygiene-Dialog“ fortgesetzt. Es ging um die Fragen “Welche Regulierung ist relevant für die Trinkwasserhygiene insbesondere im Gesundheitswesen? Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?“

Die beiden vorangegangenen Veranstaltungen 2023 vom 01.03. zum Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und vom 27.04. zum Thema Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Gäste im Studio

Die o.g. Fragen diskutierten Dr. Peter Arens und RA Hannes Heidorn. Dr. Arens ist promovierter Biologe, Trinkwasserfachmann und Sachverständiger. Er arbeitet für Schell Armaturen, einem der „Partner für Wasser. Hannes Heidorn ist Rechtsanwalt für Chemiekalien-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht. Er ist Partner bei CEHMLAW. Udo Sonnenberg moderierte die Veranstaltung und griff vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer auf.

Gesetzliche Bestimmungen, Details zur TrinkwV

Themengrundlage für diesen Dialog sind das Infektionsschutzgesetz, die EU-Trinkwasserrichtlinie als Grundlage für die Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDI etc.).Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nicht erneut „nur“ zu ändern, sondern vollständig neu aufzusetzen. Die allermeisten Punkte sind altbekannt, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Was sind also die wesentlichen Aspekte? Das wurde diskutiert. Allen Teilnehmenden geht in Kürze auch noch ein kurzes Handout zu.

Novellierte Trinkwasserverordnung ab Januar 2023

Trinkwasser muss bestimmte Rechtsnormen und Güteanforderungen erfüllen, welche in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Grundlage dafür, dass Deutschlands Trinkwasser zu den besten der Welt zählt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Trinkwasserverordnung und welche grundlegenden Pflichten für Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasser-Installation darin festgelegt sind.

Zweck der Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung ist für den Schutz und die Verbesserung der Qualität des Wassers zuständig und basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie, die die Standards für das europäische Trinkwasser festlegt. Der Zweck der Trinkwasserverordnung wird konkreter in §1 benannt, als ein Schutz für „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben […]“.

Qualitatives Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung gilt als Grundlage für die Sicherheit und Überwachung der Qualität unseres Trinkwassers. Doch was gilt als qualitatives Trinkwasser? Laut der Verordnung wird die Qualität in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert. Wasser muss für den menschlichen Gebrauch laut der Verordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch und Genuss keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, entsteht. Somit darf Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten und muss keimarm sowie farb- und geruchlos sein. Außerdem sollte es eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Diese Güteanforderungen sind in der Trinkwasserverordnung genau festgelegt.

Wichtigste Punkte der Trinkwasserverordnung

Ein wesentlicher Punkt der Trinkwasserverordnung ist der Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Wenn diese detaillierten technischen Vorschriften beachtet werden, genügt das Trinkwasser den Anforderungen der Verordnung. Die Qualität des Trinkwassers wird dabei an den folgenden vier Punkten festgemacht:

  1. Die Beschaffenheit des Trinkwassers

Neben allgemeinen Anforderungen zur Beschaffenheit von Trinkwasser finden sich in der Trinkwasserverordnung zudem mikrobiologische, chemische und radiologische Anforderungen. Diese beschreiben unter anderem, dass neben Krankheitserregern auch keine chemischen und radioaktiven Stoffe, die festgelegte Parameter überschreiten, enthalten sein dürfen.

  1. Die Aufbereitung des Wassers

Die Trinkwasserverordnung besagt, dass bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden dürfen, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Somit dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.

  1. Die Pflichten der Wasserversorger

Die Inhaber einer Trinkwasserverteilungsanlage haben die Pflicht, Veränderungen der Trinkwasserqualität dem Gesundheitsamt zu melden. Sobald das Trinkwasser nicht den vorgeschriebenen chemischen und mikrobiologischen Anforderungen entspricht, müssen zudem sofort eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe erfolgen.

  1. Die Überwachung des Trinkwassers

Trinkwasserversorger müssen laut der Trinkwasserverordnung das abgegebene Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen und überwachen. Die Überwachung darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden. Dabei spielt insbesondere die regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern eine Rolle, um eine Ausbreitung von Legionellen und anderen Krankheitserregern zu verhindern.

  1. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Wer die Vorgaben und Pflichten als Eigentümer nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Trinkwasser, das vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt und an Nutzer abgegeben wurde, gilt als eine Straftat. Die Folgen können je nach Ausmaß mit einer Geldstrafe oder zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Gefährdungsanalyse nach der Trinkwasserverordnung

Wenn bei einer verpflichtenden Trinkwasseruntersuchung nach §14b Trinkwasserverordnung eine Überschreitung des technischem Maßnahmenwertes auf Legionellen ermittelt wird, so ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage verpflichtet eine Gefährdungsanalyse für das betroffene System erstellen zu lassen. Das Ziel der Gefährdungsanalyse ist dabei, planerische, bau- oder betriebstechnische Mängel einer Anlage festzustellen und Maßnahmen zu deren Behebung zu liefern. Für die Gefährdungsanalyse von Trinkwasser sind somit umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich.

Die activ consult berlin unterstützt Sie dabei. Alle relevanten Anlagen vor Ort werden besichtigt und eine technische Expertise anhand der Informationen rund um die Betriebsführung, dem Wasser-Verbrauchsverhalten, dem Temperatur-Monitoring, der Volumenstrom- und Durchflussmessung sowie dem bautechnischen und anlagentechnischen Zustand wird erarbeitet. Die Expertise und das Fachwissen der Beratung stellt sicher, dass Ihr Trinkwasser den Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung daran stellt, zu 100 Prozent entspricht.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Expertenbeirat Partner für Wasser tagt online

Screenshot Zoom-Meeting v.l. im Uhrzeigersinn: Tanja Ehret, Udo Sonnenberg, Dr. Uwe Pöhls, Christian Kniele, Dr. Matthias Brück, Horst Träger, Martin Taschl

Der Partner für Wasser-Expert:innen-Beirat ist ein satzungsgemäßes Gremium des Verbandes. In unregelmäßigen Abständen kommt die Runde zusammen, um sich zu aktuellen Themen auszutauschen und abzustimmen. Die heutige Sitzung war der Auftakt nach der Neuwahl bei der Mitgliederversammlung Ende April. Die Ideengeberrunde hat folgende konkrete Punkte definiert:

Vorbereitung von Schulungsinhalten ab Herbst, Entwicklung eines Schulungsvideos Trinkwasserhygiene als Dienstvorbereitung für Pflege und ÖGD sowie Multiplikatorensammlung für Adressaten von aktuellen Trinkwasserhygiene-Informationen.

Ein weiteres Online-Meeting ist für Anfang August geplant. Die Expert:innen der Partner für Wasser beraten Vorstand und Geschäftsstelle inhaltlich und multiplizieren Ideen/Know-how in ihre jeweiligen Netzwerke.

Partner für Wasser: Ein neutraler, unabhängiger Absender, der Trinkwasserhygiene im Gesundheitswesen politisch verankert.

PfW-Web-Talk: Trinkwasserverordnung + Water-Safety-Plan

In einer weiteren Ausgabe unseres Live-Web-Talks haben Anina Schuh und Udo Sonnenberg heute einige regulatorische Hintergründe zum Thema Trinkwasserhygiene diskutiert und aufgezeigt. Mit Blick auf die Umsetzungsfrist für die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht, die im Januar 2023 endet, ging es auch um die Einführung einer Risikobewertung und den damit im Zusammenhang stehenden Water-Safety-Plan (WSP). Schauen/hören Sie selbst (für Eilige: bitte bis 1:30 „vorspulen“):

Link

Neuregelungen bei der Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie

Foto: Unsplash.com David Becker

Im Januar 2023 muss die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Damit verbunden ist die Risikobewertung der Hausinstallationen auf Basis eines Wassersicherheitsplanes. Auch am Normensektor sind umfassende Neuerungen zu erwarten.

Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 werden umfangreiche Änderungen der Trinkwasserverordnung erforderlich. So finden sich in ihr erstmals gesetzlich festgelegte Parameterwerte für Legionellen, die Bewertung des von den Hausinstallationen ausgehenden Risikos wird zumindest für sogenannte „prioritäre“ Örtlichkeiten verbindlich. Die Festlegung dieser Örtlichkeiten obliegt den nationalen Behörden, von der Kommission vorgeschlagen werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze. Für sie ist auf Basis eines Wassersicherheitsplans ein Risikomanagementsystem zu etablieren, um eine Gefährdung der Nutzer dieser Einrichtungen hintanzuhalten. Nicht nur Installateure, sondern auch Verbraucher und Immobilienbesitzer müssen zukünftig über die Gefahren und die richtige Nutzung der Hausinstallationen unterrichtet werden.

Der Beitrag unseres Kooperationspartners Martin Taschl geht auf die wichtigsten grundlegenden Änderungen und die Elemente des Wassersicherheitsplans ein.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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