Antrag im Bundestag: Krankenhausfinanzierung der Zukunft – Mehr Investitionen und weniger Bürokratie
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat Ende Januar 2021 einen Beschlussantrag im Bundestag eigebracht mit dem Titel: „Krankenhausfinanzierung der Zukunft – Mehr Investitionen und weniger Bürokratie“ – Drucksache 19/26191
Die Fraktion schlägt dem Parlament vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Abbau des Investitionsstaus in der Krankenhausfinanzierung und
Entbürokratisierung des Fallpauschalensystems (DRG)
Es wird vorweg geschickt, dass es in Deutschland das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung gibt. Dabei übernehmen die Krankenkassen (Gesetzliche/Private Krankenversicherung) die Behandlungskosten, und die Bundesländer die Investitionen in die Krankenhäuser (Bau, Ausstattung etc.). Die Oppositionspartei begrüßt im Wesentlichen, dass die Abrechnungssysteme der Behandlungen immer wieder reformiert wurden. In den 1970er Jahren haben Krankenhäuser pro Behandlungstag und Patient eine feste Pauschalvergütung erhalten. Diese war unabhängig von Faktoren wie Fachabteilung, Krankheit oder Komplexität des Eingriffs. Hier sind die Kosten völlig aus dem Ruder gelaufen und das führt letztlich dazu, 2003 das Australische DRG System übernommen wurde. Dieses System wurde schließlich auf die G-DRGs (GermanDRG) umgestellt.
Konkret fordert der FDP-Antrag die Einsetzung einer Experten-Kommission, die prüfen soll, welche alternativen Finanzierungsmodelle zur Krankenhausfinanzierung genutzt werden können. Es müsse darauf geachtet werden, „dass die Grundversorgung durch stationäre Einrichtungen, unter Beibehaltung des Leitsatzes „ambulant vor stationär“, gestärkt und flächendeckend sichergestellt werden kann. Weitere Ziele der Modelle sollen die Qualitätsverbesserung durch Spezialisierung der Krankenhäuser auf bestimmte Eingriffe und der Aufbau einer integrierten Gesundheitsversorgung mit fließenden Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein.“
Quelle: Antrag FDP-Bundestagsfraktion, PDF, 4 S.: Link