Öffentlicher Gesundheitsdienst und Trinkwasserhygiene

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Das Bundesgesundheitsministerium hat für seine Themenplanung in diesem Jahr u.a. auch die Vorhaben „Weiterentwicklung Pakt für den ÖGD“ und „Aufbau eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“ auf der Agenda. Letzteres ist am 04.10.2023 vorgestellt worden: Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz BIPAM) soll als vierte Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fungieren – neben dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll in der neuen Behörde „aufgehen“.

Die Weiterentwicklung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst war u.a. Thema bei einem Expert:innen-Gespräch im September (Gesundheitsausschuss am 20.09.2023). Auf den sog. ÖGD-Pakt haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 29. 09.2020 in der Hochzeit der Corona-Pandemie zusammen mit Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder geeinigt. Zwischen 2021 bis 2026 stellt der Bund  4 Mrd. Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Jetzt geht es perspektivisch um die Zeit ab 2027.

Fachleute betonen die Notwendigkeit, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland langfristig zu stärken und weiterzuentwickeln, besonders angesichts neuer Herausforderungen nach der Pandemie. Im Rahmen eines Fachgesprächs des Gesundheitsausschusses wies Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg auf die entscheidende Rolle des ÖGD während der COVID-19-Pandemie hin und sprach sich für eine verstärkte Koordination und Steuerung durch den ÖGD aus, die multiprofessionelle Teams und eine gute personelle Ausstattung erfordern würde. Neue Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen, Migration und Digitalisierung erfordern eine regionalisierte, vernetzte Gesundheitsversorgung und eine gesicherte Finanzierung über 2027 hinaus.

Die Partner für Wasser haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder zur Stärkung des ÖGD mit Blick auf die Trinkwasserhygiene Stellung bezogen. Hier einige Forderungen, die nach wie vor Bestand haben und in die Diskussion um die Weiterentwicklung des ÖGD-Paktes einfließen sollten. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Sommer neu in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung. Einige Aspekte sind auch im bereits erwähnten Fachgespräch im Bundestag (s.u.) enthalten. Welche Punkte sind das im Einzelnen?

  1. Mitarbeitende schulen – die Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen (aktuell die Trinkwasserverordnung allein mit 65 Seiten) schafft Unübersichtlichkeit
  2. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist der Umgang mit dem neuen Begriff der Risikoabschätzung. Dieser ersetzt in der TrinkWV die „Gefährdungsanalyse“. Im Rahmen der Risikoabschätzung muss jetzt zusätzlich eine Bewertung erfolgen. Für jede einzelne Kombination von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen, wie das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts, sind das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen, um Handlungsempfehlungen sowie priorisierte Maßnahmen im Rahmen eines Risikomanagements abzuleiten – das erfordert Know-how.
  3. Die zu Covid-Zeiten verstärkt umgesetzten digitalen Prozesse könnten im Bereich der Trinkwasserhygiene einen größeren Stellenwert in Bezug auf Förderungen erhalten. Harmonisierungen von Datenaustauschformaten für Trinkwasseranalysen laufen bereits.
  4. Wer seine Trinkwasserinstallation digital überwacht, spart im Umkehrschluss auch Kosten in Bezug auf weitergehende Legionellenuntersuchungen, da die Abweichungen von den a.a.R.d.T. (allgemein anerkannte Regeln der Technik – Hinweis am Rande: die aktuelle Trinkwasserverordnung bezieht sich nur auf diese und macht keinerlei technische Vorgaben) schneller detektiert werden können. Zusätzlich kann im Optimalfall ein geregelter hydraulische Abgleich im Warmwasserkreislauf der Trinkwasserinstallation enorme Kosten einsparen. Im Heizungsbereich ist der optimale hydraulische Abgleich längst Konsens – und förderfähig.
  5. Labore müssen fortan die Legionellenbefunde an das Umweltbundesamt (UBA) melden. So bekommt das UBA erstmalig einen Überblick. Diese Kosten der Labore werden wahrscheinlich auf die Untersuchungskosten der Betreiber aufgeschlagen. Hier braucht es u.U. Nachjustierung.
  6. Eine weitergehende Untersuchung als Handlungspflicht bei offensichtlicher Ursache für die Havarie, sollte überdacht werden. Hier braucht es zudem ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter.
  7. Temperaturentwicklung des Kaltwassers bundesweit zu monitoren, auch wenn die Details dazu wie bisher das zugehörige Regelwerk wie DVGW W 551 und nicht die TrinkWV bestimmt: Bei Verdacht auf zu warmes Kaltwasser (>18° C) sollte auch das Kaltwasser auf Legionellen untersucht werden. Das wäre leicht durch die ohnehin bestehende Meldepflicht der Labore abzudecken.
  8. Deutliche Anpassung der Vorgaben: Durch den Klimawandel dürfte sich permanent die Temperatur in den Kaltwasserinstallationen erhöhen, was letztlich zu einer verbesserten Lebensbedingung für Keime führt. Normalerweise hat man so zwischen 8° C und 12° C Kaltwassertemperatur. Ab 20° C als pauschaler Wert fängt das Legionellenwachstum an. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) offiziell erst bei 25°C. Dieser Wert ist zu hoch!
  9. Einführung eines Transparenzregisters, wo man öffentlich einsehen kann, wie die Proben in der öffentlichen Gesundheit aussehen. Dies könnte ohne hohen Verwaltungsaufwand durch eine Aushangpflicht umgesetzt werden.
  10. Bundesweite jährliche Auswertung von Abkochgeboten/Trinkwasservorfällen ähnlich einem epidemiologischen Bulletin – durch Starkregenereignisse und andere Naturgewalten kann die Eintragung von Keimen in das Trinkwasser verstärkt auftreten.
  11. Stärkere Beachtung der Tatsache, dass der abgesenkte technische Maßnahmenwert (<100 Koloniebildenden Einheiten (KBE)/100 ml – bisher waren ≤100 „OK“) zu mehr Legionellenfällen führt. Und die neue Berechnungsart des technischen Maßnahmenwertes durch die Labore gemäß UBA-Empfehlung deckt nur die einfachen Fälle ab und es kommt in den Laboren unter Umständen zu unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Auch hier braucht es eine verbindliche Regelung.

 

Das oben bereits angesprochene Fachgespräch im Bundestagsgesundheitsausschuss förderte folgende Aussagen/Themen mit Blick auf die ÖGD-Pakt-Weiterentwicklung zutage:

Johannes Nießen vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD fordert eine nachhaltige Digitalisierung und Modernisierung sowie attraktivere Stellen im ÖGD, besonders für Ärzte.

Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg hebt die Bedeutung des ÖGD in der Corona-Pandemie hervor. Neue Herausforderungen ergäben sich aus dem Klimawandel, der demografischen Entwicklung, der Migration und der nötigen Digitalisierung

Thomas Altgeld von der Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen geht auf die Unterschiede in der Organisation des ÖGD in den verschiedenen Bundesländern ein. Welche Aufgaben soll der ÖGD im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere für vulnerable Gruppen konkret übernehmen? Den Mangel an aktuellen Daten für die Gesundheitsplanung sieht auch er kritisch.

Dagmar Starke und Stefanie Joos, beide aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens in Tübingen, betonen die Bedeutung einer evidenzbasierten Arbeit im ÖGD. Joos fordert eine stärkere wissenschaftliche Ausrichtung, eine systematische Vernetzung von Wissenschaft und ÖGD und verbesserte Präventionsmaßnahmen. Starke hebt praktische Herausforderungen im ÖGD hervor: Der Klimawandel ist eine anhaltende Krise. Einigkeit darüber, dass ÖGD-Pakt fortgesetzt werden muss.

Temperaturabsenkung im Warmwasserspeicher birgt Gefahren

Quelle: VIEGA

Die Viega Gruppe hat zusammen mit der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK) eine Umfrage unter Eigenheimbesitzern durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es, herauszufinden, wie die Hauseigentümer mit dem Thema Energiesparen und Warmwasseraufbereitung umgehen. Fakt ist, dass es in diesem Zusammenhang zu Gesundheitsgefährdungen durch Legionellen kommen kann.

Lt. Untersuchung haben 45 Prozent der Befragten haben aus Energiespargründen die Wassertemperatur schon abgesenkt. Ein Viertel erwägt diesen Schritt (25 Prozent). Nach der konkreten Gradzahl befragt geben 21 Prozent gar an, die Temperatur unter 45 Grad abzusenken.

Der PfW-Experte Dr. Christian Schauer, Direktor des Kompetenzzentrums Wasser bei Viega sagt folgendes dazu:

„Wir stehen vor großen Herausforderungen: Energiekrise und Klimawandel verlangen uns einiges ab. Und die Klimaneutralität bis 2045 lässt sich auch nicht ohne Weiteres erreichen. Wie groß aber der Wille in der Bevölkerung ist, Energie einzusparen, zeigt unsere Umfrage mit der GfK: 86 Prozent der Befragten in Deutschland senken ihren Energieverbrauch bereits aktiv, indem sie den Verbrauch von Warmwasser reduzieren. Aber Vorsicht: Nicht immer ist das die beste Lösung, denn Kalt- und Warmwasser im Gebäude benötigen die richtige Temperatur, um die Vermehrung von Bakterien zu vermeiden. Energiesparen darf nicht die Trinkwasserqualität beeinträchtigen.“

Hier finden Sie den vollständigen Beitrag mit allen Quellenangaben.

Studie „Zukunftsstrategie Trinkwasser“ sieht Handlungsbedarf im Gebäudesektor

Gesundes und sauberes Trinkwasser ist lebenswichtig. Zwar zeichnet Trinkwasser in Deutschland eine hohe Qualität aus, selbstverständlich ist dies jedoch nicht. Damit das Wasser so genießbar ist, wie wir es gewohnt sind, sind große Anstrengungen notwendig. Und das gilt nicht nur für die Wasserversorgung, also vom Wasserwerk bis zum Hausanschluss, sondern auch für die Wasserverteilung im Haus selbst. In Gebäuden muss viel unternommen werden, damit sich Bakterien wie Legionellen nicht vermehren. Dafür müssen vor allem zwei Faktoren gewährleistet werden: Das Wasser in den Leitungen darf nicht stagnieren und die Temperatur muss stimmen: Die Temperatur von Kaltwasser darf nicht über 25 Grad, Warmwasser muss konstant über 55 Grad liegen. Das kostet viel Energie. Bereits heute ist die Trinkwassererwärmung nach der Raumwärme der größte Energieverbraucher und gehört damit zu den größten CO2-Verursachern im Gebäude. Gleichzeitig führt die Erwärmung des Weltklimas zu mehr Wasserknappheit – auch in Deutschland.

Wollen wir unsere Zukunft also klimafreundlich und nachhaltig gestalten und den Bedarf an qualitativ hochwertigem Wasser auch zukünftig decken, brauchen wir innovative Technologien, die Trinkwasserqualität sicherstellen und gleichzeitig den hohen Energieverbrauch in Gebäuden senken. Dafür muss die Politik entsprechende Weichen stellen. Nur so kann die gewohnt hohe Trinkwasserqualität im Rahmen der ambitionierten deutschen Klima- und Nachhaltigkeitsziele auch in Zukunft sichergestellt werden.

Zu diesem Ergebnis kommt auch die Studie „Zukunftsstrategie Trinkwasser“  des Handelsblatt Research Institute (HRI) in Patenschaft mit Viega. Sie knüpft an die 2021 vom Bundesumweltministerium vorgestellte Nationale Wasserstrategie an und  erweitert diese mit dem Ziel, die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene noch besser mit den Zielen des Klimaschutzes zu vereinbaren.

Dass Energiesparen nicht zu Lasten von Trinkwasserhygiene gehen darf, zeigt ein Blick in die Statistik: Schon heute führen Bakterien wie Legionellen in Deutschland jährlich zu schweren Erkrankungen von bis zu 30.000 Menschen. Alarmierende Fakten, gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an einer Legionellose, eine schwere Form der Lungenentzündung, zu erkranken.

Um Klima- und Gesundheitsschutz unter einen Hut zu bringen, empfiehlt die Studie u.a. ein verpflichtendes Trinkwasserhygienekonzept analog zum Brandschutzkonzept für Bauherren und Betreiber, das Fördern innovativer digitaler Technologie bei Trinkwassersystemen sowie beim Bau und Betrieb von Gebäuden und regelmäßigere sowie gezieltere Überwachung.

„Derzeit wird sehr viel an klimafreundlichen und nachhaltigen Lösungen für Trinkwasserhygiene geforscht und gearbeitet“, erläutert Ralf Baginski von Viega und weist auf damit verbundene Chancen hin: „Mit Hilfe der Politik kann Deutschland bei diesen Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen. Damit kann Trinkwasser zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor werden. Das sind echte Chancen für den Standort.“

 

Weitere Informationen zur Zukunftsstrategie Trinkwasser finden sich hier.

Die gesamte Studie steht hier zum Download zur Verfügung.

Koalitionsvertrag und Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Foto: Cover Ampel-Koalitionsvertrag 2021

Die Ampel hat sich für eine Stärkung des ÖGD ausgesprochen: „Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Die Umsetzung eines funktionsfähigen ÖGD ist allerdings noch nicht geklärt. Hier lohnt sich ein Blick in den Bericht des „Beirats Pakt ÖGD“. Der Beirat hat seinen ersten Bericht am 28.10.2021 an den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben und an die Gesundheitsministerinnen und -minister übersandt. Der Bericht zeigt auf, wie der ÖGD in Deutschland für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen besser vorbereitet werden kann.

Im Pakt sind klare Ziele definiert: In den Ländern sollen bis Ende kommenden Jahres mindestens 1.500 neue Stellen geschaffen und mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal besetzt werden. Bis Ende 2022 sollen mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen geschaffen werden. Die Verbindung des ÖGD mit der Wissenschaft soll ausgebaut werden und der ÖGD mit seiner Aufgabenvielfalt im Bereich des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Gesundheitsplanung insgesamt gestärkt werden.

Die Digitalisierung spielt eine besonders wichtige Rolle bei der Modernisierung und Stärkung des ÖGD. Das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“ (DEMIS) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Zudem wird über ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Mio. Euro der digitale Ausbau des ÖGD insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes, u. a. zum Aufbau und der Bereitstellung einheitlicher Systeme und Tools, unterstützt.

Aktueller Stand der Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Foto: Pixabay.com FotoshopTofs

Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst seinen sozialen Herausforderungen gerecht werden und sich für gesundheitliche Chancengleichheit einsetzen kann, hat der Bund im Rahmen des “Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geplante Aufstockung des Personals 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. 

Bund und Länder haben den ÖGD-Pakt im September 2020 vereinbart. Das Ziel sei neben der Förderung der digitalen und technischen Ausstattung vor allem die personelle Stärkung des ÖGD. Dafür stelle der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit dem Pakt haben sich die Länder dazu verpflichtet, bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen für Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des ÖGD zu schaffen. Der Pakt sehe vor, dass Bund und Länder bis Ende 2022 einen gemeinsamen Zwischenbericht und bis März 2027 einen finalen Bericht zur Umsetzung der Initiativen vorsehen.

Die Zuständigkeit für die dauerhafte personelle und technische Ausstattung des ÖGD liege bei den Ländern und Kommunen. Bund und Länder seien sich aber einig, dass die Finanzierung des zusätzlichen Personals nachhaltig sein müsse und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt werden solle.

Die mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geplante Aufstockung des Personals ist noch nicht abgeschlossen. Der Prozess des Personalaufbaus laufe gegenwärtig, heißt es in der Antwort (19/32485) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Hygiene im Fokus: Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienst

Foto: Flyer-Header ASG

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) in der SPD hat sich zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) positioniert.

Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt: wenn es um Gesundheit geht, hat Wettbewerb Grenzen. Gut ausgestattete Krankenhäuser, hoch kompetentes Personal, Bevorratung von Schutzausrüstung, Einhalten von Hygieneregeln und ein gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst haben einen hohen Wert. 

Klar ist hierbei, dass Hygiene in Arztpraxen, Altenpflegeheimen und Krankenhäusern überwacht werden muss, um Patient/-innen, Pflegebedürftige und Personal wirksam vor Infektionen zu schützen. 

Investitionen jetzt

Eine bittere Erfahrung: Personelle und technische Ausstattung sind nicht auf der Höhe der Zeit. Ärzt/-innen, Pflegepersonal, Sozialwissenschaftler/-innen und weitere Berufsgruppen fehlen. Wir müssen jetzt in den öffentlichen Gesundheitsdienst investieren, um neues Personal zu gewinnen, fortzubilden und aufgabengerecht zu bezahlen. 

Weitere Hintergrundinformationen zum „Pakt für den ÖGD“ finden Sie u.a. hier.

Arzneimittelrückstände im Trinkwasser

Seit Jahren nimmt der Verbrauch von Arzneimitteln im Privaten, im Gesundheitsbereich und in der Landwirtschaft stetig zu – die langfristigen Konsequenzen dieser Entwicklung lassen sich nur schwer ein-/abschätzen.

Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) jüngst seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer.

Es gebe „noch große Wissenslücken über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt“, heißt es im Vorwort. Ein flächendeckendes Monitoring der Mikroverunreinigungen im Wasser und deren Wirkungen fehle. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es „interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden“ können.

 

Die Partner für Wasser interessieren sich insbesondere für die Strategien, die die Verunreinigung von Trinkwasser, Grundwasser und Gewässern mit Arzneistoffen, eindämmen sollen. In § 4 Absatz 1 TrinkwV von 2001 heißt es schließlich: »Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.«

Sicherheit in sensiblen Bereichen

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Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

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