Unzureichende Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Hausinstallation – Das sind die Gründe

Durch die permanente Kontrolle der Trinkwasserqualität bei den Wasserversorgern in Deutschland ist davon auszugehen, dass das gelieferte Trinkwasser den Qualitätsvorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.

Kommt es in Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden oder Gewerben und Industrie dennoch zu Verunreinigungen des Trinkwassers, werden diese meist durch die eigenen Trinkwasser-Hausinstallationen verursacht.

Die Einflussfaktoren für eine unzureichende Trinkwasserqualität auf der „letzten Meile“ sind vielfältig. Wir zeigen Ihnen einige Gründe, die dahinterstecken und wie Sie effektiv dagegen vorgehen können.

Qualitatives Trinkwasser

Bevor wir uns der Frage nach den Ursachen von verunreinigtem Trinkwasser in Trinkwasser-Hausinstallationen widmen, gilt es zunächst festzustellen, was qualitatives Trinkwasser eigentlich ausmacht.

Kurz gesagt: Dabei handelt es sich um Wasser, dass frei von Krankheitserregern sowie keimarm und farb- und geruchlos sein sollte. Zudem darf es nicht mehr als eine festgelegte Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Die Grenzwerte werden dabei exakt von der Trinkwasserverordnung festgelegt. Doch welche Faktoren gefährden nun die Trinkwasserqualität und wie lassen sich diese vorbeugen beziehungsweise behandeln?

Bakterielle Verunreinigung von Trinkwasser

Insbesondere Bakterien und Keime, die sich in den Trinkwasserleitungen ausbreiten, können zu einer Verunreinigung und folglich zu schweren Gesundheitsschäden beim Verbraucher führen.

Im Wasser lebende Bakterien wie Legionellen vermehren sich zwischen 25 und 50 Grad Celsius, weshalb zu niedrige Temperaturen im Warmwassersystem aber auch zu hohe Kaltwassertemperaturen im Gebäude häufig die Ursache für ihre Verbreitung sind. Dabei werden sie für den Verbraucher immer dann zur Gefahr, wenn sie in hohen Konzentrationen auftreten.

Die Bakterien können dabei Erkrankungen, wie die sogenannte Legionärskrankheit, verursachen. Hierbei handelt es sich um eine Lungenentzündung mit schweren bis tödlichen Verlauf.

Seit 2011 sind Betreiber einer Trinkwasseranlage verpflichtet, diese alle 3 Jahre in der Wohnungswirtschaft auf Legionellen überprüfen zu lassen. In öffentlichen Gebäuden erfolgt die Überprüfung sogar jährlich.

Auch andere Bakterien wie Pseudomonaden finden im stehenden Wasser und durch die Entstehung von Biofilmen ideale Lebensbedingungen und können somit gesundheitliche Folgen mit sich bringen. Die Ursache für ihre Verbreitung findet sich somit oftmals in der Stagnation durch tote Leitungen oder mangelnde Nutzung der Trinkwasser-Installation.

Schwermetalle im Trinkwasser

Neben Bakterien bilden auch Schwermetalle einen entscheidenden Faktor bei der Beeinflussung der Trinkwasserqualität. Grund dafür sind häufig veraltete Wasserleitungen, die Schwermetalle wie Blei und Eisen / Zink innerhalb der Leitungen an das Wasser abgeben. Davon sind insbesondere Altbauten betroffen, in deren Wohnungen früher Leitungen aus verzinktem Eisen und häufig auch noch aus Blei verlegt worden sind. Wird das Wasser durch diese Metalle angereichert, kann dies erhebliche Gesundheitsschäden für die Verbraucher nach sich ziehen. Der Einsatz von Bleirohren wurde im Jahr 2013 jedoch für die Hauswasserversorgung verboten.

Auch andere Schadstoffe wie zu viel Eisen, Nickel oder Cadmium können sich auf die Qualität auswirken und durch veraltete Wasserrohre ins Trinkwasser gelangen. Die Ursache bilden auch hier zumeist beschichtete Eisenrohre, die früher regelmäßig zum Einsatz kamen. Erst seit Kurzem spielt auch die Kontaminierung des Trinkwassers mit Kupfer eine Rolle, welches in zahlreichen Trinkwasser-Installationen (besonders in Warmwasserbereitern) Verwendung findet. Kupfer gilt in minimalen Mengen für den Menschen zwar als unbedenklich, kann bei zu hoher Aufnahme jedoch ebenfalls Folgen für die Gesundheit nach sich ziehen.

Fazit

Die Haftung für qualitatives Trinkwasser endet für die Wasserversorger am Übergabepunkt, am Hauptwasserzähler. Entscheidungsträger wie Vermieter und Verwalter stehen somit in der Pflicht, die Qualität des Wassers im Gebäude zu garantieren und für die Verbraucher Sorge zu tragen.

Fakt ist: Neben Stagnation, niedrigen Temperaturen im Warmwassersystem aber auch zu hohen Kaltwassertemperaturen sowie falschen Rohrmaterialien sind auch mangelnde Wartung sowie Ausführungsmängel bei Installationsarbeiten häufig Gründe für eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität. Um ausgezeichnete Qualität und Sicherheit auch für die Zukunft zu gewährleisten, sind regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen und Trinkwasserhygiene-Inspektionen somit unumgänglich.

Trinkwasseruntersuchungen mit der acb

Um Ihr Trinkwasser auf die Qualitätsvorgaben der Trinkwasserverordnung zu überprüfen, führen wir von activ consult berlin ein breites Spektrum an Analysen durch. Unsere Experten begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und erkennen mögliche Probleme im warmen wie auch im kalten Trinkwassernetz.

So lassen sich eventuelle Mängel bereits frühzeitig durch eine Trinkwasserhygiene-Inspektion erkennen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

Mithilfe einer unabhängigen Trinkwasseruntersuchung durch ein akkreditiertes Labor bewerten wir die Trinkwasserqualität in Ihren Objekten. Bei möglichen Auffälligkeiten im Trinkwasser übernimmt die activ consult berlin die zielgerichtete Analyse der Ursachen und begleitet Sie bei der Beseitigung der Probleme. So können wir eine allumfassende Sicherheit und Qualität Ihres Trinkwassers gewährleisten.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Zusammenfassung PfW-WebTalk mit Blue Safety am 8.9.20

Foto: Blue Safety GmbH

Im WebTalk Recht der Partner für Wasser am 8.9.2020 ging es um das Thema: „Haftungsrisiken in der Trinkwasserhygiene als Betreiber vorbeugen“. Fachreferent war Hannes Heidorn, Head of Legal beim PfW-Mitglied Blue Safety GmbH. Der Vorsitzende der PfW, Joachim Stücke, hat den Talk inhaltlich begleitet und Fabian Haun hat moderiert.

Trinkwasserhygiene ist in der anhaltenden Coronakrise wichtiger denn je. Ganz besonders in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch in Schulen und Kindergärten. Für die Betreiber der dortigen Trinkwasserinstallation ein Grund mehr, sich mit den trinkwasserrechtlichen Vorgaben und Prüfvorschriften auseinanderzusetzen.

Diese Fragen wurden im Kern adressiert:

  • Was folgt aus der Coronakrise für die trinkwasserrechtlichen Schadensersatz-/Haftungsrisiken der Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen?
  • Worauf sollten Gesundheitsämter bei den Prüfvorschriften nach einem längeren Stillstand von Trinkwasseranlagen achten?
  • Was bedeutet das Minimierungsgebot in der Trinkwasserverordnung für die Legionellenproblematik?
  • Welche politischen Forderungen sollten aus der aktuellen Lage resultieren?

Aktueller könnten das Thema Trinkwasserhygiene und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für die Betreiber von Zahnarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen gar nicht sein. Die Corona-Pandemie und der damit einhergehende Lockdown sorgten dort für längere Stillstandszeiten der Trinkwasserinstallationen. Das Problem: Wasser muss fließen, andernfalls bilden sich Biofilme und damit Wasserkeime wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Eine Gefahr für die Gesundheit und Rechtssicherheit.

Warum sind Trinkwasserinstallationen so anfällig für mikrobielle Kontaminationen? Zum einen kommt das Wasser nicht steril von den Stadtwerken, sondern lediglich keimarm. Das ist normal und auch vollkommen in Ordnung. Eingetragene Keime können sich jedoch – insbesondere bei längeren Stillstandszeiten oder Missachtung des Hygieneplans – vermehren. Des Weiteren kann eine erhöhte Keimzahl auch durch eine retrograde Kontamination der Hausinstallation oder die Einbringung von außen etwa durch Baumaßnahmen entstehen.

Folgen mikrobieller Kontaminationen: rechtlich wie finanziell schädlich

Unabhängig von der Herkunft sind die Konsequenzen einer Kontamination mitunter weitreichend. „Infiziert sich ein Patient oder Mitarbeiter beispielsweise mit Legionellen, haftet je nach Situation der Betreiber der Trinkwasseranlage. Das kann sich auf den Mieter, Vermieter oder Eigentümer der Räumlichkeiten und somit der (zahn-)medizinischen Einrichtung beziehen“, erklärt Hannes Heidorn, Syndikusrechtsanwalt von BLUE SAFETY. „Dann besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung nach §§229, 222 StGB.“

Sowohl der Geschädigte als auch ggf. der Erbe kann dann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus droht seitens der Behörde die vorübergehende Stilllegung der Behandlungseinheiten, bis das Trinkwasserproblem gelöst ist. Damit sind massive Umsatzeinbußen vorprogrammiert. Allein die aussagekräftige Laboranalyse dauert bis zu zehn Tage.

Strikte Hygiene und schriftliche Nachweise beugen Haftung vor

Was bleibt als Betreiber also zu tun, um frühzeitig vorzubeugen? Nur die penible Einhaltung von Hygienevorschriften und deren transparente Dokumentation führen zu Rechtssicherheit. Regelmäßige akkreditierte Wasserprobenahmen und -analysen helfen dabei, die hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu belegen oder im Zweifel eine Kontamination frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung auf Legionellen und andere Keime ist übrigens laut den Vorgaben der Trinkwasserverordnung Pflicht des Betreibers.

Ein wertvoller Tipp bei einem Legionellenbefall: Für die Beweissicherung immer den Typ der Legionellen bestimmen lassen. Sollten Sie dann in Haftung genommen werden, kann dadurch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden.

BLUE SAFETY: Ein starker Partner für Trinkwasserhygiene und Partner für Wasser

Sie haben weiteres Interesse an rechtlichem und technischem Wissen zu Wasserstillständen in Zahnarztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen? Dann schauen Sie sich das Interview mit Hannes Heidorn und Mathias Maass, Gutachter für Trinkwasserinstallationen, an.

 

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