Koalitionsvertrag: Wichtige Impulse für den Trinkwasserschutz

Foto: Unsplah.com Hugo Clément

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat sich zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geäußert und stellt die Impulse für den Schutz der Wasserressourcen in den Fokus. Insbesondere mit Blick auf Wassermanagement, Vermeidung von Einträgen in die Gewässer, die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft sowie die Vorlage einer Wasserstrategie. Die Partner für Wasser unterstützen diese Forderungen zum Schutz des Trinkwassers. Trinkwassergewinnung und Trinkwasserhygiene hängen eng zusammen.

Wasser und Landwirtschaft

Die Koalition kündigt mit Blick auf Nitrateinträge der Landwirtschaft an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die europarechtlichen Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen zu erreichen und bekennt sich klar zu einer Agrarwende. So soll die gesamte Landwirtschaft an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz ausgerichtet werden und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 Prozent steigen.

Vorgaben aus der Nationalen Wasserstrategie

Weiter bekennt sich die Koalition zu einer Nationalen Wasserstrategie mit Leitlinien zur Wasserentnahme sowie einem Vorrang der Trinkwasserversorgung bekennt. Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels sei es laut BDEW dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss bei der Nutzung von Trinkwasserressourcen immer an erster Stelle stehen. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.

Positiv wird auch eingeordnet, dass die neue Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie erarbeiten möchte. Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer hat ein weiteres Mal eindrücklich vor Augen geführt, welchen Schaden und welches Leid Extremwetterereignisse anrichten können. Um die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern, braucht es eine gut durchdachte Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik. Wichtige Bausteine hierzu – wie die Unterstützung bei Investitionen in Klimaresilienz und klimafeste Infrastrukturen sowie Flächenentsiegelungsprojekte – sind im Koalitionsvertrag enthalten und sollten zeitnah umgesetzt werden.

Kosten für Abwasserreinigung verursachergerecht gestalten

Kritisch wird vom BDEW eingeordnet, dass die neue Bundesregierung eine Novelle des Abwassergabengesetzes plant. Hierbei müsse der Anreiz zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen sowie die Umsetzung einer Herstellerverantwortung der Maßstab sein: “Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger allein die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind. Analysen zeigen, dass dies zu Gebührensteigerungen um bis zu 20 Prozent führen könnte. Entscheidend ist es deshalb, dass die Novelle gleichzeitig Anreize zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen bei den Herstellern schafft. Eine Möglichkeit hierzu wäre ein Fondsmodell, das die Kosten zur Abwasserreinigung nach dem Verursacherprinzip umlegt”, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Die vollständige Pressemitteilung vom 24.11.2021 finden Sie hier.

Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ angekündigt

Foto: Pixabay.de

Noch dieses Jahr will das Bundesumweltministerium (BMU) ein neues Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ an den Start bringen. Es beruht auf einen Beschluss des Bundeskabinetts (Nachtragshaushalt 2020) vom 17.06. Damit wendet sich das BMU an Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Sie erhalten gezielte Unterstützung, z.B. bei baulichen Veränderungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dem Aufbau schattenspendender Pavillons und Sonnensegeln oder der Anschaffung von Trinkwasserspendern. Soziale Einrichtungen sollen individuelle Beratung sowie die Möglichkeit erhalten, passgenaue Klimaanpassungskonzepte für sich zu entwickeln. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen werden die Beschäftigten sowie die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen für die Folgen des Klimawandels sensibilisiert. Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, können in manchen Fällen bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms befindet sich momentan noch in ihrer finalen Abstimmung.

Quellen/Weiterführendes (s. auch www.lebensraumwasser.com)

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de