Digitalisierung als Konjunkturprogramm für Krankenhäuser
Foto: Miscea/CareTrialog
Im Juni 2020 hatte die Bundesregierung den Beschluss gefasst, die Krankenhäuser – Krankenhausfinanzierung obliegt vom Grundsatz her den Ländern – finanziell zu unterstützen. Per Pressemitteilung haben die Partner für Wasser die Diskussion im August u.a. begleitet. Tenor: Mittel auch für digitale Prozesse in der Trinkwasserversorgung zu verwenden. Am 18. September wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) im Bundestag beschlossen. Jetzt stehen die Mittel für die Krankenhäuser abrufbereit.
Vorschläge mit Blick auf die Trinkwasserhygiene: Digitales Leitungs-Monitoring, Armaturenüberwachung, digital gesteuerte, berührungslose Armaturen, elektronische Temperatur- und Durchlaufkontrollen, Leckagen-Detektierung, zentrale, digital gestützte Meldesysteme, intelligente Verbrauchsmessung u.v.m.
Erstmals unterstützt damit der Bund unmittelbar die Krankenhäuser bei der Finanzierung ihrer Investitionen. Seit Anfang Oktober stellt der Bundeshaushalt jetzt Finanzmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt ganz klar beim Thema digitale Prozesse.
Insgesamt geht es beim Krankenhauszukunftsgesetz um Fördermittel > 3 Mrd. EUR. Weitere Mittel kommen über die Ko-Finanzierung durch die Länder oder den Träger. Somit steht ein Fördervolumen von ca. 4,3 Mrd. EUR im Raum.