v.l.: Joachim Stücke, Christian Zehetgruber, Frank Oesterhelweg MdL, Martin Bäumer MdL, Dr. Frank Schmädeke MdL, Axel Miesner MdL und Udo Sonnenberg
Die Partner für Wasser setzen ihre Gespräche in den Ländern fort: Nach Vor-Ort-Terminen in Stuttgart (2018) und Nordrhein-Westfalen (Anfang 2019) kam es heute zu einem weiteren Treffen mit Landtagsabgeordneten der CDU in Niedersachsen. In Stuttgart wurde ein Entschließungsantrag ins Parlament eingebracht. Zwischenzeitlich liegen weitere parlamentarische Antworten aus Mecklenburg-Vorpommern und aus Hessen vor.
Mit den Parlamentariern in Niedersachsen haben wir diskutiert, was getan werden kann, damit eine mangelnde Trinkwasserhygiene in öffentlichen Gebäuden der Daseinsvorsorge (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Sportstätten etc.) nicht zu schwerwiegenden Schäden an Leib und Leben führt. Es geht nicht darum, Angst und Schrecken zu verbreiten. Aber eine vernünftige Datenlage wäre schon ein Anfang. Danach käme die gründliche Analyse und dann sollte man über entsprechende Maßnahmen diskutieren. Wir freuen uns, diesen Dialog gemeinsam in Gang zu setzen, um mittel- und langfristig die Trinkwasserqualität im Healthcare-Sektor entscheidend zu verbessern.
Auch im Hessischen Landtag wurde eine Kleine Anfrage zum Thema Trinkwasserhygiene im öffentlichen Gesundheitswesen von der SPD-Fraktion (Dr. Daniela Sommer) auf den Weg gebracht. Die Antworten des Sozialministeriums sind bedauerlicherweise sehr allgemein gehalten.
In den einzelnen Antworten wird darauf verwiesen, dass die regelmäßige bundesweite statistische Erhebung zur Trinkwasserhygiene speziell in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht gesetzlich geregelt ist, und deswegen gemäß EU-Richtlinie nur allgemeine Daten zur Trinkwasserqualität erhoben werden. Weiterhin wird festgehalten, dass Trinkwasser-Installationen gemäß Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt (GA) überwacht werden und diesbezüglich ein Überwachungsprogramm durch das GA eingerichtet ist/wird. Hierfür hat das GA die Schutzbedürftigkeit des Personenkreises und andererseits die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung durch die Verteilanlage zu berücksichtigen. Wird in diesem Zusammenhang ein Sanierungsbedarf festgestellt, müssen die Mängel beseitigt werden.
Hier stellen sich für die Partner für Wasser einige Fragen: Inwieweit sind z.B. die Gesundheitsämter einerseits personell sowie auch bezüglich des Know-how dazu in der Lage? Wann und in welchen Zyklen erfolgen die Begehungen durch das GA? In welchem Umfang erfolgt eine Anlagenbegehung durch das GA? Nach welchen Vorgaben wird das Überwachungsprogramm durch das GA erstellt und wie wird bewertet, ob u.a die festgelegten Probenahmestellen den repräsentativen Überblick über den hygienischen Zustand einer individuellen Trinkwasser-Installation ermöglichen? Werden hier ggf. die ursprünglichen Kompetenzen der Gesundheitsämter überschritten?
Die Partner für Wasser empfehlen ein dokumentiertes Qualitätsmanagements zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität durch den Betreiber (Water-Safety-Plan Konzept der WHO). Hierzu hat das Umweltbundesamt bereits 2014 ein Handbuch veröffentlicht. Außerdem empfiehlt sich eine Überprüfung durch Sachverständige. Die genauen Vorgaben und Inhalte werden derzeit noch in den Fachgremien und Ausschüssen erarbeitet und festgelegt. Es geht um die sorgfältige Wahrnehmung der betrieblichen Aufgaben.
Die Anwendung der technischen Regeln. Das Erkennen und Beseitigen von Schwachstellen (Gefährdungsanalyse) sowie die Erstellung von Anlagenbeschreibungen und ein sogenanntes Parameter-Monitoring wären zunächst die wichtigsten Bausteine für die Erfassung und Analyse des tatsächlichen Zustands der Trinkwasser-Installationen und damit der Trinkwasserqualität im Healthcare-Bereich.