Parlamentarische Anfrage Trinkwasserhygiene in Mecklenburg-Vorpommern

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Auf Initiative der Partner für Wasser e.V. hat der Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin (DIE LINKE), eine Kleine Anfrage zur „Hygiene und Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Weg gebracht. Die Antworten der Landesregierung datieren von Mitte Juli 2019. Wir haben uns einige Punkte genauer angeschaut und bewertet.

Es gibt viele interessante Hinweise in dieser Antwort. So z.B., dass mehrfach Legionellen aufgetreten sind, und dass alle Kreise in Mecklenburg-Vorpommern sehr unterschiedlich melden, was bedauerlicherweise eine strukturierte Auswertung erschwert.

Eine Befragung der für die Begehung von Pflegeeinrichtungen zuständigen Mitarbeiter ergab u.a.: „unzureichend genutzte Trinkwasserleitungen insbesondere in Zimmern bettlägeriger Patienten, keine Spülpläne vorhanden“. Dieser Zustand birgt in Kombination ein großes Gefahrenpotenzial.

Interessant ist auch eine parlamentarische Drucksache mit der Nummer 7/3312 (Seite 11 in der vorliegenden Antwort) auf die Bezug genommen wird:

Frage: „Wie viele Ärzte absolvierten seit 2016 eine Weiterbildung zum Krankenhaushygieniker?“

Antwort: „Seit 2016 haben 10 Ärzte die Weiterbildung begonnen, nur eine Ärztin hatte bis 2018 abgeschlossen. Aufgrund mangelnder Bewerbungen konnten zwei Weiterbildungsstellen für Krankenhaushygieniker seit mehreren Jahren nicht besetzt werden.“

Hinweis/Bewertung PfW: Die Ausbildung (laut Informationen im Internet) ist innerhalb von 24 Monaten/2 Jahren zu absolvieren. Es scheint also kaum Druck auf dem Thema zu sein, sonst hätten die restlichen neun Ärzte ja auch schon abgeschlossen.

„Deshalb ist es wichtig, dass in jeder Einrichtung ein Wasser-Sicherheitsplan erstellt wird“

Hinweis dazu seitens der PfW: Der Wasser-Sicherheitsplan (Water-Safety-Plan) behandelt ursprünglich das Konzept eines Trinkwasser-Qualitätsmanagements von der Wassergewinnung und Aufbereitung, über den Transport in das Einzugsgebiet, bis hin zur Bereitstellung des Trinkwassers an der Hauseinführung der Verbraucher. Ziel ist es, durch präventive Risikobetrachtungen die negative Veränderung des Trinkwassers auf dem Weg durch die einzelnen Prozesse zu verhindern und eine hohe Qualität sicherzustellen. Dementsprechend fand bis vor geraumer Zeit der Water-Safety-Plan hauptsächlich Anwendung im Qualitätsmanagement der (großen) Versorger.

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung und der Verschärfung der Hygienevorgaben in den allgemein anerkannten Regeln der Technik (u.a. DIN 1988, VDI 6023, VDI 3810 etc.), schwappt die Forderung nach einem Qualitätsmanagement auch auf die Gebäudeinstallation über. Hierbei rückt dann natürlich der Health-Care Bereich in den Vordergrund.

Das Umweltbundesamt erläutert das „Water Safety Plan-Konzept (WSP)“ der WHO ausführlich auf seiner Webseite:

„Eine Überschreitung des festgelegten Maßnahmenwertes (PfW-Ergänzung: für Legionellen) bedeutet nicht gleich eine sanierungsbedürftige Trinkwasserinstallation.“

Hinweise/Bewertung der PfW: Überschreitungen des Maßnahmewertes können lokalen wie auch systemischen Ursprungs sein. Wird z.B. eine Entnahmestelle nicht ausreichend oder längere Zeit nicht genutzt, kann es gut sein, dass bei der unmittelbaren Beprobung an dieser Stelle der Maßnahmewert weit überschritten wird. Hier ist jetzt nicht unbedingt der Zustand der Trinkwasser-Installation der Grund für die Überschreitung, sondern eher das Nutzerverhalten. Aus der Erfahrung heraus ist es jedoch meistens ein Zusammenspiel aus beiden. In den seltensten Fällen werden in einer Anlage mit Überschreitungen des Maßnahmewertes, egal ob lokal oder systemisch, keine Mängel festgestellt. Genauso heißt es aber nicht, dass in Anlagen ohne Überschreitungen keine Mängel sind. Jede Anlage ist Individuell zu betrachten und im Zusammenhang mit dem Nutzerverhalten zu bewerten.

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