Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene sichern gesundheitliche Unbedenklichkeit

Laut Experten infizieren sich jedes Jahr mindestens 30.000 Menschen mit Legionellen. Deswegen müssen Betreiber von Trinkwasser-Installationen stets die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und aller einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Zwei neue VDI-Richtlinien sagen detailliert, worauf es bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung ankommt, und wie die Personen, die diese Aufgaben übernehmen, qualifiziert sein müssen.

VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Sie kann sinngemäß auch für mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen angewendet werden. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen. Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für gesundes Wohnen und Arbeiten verlangt eine Verständigung unter allen verantwortlichen Partnern. Die Gesamtverantwortung liegt beim Betreiber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4„Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

Herausgeber der Richtlinien ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die beiden Richtlinien erscheinen im September 2022 und sind beim Beuth Verlag erhältlich. 

Neuregelungen bei der Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie

Foto: Unsplash.com David Becker

Im Januar 2023 muss die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Damit verbunden ist die Risikobewertung der Hausinstallationen auf Basis eines Wassersicherheitsplanes. Auch am Normensektor sind umfassende Neuerungen zu erwarten.

Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 werden umfangreiche Änderungen der Trinkwasserverordnung erforderlich. So finden sich in ihr erstmals gesetzlich festgelegte Parameterwerte für Legionellen, die Bewertung des von den Hausinstallationen ausgehenden Risikos wird zumindest für sogenannte „prioritäre“ Örtlichkeiten verbindlich. Die Festlegung dieser Örtlichkeiten obliegt den nationalen Behörden, von der Kommission vorgeschlagen werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze. Für sie ist auf Basis eines Wassersicherheitsplans ein Risikomanagementsystem zu etablieren, um eine Gefährdung der Nutzer dieser Einrichtungen hintanzuhalten. Nicht nur Installateure, sondern auch Verbraucher und Immobilienbesitzer müssen zukünftig über die Gefahren und die richtige Nutzung der Hausinstallationen unterrichtet werden.

Der Beitrag unseres Kooperationspartners Martin Taschl geht auf die wichtigsten grundlegenden Änderungen und die Elemente des Wassersicherheitsplans ein.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de