Sanierung kommunaler Sportstätten und kommunaler Schwimmbäder

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Sportausschuss des Bundestags debattierte im März zu Investitionen in die Sanierung kommunaler Sportstätten und kommunalen Schwimmbädern. Das liegt zwar schon etwas zurück, das Thema ist aber im Zusammenhang mit den Schwimmfähigkeiten von Kindern während der Corona-Pandemie nach wie vor aktuell und der Handlungsdruck groß. So hat der DLRG am 19.05. erst wieder auf seiner Jahrespressekonferenz das Thema öffentlichkeitswirksam adressiert.

Über die Förderung von Sportstätten in den Kommunen haben Expertinnen und Experten während einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am 24.03.2021 diskutiert. 

Der Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Andreas Silbersack, gibt an, dass sich der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf für Sportstätten in Deutschland auf mindestens 31 Milliarden Euro belaufe. Hier reichen die vereinzelten Förderungen in den Ländern nicht aus, um die Sportstätten attraktiv zu gestalten, weswegen es Förderprogramme des Bundes brauche.

Achim Haag, Präsident der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft), möchte dagegen die interkommunale Zusammenarbeit mehr in den Fokus rücken. Man müsse sind von der Idee verabschieden, „dass jeder ein Schwimmbad haben muss”, um so Betriebs- und Instandhaltungskosten der einzelnen Kommunen gering zu halten. Geteilte Kosten für ein geteiltes Schwimmbad bedeuteten schließlich geringere Kosten für die einzelne Kommune. Außerdem ist das Thema Wasserhygiene prioritär und mit Aufwand verbunden.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundestags. 

Sanierung Kommunaler Sporteinrichtungen

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Insgesamt 914 Bewerbungen sind für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ laut Bundesregierung bisher eingegangen. Das geht aus einer entsprechenden parlamentarischen Beantwortung einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. 324 Einrichtungen sind dem Bereich Jugend, Kultur oder Mischnutzung zuzuordnen. Die Anträge stammen aus dem Projektlauf 2018.

Auch im Bereich Sport haben die Partner für Wasser 2017 eine Studie durchgeführt. Der Stand der Trinkwasserinstallationen in diesen Einrichtungen weist „Luft nach oben“ aus. Darum geht der Appell an die ausführenden Länder, hier einen entsprechenden Fokus drauf zu legen.

Das bezieht sich selbstredend auch auf die Auswahl der zu fördernden Sportstätten auf Basis des von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Investitionspakts Sportstätten („Goldener Plan“). Diese obliege laut Bundesregierung ebenfalls den Ländern.

Am 13. Oktober 2020 haben sich Bund und Länder auf das Verfahren zur Umsetzung „in Anlehnung an die Verfahrensvorschriften der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ verständigt. Antragsberechtigt sind diejenigen Kommunen, die ihre Anträge jeweils bei den gemäß Verwaltungsvereinbarung zuständigen Landesministerien stellen. Der Bund erwartet die Vorlage sämtlicher Landesprogramme „Investitionspakt Sportstätten 2020“ bis zum 15. November 2020.

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