Gefahr von Legionellen in dezentraler Trinkwassererwärmung

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Im Kampf gegen das Wachstum von Legionellen galten dezentrale Trinkwassererwärmer, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer, lange als die Wunderwaffe der Trinkwasserhygiene und Energieeffizienz. Seit der UBA-Mitteilung im Jahr 2018 hat sich dies jedoch schlagartig geändert. Welche Gefahren von einer dezentralen Trinkwassererwärmung ausgehen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erfahren Sie von uns in diesem Artikel.

Rahmenbedingungen der Trinkwasserhygiene

Die Richtlinien, Empfehlungen und Gesetze rund um den Erhalt der Trinkwassergüte werden in verschiedenen Verlautbarungen genannt. Dazu zählen die Richtlinien des Gesetzgebers, des Umweltbundesamtes, des Robert Koch Instituts, der Trinkwasserverordnung und die Empfehlungen verschiedener Fachverbände. Bei der Beprobung der Trinkwasser-Installationen müssen Planer und Installateure somit ein gutes Fachwissen aller Richtlinien mitbringen. Regelmäßige Legionellenuntersuchungen sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen Pflicht – und werden nun auch in der dezentralen Trinkwassererwärmung empfohlen.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch fehlende Transparenz

Nach der Mittelung des Umweltbundesamts im Dezember 2018 wurde deutlich, dass es auch in dezentralen Trinkwassererwärmern und den dahinter liegenden Leitungen zu einer Vermehrung von Legionellen kommen kann. Bisher wurde auf eine regelmäßige Untersuchung der dezentralen Trinkwassererwärmer verzichtet. Laut UBA sollten nun bei der Aufklärung von Legionelleninfektionen auch dezentrale Trinkwassererwärmer in die Ursachensuche mit einbezogen werden.

Es sind nur wenige Fälle von Trinkwasser-Installationen mit einer dezentralen Trinkwassererwärmung bekannt, die hygienisch belastet waren. Grund dafür ist jedoch nicht die hygienische Sicherheit, die durch Durchlauferhitzer oder andere dezentrale Trinkwassererwärmer gegeben ist, vielmehr liegt es an fehlenden Daten dazu, da diese Trinkwasser-Installationen meistens nicht beprobt wurden.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Energieeinsparung

Die Aufbereitung von warmem Trinkwasser macht insbesondere in Neubauten mittlerweile einen hohen Anteil des gesamten Energiebedarfs aus. Um die Verbreitung von Legionellen zu verhindern, wird eine Temperatur über 55 Grad Celsius im Trinkwassersystem empfohlen. Um diese zu erreichen, werden Warmwasserspeicher häufig nachgeheizt, was entsprechende Kosten mit sich bringt. Damit hier Energie eingespart werden kann, ist es für viele Betreiber von Vorteil, das Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung des Wassers aufzuheizen, sprich zwischen 35 und 45 Grad Celsius. Zwar werden so gewünschte Einsparungen der Energie erreicht, jedoch entsteht auch eine erhöhte Gefahr für eine Verbreitung von Legionellen über das Warmwasser. Um Energieeinsparungen in der Trinkwassererwärmung vorzunehmen, ist somit immer ein Experte zu Rate zu ziehen.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Fremderwärmung

Ein weiteres Risiko hinsichtlich von mikrobiellem Wachstum ist die Fremderwärmung der Leitungen. Für dezentrale Trinkwassererwärmer planen Architekten häufig nur einen Schacht für Wohngebäude ein. So liegen die Leitungen für kaltes wie auch warmes Trinkwasser parallel zueinander und bergen die Gefahr, dass das Kaltwasser im engen Schacht erwärmt wird und das Wachstum von Legionellen entsprechend fördert.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Praxisuntersuchung einer Wohnanlage

Dass dezentrale Trinkwassererwärmer zu einer Belastung der Trinkwasserhygiene beitragen können, wurde vom Medizinaluntersuchungsamt am Klinikum Kiel durch die Untersuchung einer Appartementanlage mit 84 Wohneinheiten festgestellt. Dabei ergab die Untersuchung, dass in mehr als der Hälfte der Wohnungen die Keimzahl über dem technischen Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung lag. Bei 12 Prozent der Wohnungen wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 10.000 KBE pro 100 ml überschritten. Jedoch konnte kein Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl an Legionellen im Warmwasser, mit Stagnation, der Nutzung oder Leerstände der Wohnungen oder einer Temperatur über beziehungsweise unter 50 Grad Celsius am Durchlauferhitzer festgestellt werden. Der Schluss, der daraus gezogen wurde, war, dass die dezentralen Trinkwassererwärmer an sich unsicher bezüglich der Hygiene des Trinkwassers sind.

Fazit

Die dezentrale Erwärmung von Trinkwasser bietet keine Garantie für die Sicherheit der Trinkwasserhygiene. Kommt eine dezentrale Trinkwassererwärmung zum Einsatz, ist auch hier eine Beprobung vonnöten. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, ist der Betreiber somit auch hier in der Pflicht, die dezentralen Anlagen untersuchen zu lassen.

Um das Wachstum von Legionellen zu verhindern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, stehen wir von activ consult berlin Ihnen zur Seite. Gerne führen wir auch die Beprobung Ihrer dezentralen Trinkwassererwärmer durch und sorgen durch eine ganzheitliche Herangehensweise für den dauerhaften Erhalt Ihrer Trinkwasserqualität.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Bisherige Beiträge: Biofilm, Trinkwassergrenzwerte, Betreiberpflichten, Legionellenwissen, Trinkwasserqualität in der Hausinstallation, Grundlagen Trinkwasserhygiene

 

Betreiber einer Trinkwasser-Installation – Diese Pflichten sind für Sie einzuhalten

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Die Pflichten, die mit haustechnischen Anlagen wie der Trinkwasser-Installation einhergehen, sind vielen Vermietern und Hauseigentümern häufig nicht zur Gänze bekannt. Die Vernachlässigung der Pflichten als Betreiber einer Trinkwasser-Installation kann jedoch erhebliche Risiken und Folgen nach sich ziehen. Regelwerke wie die Trinkwasserverordnung, aber auch das Gesetzbuch schreiben vor, an welche Pflichten sich Betreiber einer Trinkwasser-Installation zu halten haben. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Verantwortliche einer Trinkwasser-Installation

Wer genau ist für die Betreibung der Trinkwasser-Installationen in Gebäuden eigentlich verantwortlich? Laut der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage – und somit auch der Trinkwasser-Installation – dafür zuständig, diese ordnungsgemäß zu betreiben. Sprich: Bei selbst genutztem Wohneigentum ist der Eigentümer und bei vermietetem Eigentum der Verwalter oder Vermieter dafür zuständig.

Pflichten der Betreiber

Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser auf dem Weg vom Wasserzähler bis hin zu den Zapfstellen im Gebäude den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und die dort angegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Hier ein Überblick über die allgemeinen Pflichten:

  1. Errichtung der Trinkwasser-Installation

Die Pflichten beginnen bereits bei der Planung und Installation. Hier sollten Betreiber und Eigentümer darauf achten, dass nur geprüfte Armaturen, Rohre, Verbinder sowie Wasseraufbereiter installiert werden, die den Anforderungen entsprechen. Auch sollte die Installation nur von einer Fachfirma ausgeführt werden. Eine falsche Installation und Planung sowie ungeeignete Werkstoffe können später zu einer Verkeimung Ihrer Trinkwasser-Installation und somit zu erheblichen Gesundheitsrisiken, beispielsweise durch Legionellen oder Pseudomonaden, führen.

  1. Bestimmungsgemäßer Betrieb und Instandhaltung

Um Gefahren zu vermeiden, muss der Betreiber darauf achten, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation vonstattengeht. Das heißt: Ein regelmäßiger und vollständiger Austausch des Trinkwassers muss an allen Entnahmestellen erfolgen und die Anlage muss in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten und vor negativen Einflüssen bewahrt werden. Hier tragen die Betreiber auch eine wichtige Informationspflicht gegenüber den Nutzern. Diese müssen über die Risiken von Stagnation und die regelmäßige Nutzung von Entnahmestellen hingewiesen werden.

  1. Regelmäßige Wartung

Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist zudem dafür verantwortlich, dass Inspektionen und Wartungen der Anlagen regelmäßig durchgeführt werden. Je nach Größe der Anlage müssen routinemäßige und umfassende Kontrollen der Trinkwasserqualität in bestimmten Abständen erfolgen. Diese richten sich nach der abgegebenen Wassermenge in m³/Tag im Laufe eines Jahres. Laut der Trinkwasserverordnung ist seit Ende 2012 die regelmäßige Überprüfung auf Legionellen für größere Gebäude außerdem Pflicht. Dabei gilt es auch, Aufzeichnungen über die Qualität zu führen, die Untersuchungsergebnisse an die zuständige Behörde zu übermitteln und die Aufzeichnungen aufzubewahren.

  1. Pflichten bei Verunreinigungen

Sollte bei der Untersuchung das Trinkwasser nicht den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dabei muss er die Abnehmer über die Trinkwasserqualität und etwaige Vorsichtsmaßnahmen informieren sowie alle notwendigen Informationen an die zuständige Behörde übermitteln. Seit 2013 müssen Betreiber zudem die Verbraucher informieren, wenn noch Bleirohre in der Trinkwasseranlage vorhanden sind. Der Grenzwert wurde auf 0,010 mg/l gesenkt, der nur eingehalten werden kann, wenn alle vorhandenen Bleirohre entfernt werden.

  1. Folgen bei Nichteinhaltung der Betreiberpflichten

Eigentümern, die vorsätzlich oder fahrlässig Trinkwasser für die Öffentlichkeit oder aus einer gewerblichen Tätigkeit abgeben, drohen entsprechende Strafen. Laut dem Infektionsschutzgesetz können dabei bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen. Auch wenn gegen einzelne Regelungen der Trinkwasserverordnung verstoßen wird, kann eine Geldstraße bis zu 25.000 Euro die Folge sein.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene sichern gesundheitliche Unbedenklichkeit

Laut Experten infizieren sich jedes Jahr mindestens 30.000 Menschen mit Legionellen. Deswegen müssen Betreiber von Trinkwasser-Installationen stets die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und aller einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Zwei neue VDI-Richtlinien sagen detailliert, worauf es bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung ankommt, und wie die Personen, die diese Aufgaben übernehmen, qualifiziert sein müssen.

VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Sie kann sinngemäß auch für mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen angewendet werden. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen. Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für gesundes Wohnen und Arbeiten verlangt eine Verständigung unter allen verantwortlichen Partnern. Die Gesamtverantwortung liegt beim Betreiber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4„Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

Herausgeber der Richtlinien ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die beiden Richtlinien erscheinen im September 2022 und sind beim Beuth Verlag erhältlich. 

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