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Das Sanitärunternehmen Geberit hat eine Umfrage zum Thema Hygiene veröffentlicht mit dem Titel “Wie halten Sie es mit der Hygiene?” Es wurden im Rahmen einer Forsa-Umfrage (Erhebungszeitraum: April 2021) 1.002 Personen befragt: Das Ergebnis: Fast allen, nämlich 96 Prozent, ist eine gute und regelmäßige persönliche Körperhygiene und -pflege äußerst wichtig.
Wie die Umfrage weiter ergab, spielt das Thema Wasser bei der Körperpflege eine wichtige Rolle – auch bei der Intimreinigung. So geben 78 Prozent der Befragten an, den Intimbereich mindestens einmal täglich gründlich mit Wasser zu reinigen, fast jeder Fünfte sogar mehrmals am Tag. Wie Mediziner immer wieder bestätigen, ist klares Wasser für diese empfindliche Körperregion bestens geeignet. Dass die Reinigung mit Wasser die hautfreundlichste Methode ist, setzt sich immer mehr durch und wird von 45 Prozent der Befragten geteilt – mit einem höheren Anteil bei Frauen.
Das Thema Wasser gewinnt auch bei der Toilettennutzung immer mehr an Bedeutung und steigert die Akzeptanz von Dusch-WCs.
Der Anspruch, der an die regelmäßige persönliche Körperhygiene gestellt wird, entspricht außerdem auch den Erwartungen an die Sauberkeit der Umgebung. So wünschen sich 97 Prozent der Befragten eine saubere Toilette und legen großen bis sehr großen Wert auf deren regelmäßige Reinigung.
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Die Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums (BMU) wurde beim 3. Nationalen Wasserforum am 8. Juni 2021 von Ministerin Svenja Schulze (SPD) vorgestellt.
Das BMU legt Vorschläge vor, wie die Wasserversorgung angesichts des Klimawandels in der Zukunft in ausreichender Menge und guter Qualität gesichert werden kann – mit dem Fokus auf einer fairen Verteilung, um so Wasserknappheit vorzubeugen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Strategie formuliert die Vision einer nachhaltigen und sicheren Wasserwirtschaft bis zum Jahr 2050 und sieht Investitionen in den nächsten zehn Jahren von insgesamt einer Milliarde Euro vor.
Grundlage der Wasserstrategie sind die Ergebnisse eines zweijährigen Nationalen Wasserdialogs. Mehr als 200 Teilnehmende aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen haben in diesem Rahmen zusammen mit dem BMU die wichtigsten Herausforderungen und Ziele für die Entwicklung der Wasserwirtschaft zusammengetragen.
Den Kern des BMU-Entwurfs bildet die Daseinsvorsorge, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollten auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Zugriff haben. Ein weiterer Fokus liegt auf den Leitbildern für eine gewässerschonende Landnutzung und Wassernutzungshierarchien, der Modernisierung der Infrastruktur und der Umbau der urbanen Ballungsräume zu wasserbewussten Zukunftsstädten (Schwammstadtprinzip zum Wasserrückhalt in der Fläche).
Weiterführende Informationen
Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums
Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums (Kurzfassung)
Nationaler Wasserdialog
Nationale Wasserstrategie www.bmu.de/wasserstrategie
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Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) hat am 29.04.2021 vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2021 und der Ankündigung einer nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium seine Wasserstrategie für Deutschland veröffentlicht. Zu acht Kernthemen werden in der Broschüre aktuelle Problemstellungen für die Wasserwirtschaft erläutert und Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt.
Die Forderungen des BDEW umfassen folgende Punkte:
- Für die Gewässer problematische Stoffe (Arzneimittel, Mikroplastik, Pestizide) sollen bereits an der Quelle reduziert und ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung eingeführt werden.
- Bei der Minderung der Folgen des Klimawandels soll die Daseinsvorsorge mit Trinkwasser für die Bevölkerung im Fokus stehen. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.
- Der Bundestag sowie die Bundesregierung sollen ihr Bekenntnis gegen eine Liberalisierung und gegen eine Regulierung des Sektors sowie zur Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft erneuern.
- Bezüglich der Nitratverschmutzung des Grundwassers müssen die aktuellen EU-Vorgaben in der deutschen Agrarpolitik umgesetzt werden.
- Um die Energieeffizienz zu steigern, soll die energetische Nutzung von Klärschlamm und Klärgas gefördert werden.
- Die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie für den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden.
- Die Digitalisierung der Wasserwirtschaft soll in Bezug auf den Einsatz von Funkwasserzählern und bei der Umsetzung eines Datenbinnenmarktes vorangetrieben werden.
- Im Hinblick auf die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU und der EU-Arzneimittelgesetzgebung sollte sich die Bunderegierung für eine vollumfängliche und konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und eine verursachergerechte Finanzierung einsetzen.
Das Forum Wasserhygiene aus Österreich und die Partner für Wasser sind eine ideelle Kooperation eingegangen. Ziel dieser Kooperation ist es, die Trinkwasserhygiene in den Nachbarländern mit Blick auf technologische Maßnahmen, aber auch hinsichtlich des politischen Stellenwerts weiter zu verbessern.
Vorgesehen ist, sich bei Veranstaltungen gegenseitig zu unterstützen und auch Neuigkeiten rascher im Netzwerk des jeweiligen Partners zu verbreiten. Erfahrungen, die einer der Partner sammelt, können für den anderen wertvoll sein. „Wir freuen uns auf den Austausch mit dem Forum Wasserhygiene. Es gibt unseren Aktivitäten ebenfalls weiteren Schwung“, sagt Udo Sonnenberg, der die Geschäfte der Partner für Wasser führt.
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In Kürze, am 22.3., ist wieder Weltwassertag. Dieser seit 1993 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Tag für das Wasser/Trinkwasser ist ein doppelter Anlass für die Partner für Wasser:
Erstens wird ein WebTalk zum Thema veranstaltet. Das Motte in diesem Jahr lautet „Vom Wert des Wassers bzw. Wasser Wertschätzen“. Zu Gast ist die Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann. Der diesjährige Welttag fällt zudem in die UN-Wasserdekade, die seit 2018 ausgerufen wurde und bis 2028 andauert.
Zweitens weisen wir gerne erneut daraufhin, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat erst vor exakt drei Monaten, am 16. Dezember 2020, die neue Trinkwasserrichtlinie verabschiedet hat. Die EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Es geht um die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das wird in Artikel 1 deutlich:
„Zielsetzung
(1) Diese Richtlinie betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union.
(2) Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.
Insgesamt werden 55 Gründe angeführt, die diese Richtlinie in Erwägung zieht. Darunter:
- Die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (im Folgenden „Initiative Right2Water“) bringt die zunehmende Besorgnis der Öffentlichkeit über die Auswirkungen neu nachgewiesener Stoffe wie etwa von Stoffen mit endokriner Wirkung, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zum Ausdruck.
- WHO-Leitlinien für die Qualität von Trinkwasser. Diese WHO-Leitlinien, in denen das
Konzept des „Wassersicherheitsplans“ („Water Safety Plan“, im Folgenden „Wassersicherheitsplan“) — unter anderem für kleine Gemeinschaften — festgelegt ist, sowie die Norm EN 15975-2 (Sicherheit in der Trinkwasserversorgung) bilden international anerkannte Grundsätze.
- Sicherheit in der Wasserversorgung, der sich auf die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Stelle der Einhaltung erstreckt.
- Die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch kann jedoch vom Zustand der Hausinstallationen beeinflusst werden. Daher müssen spezifischere Mindesthygieneanforderungen für Materialien und Werkstoffe, die für die Verwendung bei der Entnahme, Aufbereitung, Speicherung oder Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Neuanlagen oder — im Fall von Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) ersuchen, Normen für die einheitliche Prüfung und Bewertung von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, zu entwickeln.
- In Bezug auf Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, muss auf Unionsebene für eine wirksame Entscheidungsfindung, Koordinierung und Verwaltung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der vorliegenden Richtlinie gesorgt werden.
- Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass Überwachungsprogramme eingerichtet werden, um zu prüfen, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen dieser Richtlinie genügt. Chemikalien zur Aufbereitung und Filtermedien könnten zur Aufbereitung von Rohwasser verwendet Mitteilung vom 19. März 2014 zur Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware!“
- Verbraucher stärker für die Auswirkungen des Wasserverbrauchs zu sensibilisieren.
- Im Zusammenhang mit Wasserversorgern, die mindestens 10 000 m 3 Wasser pro Tag bereitstellen oder mindestens 50 000 Personen mit Wasser versorgen, sollten zusätzliche Informationen, unter anderem über Leistungseffizienz, Wasserverlustkennzahlen, die Eigentumsstruktur und die Struktur des Entgelts, für Verbraucher online verfügbar sein.
Einige Hintergründe können auch auf der Web-Seite des Deutschen Naturschutzringes nachgelesen werden: Link
Interessant auch das Medienbriefing des Europa-Abgeordneten Sven Giegold in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Veröffentlichung der Richtlinie: Link
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UBA-Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz
Klarstellung für Betreiber, Bauherren, Planer, Installateure und den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
- Die Trinkwasserkommission stellt klar: Temperatur von erwärmtem Trinkwasser hat Einfluss auf die Vermehrung von Legionellen und anderen Mikroorganismen
- Trinkwassererwärmer in Großanlagen müssen Trinkwasserabgabe dauerhaft mit 60 Grad Celsius einhalten können (§ 3 Nr. 12, Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
- Im gesamten Zirkulationssystem darf die Temperatur von Warmwasser 55 Grad Celsius nicht unterschreiten
- Trinkwasserinstallationen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben
- Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung (gemäß § 10 Absatz 3 GEG).
- Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Trinkwasser-Installationen (§ 4 TrinkwV)
Relevanz für die TGA-Branche:
Der Gebäudebestand gehört zu den größten Primärenergieverbrauchern. Energie wird in erster Linie zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung benötigt. Dieser enorme Energieverbrauch – vom Erstellen eines Gebäudes ist hier gar nicht die Rede – ist eine Herausforderung für die nachhaltige Gestaltung des Immobilienmarktes. Einige Zielsetzungen dafür sollen mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden. Die zum 01.11.2020 in Kraft getretene “zusammenfassende” Regelung umfasst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das Gesetz hebt die Bedeutung des Gebäudesektors für die Klimaschutzgesetzgebung hervor. Das wiederum hat das Umweltbundesamt zu der hier diskutierten Klarstellung bzw. Kollisionsregel zwischen Klimaschutz und Trinkwasserhygiene und damit Gesundheitsschutz veranlasst. Die optimale Trinkwasserhygiene in Gebäuden hat absoluten Vorrang. Energieeinsparung ist für alle Beteiligten – vom Bauherrn über die Planer bis hin zum Betreiber einer Immobilie – wichtig, weil es am Ende auch um Kosten geht. Es wird jedoch ganz klar betont, dass der Gesundheitsschutz der Menschen vorgeht. Diesen Punkt gilt es immer wieder herauszustellen und nicht die Regulierungen gegeneinander auszuspielen. Hier ist gerade die Technische Gebäudeausrüstungs-Branche (TGA) gefordert, sich klar auch gegenüber der Politik zu positionieren. Wie wichtig der Gesundheitsschutz ist, wird insbesondere in der andauernden Pandemie deutlich.
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG), Bgbl. Teil I Nr. 37 vom 13.08.2020: Link
Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Link
Quelle: Positionspapier/Kollisionsregel Umweltbundesamt (UBA) vom Dezember 2020 (PDF, 3 S.): Link
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Die Kommission ist beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelt. In diesem Dokument werden Anforderungen an die Infektionsprävention bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten (z.B. transplantierten) Patienten festgelegt.
Ein Teil dieser Empfehlung, die im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wird, lautet unter Punkt 2.1.14.2. Die Versorgung mit Trinkwasser (bzw. Mineralwasser aus original verschlossenen Flaschen). Hierzu lautet die Kommissionsempfehlung: Wenn die Wasserqualität nicht durch andere Maßnahmen gewährleistet ist.
in hämato-onkologischen Stationen und anderen Stationen, die hochgradig immunsupprimierte Patienten behandeln, insbesondere in den Patientenzimmern endständige Bakterienfilter einzusetzen [223, 226, 233–237] (Kat. II). Dabei ist sicherzustellen, dass es nicht durch eine Kontamination der Filter von außen zu einer Übertragung von Erregern kommt, deren nosokomiale Transmission durch den Filter verhindert werden soll
In 2.1.15. heißt es zu den Anforderungen an die Hygiene bei Umbaumaßnahmen und Abrissarbeiten: Nach jeder Maßnahme am Trinkwassersystem, die potenziell zu einer Stagnation oder Kontamination führen kann, oder Perioden der längeren Nichtnutzung eine Kontrolle des Trinkwassers gemäß TrinkwV bzw. auf Legionellen und P. aeruginosa durchzuführen, bevor Patienten dem Trinkwasser exponiert werden.
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Insgesamt 914 Bewerbungen sind für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ laut Bundesregierung bisher eingegangen. Das geht aus einer entsprechenden parlamentarischen Beantwortung einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. 324 Einrichtungen sind dem Bereich Jugend, Kultur oder Mischnutzung zuzuordnen. Die Anträge stammen aus dem Projektlauf 2018.
Auch im Bereich Sport haben die Partner für Wasser 2017 eine Studie durchgeführt. Der Stand der Trinkwasserinstallationen in diesen Einrichtungen weist „Luft nach oben“ aus. Darum geht der Appell an die ausführenden Länder, hier einen entsprechenden Fokus drauf zu legen.
Das bezieht sich selbstredend auch auf die Auswahl der zu fördernden Sportstätten auf Basis des von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Investitionspakts Sportstätten („Goldener Plan“). Diese obliege laut Bundesregierung ebenfalls den Ländern.
Am 13. Oktober 2020 haben sich Bund und Länder auf das Verfahren zur Umsetzung „in Anlehnung an die Verfahrensvorschriften der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ verständigt. Antragsberechtigt sind diejenigen Kommunen, die ihre Anträge jeweils bei den gemäß Verwaltungsvereinbarung zuständigen Landesministerien stellen. Der Bund erwartet die Vorlage sämtlicher Landesprogramme „Investitionspakt Sportstätten 2020“ bis zum 15. November 2020.
Die Partner für Wasser (PfW) haben in einer weiteren Online-Pressekonferenz die Ergebnisse einer Metaanalyse vorgestellt. Die Metaanalyse bewertet die bisherigen Studien zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Zahnkliniken hinsichtlich der Trinkwasserhygiene in diesen Einrichtungen. Der Zustand der Trinkwasserinstallationen in diesen Einrichtungen wird verschiedenen Perspektiven betrachtet.
Zitate, aus der Pressekonferenz, die an die Presse weitergegeben wurden:
„Hygienethemen hatten noch nie in der jüngeren Geschichte eine solch geballte Aufmerksamkeit.“
„Der Gebäudebestand in Deutschland – insbesondere hinsichtlich der Einrichtungen für die Daseinsvorsorge – profitiert nicht ausreichend von der technologischen Entwicklung bei der Trinkwasserhygiene und -installation.“
„Im Bereich der Trinkwasserhygiene herrscht in allen untersuchten Sektoren ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf. Der Investitionsstau muss im Interesse der Gesundheit schwächerer Menschen in diesen Einrichtungen wie Kranke, Alte und Kinder dringend aufgelöst werden.“
Dr. Uwe Pöhls, I.E.S.K.
„Die Partner für Wasser sehen ihre Verantwortung darin, die Trinkwasserhygiene in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge politisch stärker zu verankern.“
„Es geht gar nicht immer darum, neue Regulierung zu fordern. Vielmehr müssen bestehende Regeln konsequenter zur Anwendung und Kontrolle kommen.“
„Wir sind der Meinung, dass jede Einrichtung die einfachsten vier Dokumentationsgegenstände vorliegen haben muss. Das sind 1) Hygieneplan 2) Instandhaltungsplan 3) Raumbuch 4) Ausführungszeichnungen.“
Joachim Stücke, Vorsitzender Partner für Wasser
Für Berichterstattungen ist die Studie kostenfrei. Alle anderen Interessenten entrichten eine Schutzgebühr i.H. von 159 € zzgl. MwSt. Auch die vier Einzelstudien (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Zahnkliniken) können so bezogen werden.
Link zur Aufzeichnung der Online-PK vom 3.11.20: https://youtu.be/9H5GhBQ7HZQ