Antworten Wahlprüfstein CDU CSU Trinkwasserhygiene

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen von
Partner für Wasser e. V.

1. Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Sensibilität für Hygienethemen insbesondere im
Gesundheitsbereich in den zurückliegenden Jahren verändert? Wo sehen Sie konkret
Nachholbedarf und wie soll das möglichst pragmatisch umgesetzt werden?

Antwort:

Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Masken nutzen – die Corona-Pandemie hat nicht
nur in der breiten Bevölkerung das Thema Hygiene in den Fokus gerückt, sondern auch im
Gesundheitswesen. Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen
stellt die ausreichende Desinfektion der Hände dar. Wir beobachten zudem, dass das Thema
Hygienesituation in Einrichtungen des Gesundheitssektors in den zurückliegenden
Monaten noch einmal an Bedeutung gewonnen hat. Die Basishygiene wurde
pandemiebedingt durch zusätzliche Maßnahmen aufgewertet.

Schon vor der Pandemie trugen Bündnisse wie die Aktion Saubere Hände (ASH) dazu bei,
dass Händehygienestandards in medizinischen und in pflegerischen Arbeitsbereichen eine
höhere Aufmerksamkeit erhalten.

2. Was kann in der stationären Gesundheitsversorgung verbessert werden, damit
Trinkwasserinstallationen regelmäßiger begutachtet werden? Welche Maßstäbe setzen
Sie an, um z.B. regelmäßige Audits durchzuführen?

Antwort:

Trinkwasser, insbesondere in Bereichen, in denen alte und kranke Menschen damit in
Berührung kommen, muss von sehr hoher Qualität sein. Die Ergebnisse der
Trinkwasserüberwachung belegen, dass bei nahezu allen mikrobiologischen und
chemischen Qualitätsparametern in über 99 Prozent der Untersuchungen die strengen
Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten und die Grenzwerte nicht
überschritten wurden. CDU und CSU wollen daran festhalten, dass das Bundesministerium
für Gesundheit in Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Qualität von Trinkwasser
regemäßig erfasst. Die Einflüsse des Klimawandels und das geänderte
Konsumentenverhalten führen dazu, dass Trinkwasserinstallationen in Zukunft noch stärker
mit geeigneten Strategien und Maßnahmen überwacht werden müssen und nur durch den Einsatz moderner Technologien die anerkannt hohe Qualität des Trinkwassers in
Deutschland gesichert werden kann.

3. Welcher regulative Rahmen muss auf Bundesebene gestrafft oder gar neu gefasst
werden, um eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle der Trinkwasseranlagen
insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchzuführen? Wenn es nicht an
regulatorischen Vorgaben liegt, woran dann?

Antwort:

Trinkwasser ist Grundnahrungsmittel Nummer eins. Für kein Lebensmittel gelten
vergleichbar strenge Grenzwerte. Die Trinkwasserqualität muss von den Wasserversorgern
überprüft werden. Zusätzlich werden in den dafür zuständigen Ländern meist noch weitere
amtliche Kontrollen angeordnet, die von den Gesundheitsämtern oder der örtlichen
Verwaltung durchgeführt werden. Dies betrifft in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen
wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten oder Gaststätten. CDU und CSU
setzen sich dafür ein, dass die Kontrollen oft genug durchgeführt werden, dass
Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass neueste technische Prüfungsstandards
berücksichtigt werden.

4. Würden Sie es befürworten, wenn die Digitalisierung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zukunft auch der Trinkwasserhygieneüberwachung
zugutekommt? Wenn ja, sagen/schreiben Sie bitte, wie konkret die Umsetzung politisch
zu gestalten ist.

Antwort:

Die Aufgaben der Gesundheitsämter in Bezug auf Gesundheitsschutz und Prävention,
beispielsweise im Bereich der Krankenhaushygiene, sind bereits sehr umfangreich.
Zunächst gilt es, bestehende Defizite im Öffentlichen Gesundheitsdienst abzustellen. Die
Mittel des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ in Höhe von vier Milliarden Euro sollen vorrangig den Personalaufbau und die Digitalisierung in den unteren
Gesundheitsbehörden unterstützen.

Zitate Metaanalyse Trinkwasserhygiene im Healthcare-Sektor

Die Partner für Wasser (PfW) haben in einer weiteren Online-Pressekonferenz die Ergebnisse einer Metaanalyse vorgestellt. Die Metaanalyse bewertet die bisherigen Studien zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Zahnkliniken hinsichtlich der Trinkwasserhygiene in diesen Einrichtungen. Der Zustand der Trinkwasserinstallationen in diesen Einrichtungen wird verschiedenen Perspektiven betrachtet.

Zitate, aus der Pressekonferenz, die an die Presse weitergegeben wurden:

„Hygienethemen hatten noch nie in der jüngeren Geschichte eine solch geballte Aufmerksamkeit.“

„Der Gebäudebestand in Deutschland – insbesondere hinsichtlich der Einrichtungen für die Daseinsvorsorge – profitiert nicht ausreichend von der technologischen Entwicklung bei der Trinkwasserhygiene und -installation.“

„Im Bereich der Trinkwasserhygiene herrscht in allen untersuchten Sektoren ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf. Der Investitionsstau muss im Interesse der Gesundheit schwächerer Menschen in diesen Einrichtungen wie Kranke, Alte und Kinder dringend aufgelöst werden.“

Dr. Uwe Pöhls, I.E.S.K.

„Die Partner für Wasser sehen ihre Verantwortung darin, die Trinkwasserhygiene in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge politisch stärker zu verankern.“

„Es geht gar nicht immer darum, neue Regulierung zu fordern. Vielmehr müssen bestehende Regeln konsequenter zur Anwendung und Kontrolle kommen.“

„Wir sind der Meinung, dass jede Einrichtung die einfachsten vier Dokumentationsgegenstände vorliegen haben muss. Das sind 1) Hygieneplan 2) Instandhaltungsplan 3) Raumbuch 4) Ausführungszeichnungen.“

Joachim Stücke, Vorsitzender Partner für Wasser

Für Berichterstattungen ist die Studie kostenfrei. Alle anderen Interessenten entrichten eine Schutzgebühr i.H. von 159 € zzgl. MwSt. Auch die vier Einzelstudien (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Zahnkliniken) können so bezogen werden.

Link zur Aufzeichnung der Online-PK vom 3.11.20: https://youtu.be/9H5GhBQ7HZQ

 

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