Bundesregierung bekennt sich zur Verfügbarkeit von sauberem Wasser

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In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Verfügbarkeit von sauberem Wasser“ (datiert vom 13.10.2023; Bundeskabinett hat die Antwort am 10.04. beschlossen) unterstreicht die Bundesregierung ihre Verpflichtung zum Schutz dieser essentiellen Ressource. Die Stellungnahme deckt ein breites Spektrum der Wasserwirtschaft ab und beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Binnengewässern und Meeren. Thematisiert werden unter anderem die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie, die Regulierung von Wasserentnahmen, der Fortschritt bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, sowie die Sicherstellung von Trinkwasserversorgung und -hygiene.

Schadstoffeinträge und Zugang zu Trinkwasser

Die Antwort adressiert auch die Herausforderungen durch Schadstoffeinträge in Gewässer, inklusive Altmunition in der Nord- und Ostsee, und behandelt Fragen zur wasserwirtschaftlichen Infrastruktur, Wasserkraft, wassersensibler Stadtentwicklung, und dem Zugang zu Trinkwasser.

Trinkwasserhygiene auch Teil des Themenspektrums

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die Wichtigkeit des Zugangs zu sauberem Wasser und die Notwendigkeit, auf klimabedingte Extremwettersituationen wie Dürren und Hochwasser zu reagieren. Die Bundesregierung hat durch Initiativen wie die Nationale Wasserstrategie und das Aktionsprogramm Wasser sowie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Maßnahmen eingeführt, die nicht nur den Kohlenstoffhaushalt verbessern, sondern auch natürliche Wasserspeicher wie Auen, Böden, Moore und Wälder stärken. Zudem wird in Städten und Kommunen der naturnahe Wasserhaushalt gefördert, um den Folgen der Klimakrise vorzubeugen.

Öffentlicher Gesundheitsdienst und Trinkwasserhygiene

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Das Bundesgesundheitsministerium hat für seine Themenplanung in diesem Jahr u.a. auch die Vorhaben „Weiterentwicklung Pakt für den ÖGD“ und „Aufbau eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“ auf der Agenda. Letzteres ist am 04.10.2023 vorgestellt worden: Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz BIPAM) soll als vierte Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fungieren – neben dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll in der neuen Behörde „aufgehen“.

Die Weiterentwicklung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst war u.a. Thema bei einem Expert:innen-Gespräch im September (Gesundheitsausschuss am 20.09.2023). Auf den sog. ÖGD-Pakt haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 29. 09.2020 in der Hochzeit der Corona-Pandemie zusammen mit Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder geeinigt. Zwischen 2021 bis 2026 stellt der Bund  4 Mrd. Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Jetzt geht es perspektivisch um die Zeit ab 2027.

Fachleute betonen die Notwendigkeit, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland langfristig zu stärken und weiterzuentwickeln, besonders angesichts neuer Herausforderungen nach der Pandemie. Im Rahmen eines Fachgesprächs des Gesundheitsausschusses wies Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg auf die entscheidende Rolle des ÖGD während der COVID-19-Pandemie hin und sprach sich für eine verstärkte Koordination und Steuerung durch den ÖGD aus, die multiprofessionelle Teams und eine gute personelle Ausstattung erfordern würde. Neue Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen, Migration und Digitalisierung erfordern eine regionalisierte, vernetzte Gesundheitsversorgung und eine gesicherte Finanzierung über 2027 hinaus.

Die Partner für Wasser haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder zur Stärkung des ÖGD mit Blick auf die Trinkwasserhygiene Stellung bezogen. Hier einige Forderungen, die nach wie vor Bestand haben und in die Diskussion um die Weiterentwicklung des ÖGD-Paktes einfließen sollten. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Sommer neu in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung. Einige Aspekte sind auch im bereits erwähnten Fachgespräch im Bundestag (s.u.) enthalten. Welche Punkte sind das im Einzelnen?

  1. Mitarbeitende schulen – die Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen (aktuell die Trinkwasserverordnung allein mit 65 Seiten) schafft Unübersichtlichkeit
  2. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist der Umgang mit dem neuen Begriff der Risikoabschätzung. Dieser ersetzt in der TrinkWV die „Gefährdungsanalyse“. Im Rahmen der Risikoabschätzung muss jetzt zusätzlich eine Bewertung erfolgen. Für jede einzelne Kombination von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen, wie das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts, sind das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen, um Handlungsempfehlungen sowie priorisierte Maßnahmen im Rahmen eines Risikomanagements abzuleiten – das erfordert Know-how.
  3. Die zu Covid-Zeiten verstärkt umgesetzten digitalen Prozesse könnten im Bereich der Trinkwasserhygiene einen größeren Stellenwert in Bezug auf Förderungen erhalten. Harmonisierungen von Datenaustauschformaten für Trinkwasseranalysen laufen bereits.
  4. Wer seine Trinkwasserinstallation digital überwacht, spart im Umkehrschluss auch Kosten in Bezug auf weitergehende Legionellenuntersuchungen, da die Abweichungen von den a.a.R.d.T. (allgemein anerkannte Regeln der Technik – Hinweis am Rande: die aktuelle Trinkwasserverordnung bezieht sich nur auf diese und macht keinerlei technische Vorgaben) schneller detektiert werden können. Zusätzlich kann im Optimalfall ein geregelter hydraulische Abgleich im Warmwasserkreislauf der Trinkwasserinstallation enorme Kosten einsparen. Im Heizungsbereich ist der optimale hydraulische Abgleich längst Konsens – und förderfähig.
  5. Labore müssen fortan die Legionellenbefunde an das Umweltbundesamt (UBA) melden. So bekommt das UBA erstmalig einen Überblick. Diese Kosten der Labore werden wahrscheinlich auf die Untersuchungskosten der Betreiber aufgeschlagen. Hier braucht es u.U. Nachjustierung.
  6. Eine weitergehende Untersuchung als Handlungspflicht bei offensichtlicher Ursache für die Havarie, sollte überdacht werden. Hier braucht es zudem ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter.
  7. Temperaturentwicklung des Kaltwassers bundesweit zu monitoren, auch wenn die Details dazu wie bisher das zugehörige Regelwerk wie DVGW W 551 und nicht die TrinkWV bestimmt: Bei Verdacht auf zu warmes Kaltwasser (>18° C) sollte auch das Kaltwasser auf Legionellen untersucht werden. Das wäre leicht durch die ohnehin bestehende Meldepflicht der Labore abzudecken.
  8. Deutliche Anpassung der Vorgaben: Durch den Klimawandel dürfte sich permanent die Temperatur in den Kaltwasserinstallationen erhöhen, was letztlich zu einer verbesserten Lebensbedingung für Keime führt. Normalerweise hat man so zwischen 8° C und 12° C Kaltwassertemperatur. Ab 20° C als pauschaler Wert fängt das Legionellenwachstum an. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) offiziell erst bei 25°C. Dieser Wert ist zu hoch!
  9. Einführung eines Transparenzregisters, wo man öffentlich einsehen kann, wie die Proben in der öffentlichen Gesundheit aussehen. Dies könnte ohne hohen Verwaltungsaufwand durch eine Aushangpflicht umgesetzt werden.
  10. Bundesweite jährliche Auswertung von Abkochgeboten/Trinkwasservorfällen ähnlich einem epidemiologischen Bulletin – durch Starkregenereignisse und andere Naturgewalten kann die Eintragung von Keimen in das Trinkwasser verstärkt auftreten.
  11. Stärkere Beachtung der Tatsache, dass der abgesenkte technische Maßnahmenwert (<100 Koloniebildenden Einheiten (KBE)/100 ml – bisher waren ≤100 „OK“) zu mehr Legionellenfällen führt. Und die neue Berechnungsart des technischen Maßnahmenwertes durch die Labore gemäß UBA-Empfehlung deckt nur die einfachen Fälle ab und es kommt in den Laboren unter Umständen zu unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Auch hier braucht es eine verbindliche Regelung.

 

Das oben bereits angesprochene Fachgespräch im Bundestagsgesundheitsausschuss förderte folgende Aussagen/Themen mit Blick auf die ÖGD-Pakt-Weiterentwicklung zutage:

Johannes Nießen vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD fordert eine nachhaltige Digitalisierung und Modernisierung sowie attraktivere Stellen im ÖGD, besonders für Ärzte.

Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg hebt die Bedeutung des ÖGD in der Corona-Pandemie hervor. Neue Herausforderungen ergäben sich aus dem Klimawandel, der demografischen Entwicklung, der Migration und der nötigen Digitalisierung

Thomas Altgeld von der Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen geht auf die Unterschiede in der Organisation des ÖGD in den verschiedenen Bundesländern ein. Welche Aufgaben soll der ÖGD im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere für vulnerable Gruppen konkret übernehmen? Den Mangel an aktuellen Daten für die Gesundheitsplanung sieht auch er kritisch.

Dagmar Starke und Stefanie Joos, beide aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens in Tübingen, betonen die Bedeutung einer evidenzbasierten Arbeit im ÖGD. Joos fordert eine stärkere wissenschaftliche Ausrichtung, eine systematische Vernetzung von Wissenschaft und ÖGD und verbesserte Präventionsmaßnahmen. Starke hebt praktische Herausforderungen im ÖGD hervor: Der Klimawandel ist eine anhaltende Krise. Einigkeit darüber, dass ÖGD-Pakt fortgesetzt werden muss.

Einsparpotenziale bei Planung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen

Trinkwasserhygiene und Energieeinsparung sind kein Widerspruch – unter bestimmten Bedingungen

Nirgendwo werden so hohe Anforderungen an die Trinkwasserhygiene gestellt wie in Gesundheitseinrichtungen. Schließlich können Infektionserreger im Trinkwasser bei prädisponierten Personen schwere Erkrankungen auslösen. Bei Planung oder Sanierung eines Krankenhauses sowie beim Betrieb muss daher bei allem Kostendruck gemäß GEG die Maxime gelten: „Gesundheitsschutz geht vor Energieeinsparung“. Wie kann es also gelingen, Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. so zu planen und umzusetzen, dass Investitions- sowie Energie-, Wasser- und Abwasserkosten gespart werden, ohne dabei die Trinkwassergüte zu gefährden? Welche Maßnahmen lassen sich in Neubauten und welche im Bestand realisieren? Dr. Peter Arens, Hygieneexperte beim Armaturenhersteller Schell, gibt Tipps.

Planung von Neubauten

Empfehlung: wassersparende Armaturen, Urinale und WCs, vorrangig in Kombination mit T-Stück-Installationen

Im Neubau sind erhebliche Einsparmaßnahmen bei den Investitionen und Betriebskosten sowie ökologische Verbesserungen durch wassersparende Entnahmestellen möglich. Denn hier kann die Trinkwasser-Installation von vorneherein auf einen sparsamen und gleichzeitig hygienischen Betrieb ausgelegt werden. Der weitsichtigen Planung kommt eine besondere Bedeutung zu, da man hiermit bereits die Betriebskosten der Gebäude für die nächsten 50 Jahre festlegt. Allerdings nutzt der Fachplaner für die Dimensionierung der Trinkwasser-Installation nahezu immer die Berechnungsdurchflüsse gemäß DIN 1988-300 Tabelle 2, da diese pauschalisiert in seiner Planungssoftware hinterlegt sind. Mit diesen Werten lässt sich das Einsparpotenzial wassersparender Entnahmestellen allerdings nicht ausschöpfen. Grundsätzlich muss der Planer in diesem Fall von den normativen Berechnungsdurchflüssen abweichen. Dies ist in den Hinweisen unter dieser Tabelle 2 in der DIN 1988-300 auch ausdrücklich erwähnt. Möchte man die Trinkwasser-Installation also monetär und ökologisch optimieren, sollten Auftraggeber und Fachplaner über mögliche Wege sprechen.

Mit gemeinsamem Einverständnis sollte die Dimensionierung der Trinkwasser-Installation mit verringerten Berechnungsdurchflüssen erfolgen. Heißt konkret: Von Anfang an mit einer 6- statt 9-Liter Dusche rechnen, bei Waschbecken mit 3 Litern/min statt 4,2 Liter/min usw. So können Einsparungen von bis zu 40% bei Wasserinhalt und Verbrauch und damit auch beim Energieeinsatz der Warmwasserbereitung erzielt werden. Sehr wahrscheinlich ist dies die einzige ökologische Maßnahme, wodurch auch die Investitions- und nicht nur die Betriebskosten sinken. Denn geringere „Literleistungen“ der Entnahmestellen bedingen bei angepasster Berechnung deutlich verringerte und damit kostengünstigere Dimensionen bei Rohren, Verbindern, Dämmungen und Rohrschellen. Der Materialeinsatz bei Rohren und Fittingen lässt sich um bis zu 40 Gewichtsprozent reduzieren. Zudem gewinnt man durch eine verschlankte Trinkwasser-Installation mehr Nutzfläche, da die Schächte kleiner werden können. Eine schlanke Trinkwasser-Installation lässt sich durch T-Stück-Installationen umsetzen. Im Vergleich zu übergroßen, hydraulisch oftmals nicht beherrschbaren Ring-in-Ring-Installationen weisen sie einfache klare Fließwege auf, führen weniger Wasserinhalt und besitzen weniger Oberflächen, die Wärme aufnehmen. Dadurch lassen sich im Mittel Wasserinhalt und Investitionskosten noch einmal um rund 20 % senken. Gleichzeitig wird ein Beitrag zum passiven Schutz des Trinkwassers kalt gegen Erwärmung und somit zum Schutz der Trinkwasserhygiene geleistet. Ein um 20 % und mehr geringerer Wasserinhalt erhöht auch den Wasserwechsel im Betrieb um diesen Wert und damit die hygienische Sicherheit, denn die Anzahl an Nutzern ist in beiden Fällen identisch.

Trinkwasser muss fließen – Wassermanagement-Systeme helfen

Die wirksamste Strategie, um die Trinkwasserhygiene zu unterstützen und einer zu hohen Legionellenkonzentration vorzubeugen, ist der regelmäßige Wasserwechsel. In Deutschland muss dieser nach spätestens 3 Tagen erfolgen und gemäß VDI 6023 Blatt 1 über alle Entnahmestellen stattfinden, weil Bakterien über ungenutzte Entnahmestellen auch gegen die Fließrichtung, also retrograd, in die Trinkwasser-Installation gelangen können. Diese Zeiten ohne Wasserwechsel von max. 3 Tagen sind jedoch nur dann hygienisch akzeptabel, wenn das Kaltwasser (PWC) nicht wärmer als 25 °C wird und das Warmwasser (PWH) mindestens 55 °C warm ist. Der Grund dafür ist, dass sich alle Krankheiterreger bevorzugt in einen Temperaturbereich um die 37 °C vermehren – also im Bereich der Körpertemperatur von Menschen. Daher sind Temperaturen um die 37 °C „weiträumig“ zu vermeiden.

Bei großen (halb-)öffentlichen Gebäuden im Gesundheitssektor, wo Teilbereiche der Trinkwasser-Installation aus verschiedenen Gründen immer mal wieder nicht genutzt oder nicht so genutzt werden, wie mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb in der Planung ursprünglich hinterlegt, hilft ein Wassermanagement-System bei der Erhaltung der Trinkwassergüte. Es ist sinnvoll, dieses bei Neubauten von vorneherein mit einzuplanen. Aber es gibt Lösungen, die sich auch gut im Bestand nachrüsten lassen. Der Vorteil: Trinkwasser-Installationen lassen sich damit wesentlich effizienter und nachhaltiger betreiben als über manuelles Spülen, da automatisiert umgesetzte Spülvorgänge viel genauer und ohne zusätzlichen Aufwand gleichzeitig möglich sind. Diese Gleichzeitigkeit des Spülens ist notwendig, um einen qualifizierten, hygienisch wirksamen Wasserwechsel zu erreichen. Möchte der Facility Manager dies in der Praxis händisch umsetzen, ist damit ein hoher Personal-, Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Befüllung der Trinkwasser-Installation – mit trocken geprüften Bauteilen

Der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasser-Installation beginnt mit ihrem Befüllen. Dabei ist es empfehlenswert, trocken geprüfte und in dieser Weise auch gegen mikrobiologische Verunreinigungen geschützte Bauteile einzusetzen. Dies ist so bedeutsam für die Praxis, dass hierzu aktuell neue Regelwerke entstehen. Wenn dann die Installation mit Trinkwasser gefüllt ist, ist der Fachhandwerker bis zur Übergabe für den Wasserwechsel, d. h. in Deutschland spätestens nach 3 Tagen, verantwortlich. In einem Krankenhaus mit 800 Betten sind dafür mindestens 3 Mitarbeiter an 5 Tagen je Woche nur für Spülmaßnahmen von Hand im Einsatz. Auch hier ist der Einsatz eines Wassermanagement-Systems von Vorteil, mit dem sich schon vor der Inbetriebnahme auch diese Wasserwechsel automatisiert umsetzen lassen. Zudem ist es bei Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen, wie Krankenhäusern, empfehlenswert, die Befüllung der Installation schrittweise durchzuführen – immer verbunden mit einer mikrobiologischen Probenahme und Freigabe.

Maßnahmen für Bestandsbauten

Wassertemperatur verringern, aber nicht unter 55°C

Auch bei Bestandsgebäuden gibt es Möglichkeiten, die Energiekosten zu verringern, ohne einen kritischen Legionellenbefall zu riskieren. Unter bestimmten Bedingungen kann man an der Stellschraube „Wassertemperatur“ drehen. So laufen zum Beispiel viele Warmwasserbereiter ohne Kenntnis der Nutzer mit einer automatisierten wöchentlichen oder gar täglichen thermischen Desinfektion, der so genannten Legionellenschaltung. Sie kann ohne hygienische Risiken abgeschaltet werden, wenn die Anlage ansonsten fachgerecht betrieben wird. Darüber hinaus sollte bei Großanlagen überprüft werden, ob die Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers bei deutlich mehr als 60 °C liegt. Auch dann kann oftmals noch der Energieeinsatz gesenkt werden.

Wenn die Temperaturspreizung zwischen Speicheraustritt und Rücklauf der Zirkulation deutlich mehr als 5 Kelvin beträgt, sollte der hydraulische Abgleich der Zirkulationsstränge und/oder die Wärmedämmung optimiert werden. Bei mangelhaftem hydraulischem Abgleich sind elektronische Zirkulationsregulierventile die erste Wahl im Bestand, da sie ohne detaillierte Berechnung eingebaut werden können. Weiteres Optimierungspotenzial besteht in Anlagen, bei denen die Temperaturspreizung zwar nur rund 5 Kelvin beträgt, aber die Wassertemperatur an den Entnahmestellen und beim Wiedereintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer deutlich über 55 °C liegt. In diesem Fall kann die Anlage allein schon durch die Verringerung der Austrittstemperatur am Speicher energetisch optimiert werden.

In Maßen: Wassermenge an Entnahmestellen reduzieren
Bei der Reduzierung der Wassermengen bieten sich die deutlichsten Einsparpotenziale. Trotzdem gilt auch hier: nur in Maßen, denn der Hygienegrundsatz „Wasser muss fließen“ ist weiterhin zu berücksichtigen. Daher darf auch nach solchen Maßnahmen die Verweilzeit des Wassers in der Trinkwasser-Installation – egal ob kalt oder warm – nicht über 72 Stunden liegen. Für Gesundheitseinrichtungen empfiehlt die VDI 6023 sogar noch kürzere Verweilzeiten von 24 Stunden. Dies gilt für jede Entnahmestelle und Teilstrecke einer Trinkwasser-Installation. Denn ein „Stau“ des Trinkwassers in der Installation könnte zu gesundheitlichen Risiken führen. Daher sind Entnahmestellen mit extrem geringer oder gar keiner Nutzung regelmäßig zu spülen, entweder manuell oder automatisiert. Bei extrem selten genutzten Entnahmestellen, wie erfahrungsgemäß an vielen Waschtischen in Chefarztzimmern, empfiehlt sich auch ein Rückbau. Sonst wird hier dauerhaft Trinkwasser aufgrund von Stagnationsspülungen verschwendet. Im Gegensatz dazu können an Entnahmestellen mit hohem Verbrauch und häufiger Nutzung große Einspareffekte mittels Wasserspararmaturen oder Durchflussbegrenzern und Strahlreglern erzielt werden. Demnach ist es sinnvoll, die Durchflussmengen an Entnahmestellen zu prüfen und die Mengen einzustellen, die der Planer bei der Dimensionierung der Trinkwasser-Installation zugrunde gelegt hat: Dies geschieht durch den Vergleich der Berechnungsdurchflüsse aller Entnahmestellen aus der Planung, also mit Werten aus der DIN 198-300 Tabelle 2, gegen die realisierten „Literleistungen“ in der Praxis. Hier ergeben sich oft schon erhebliche Einsparpotenziale von 40 bis 50 %.

Waschtischarmaturen mit einem hohen Verbrauch können zumeist durch den einfachen Tausch des Strahlreglers auf eine normative Literleistung von 4,2 l/min optimiert werden, wenn das Gebäude auf Basis der DIN 1988-300 Tab. 2 dimensioniert wurde. Auch die Wassermengen von WCs und Duschen lassen sich oftmals reduzieren: Bei WC-Spulkästen reicht in aller Regel eine 6 Liter-Spülung statt einer 9 Liter-Spülung.

Doch es gibt auch Grenzen: In modernen Altenheimen sollte man zum Beispiel die Waschtischarmaturen mit einem überhöhten Durchfluss von 8 bis 10 Litern/min nicht auf die normativ geringeren Berechnungsdurchflüsse reduzieren. Diese Waschtische werden erfahrungsgemäß so selten genutzt, dass es gut ist, wenn dann die doppelte Wassermenge pro Nutzung oder Spülung ausgetauscht wird. Man muss also immer den Einzelfall betrachten und bewerten.

Fazit

Beim Neubau ergibt sich das höchste ökonomische und ökologische Potenzial aus der Kombination zweier Einsparmöglichkeiten: Reduzierte „Literleistungen“ an den Entnahmestellen mit überwiegend T-Stück-Installationen. Für Bestandsbauten empfiehlt es sich zu prüfen, an welchen hoch frequentierten Entnahmestellen sich die Literleistung reduzieren lässt – oftmals sind Armaturen mit höheren Literleistungen montiert worden als bei der normgerechten Planung berücksichtigt wurden. In diesem Fall können diese reduziert werden, ohne die Trinkwassergüte zu gefährden.

Dieser Fachbeitrag wurde von Schell (Dr. Peter Arens) – unserem Partner – für die KU-Gesundheitsmanagement erarbeitet. Wir danken für die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung.

Trinkwasserhygiene-Dialog „Regulierung u. Gesetzgebung“ am 20.06.2023

v.l.: Udo Sonnenberg, Dr. Peter Arens, Hannes Heidorn

Die Partner für Wasser e.V. haben am 20.06. ihre Reihe „Trinkwasserhygiene-Dialog“ fortgesetzt. Es ging um die Fragen “Welche Regulierung ist relevant für die Trinkwasserhygiene insbesondere im Gesundheitswesen? Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?“

Die beiden vorangegangenen Veranstaltungen 2023 vom 01.03. zum Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und vom 27.04. zum Thema Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Gäste im Studio

Die o.g. Fragen diskutierten Dr. Peter Arens und RA Hannes Heidorn. Dr. Arens ist promovierter Biologe, Trinkwasserfachmann und Sachverständiger. Er arbeitet für Schell Armaturen, einem der „Partner für Wasser. Hannes Heidorn ist Rechtsanwalt für Chemiekalien-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht. Er ist Partner bei CEHMLAW. Udo Sonnenberg moderierte die Veranstaltung und griff vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer auf.

Gesetzliche Bestimmungen, Details zur TrinkwV

Themengrundlage für diesen Dialog sind das Infektionsschutzgesetz, die EU-Trinkwasserrichtlinie als Grundlage für die Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDI etc.).Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nicht erneut „nur“ zu ändern, sondern vollständig neu aufzusetzen. Die allermeisten Punkte sind altbekannt, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Was sind also die wesentlichen Aspekte? Das wurde diskutiert. Allen Teilnehmenden geht in Kürze auch noch ein kurzes Handout zu.

Trinkwasserhygiene-Dialog „Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene“ am 27.04.2023

Die „Energiekrise“ hat eine Debatte „Energiesparen vs. Trinkwasserhygiene“ ausgelöst. Das haben wir etwas genauer beim Trinkwasserhygiene-Dialog am 27.04. beleuchtet. Wie lassen sich hygienisch sichere Energieeinsparungen realisieren?

Diese Frage diskutieren Karsten Fisker und Jörg Drachholtz-Lebedies u.a. Karsten Fisker hat die Leitung Business Development & Services bei der Georg Fischer GmbH (+GF+) inne, einem der „Partner für Wasser“. Er ist zudem Prokurist bei +GF+.

Jörg Drachholtz-Lebedies ist Gründer und Geschäftsführer der acb activ consult berlin GmbH in  – ebenfalls ein „Partner für Wasser“. Er ist Experte für Trinkwasserhygiene und leitet seit 2009 den Verein acqua è vita Wasserforum. Udo Sonnenberg moderiert die Veranstaltung und bindet vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer ein.

Machen Sie sich selbst ein Bild und hören/schauen Sie rein in die Aufzeichnung.

7. Mitgliederversammlung der Partner für Wasser

Foto: Christian Kniele, Rob Langendijk, Udo Sonnenberg, Joachim Stücke, Thorsten Peinelt (v.l.)

Letzte Woche Donnerstag, am Donnerstag, den 16.03., fand eine weitere, ordentliche Mitgliederversammlung der Partner für Wasser statt. Treffpunkt war der Messestand unseres Partners Georg Fischer (+GF+) in Halle 4. Zwar war es nur ein erlauchter Kreis, aber alle Partner und Expert:innen hatten im Vorfeld Kontakt gesucht und waren dem Treffen nicht unentschuldigt fern geblieben.

Neben den klassischen Regularien, wie Bericht, Jahresabschluss und Mitgliederangelegenheiten wurde eine Mitglieder-Akquise-Offensive besprochen. Außerdem Ideen zum Thema Veranstaltungen und Auszeichnungen für exzellente Arbeit im Bereich der Trinkwasserhygiene in öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge.

Gestern, also am 19.03., war „Tag des Gesundheitsamtes“. Ein wichtiges Datum für die Partner für Wasser, die eng mit Teilen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zusammenarbeiten. Ohne regelmäßige Audits und Abstimmungen wäre es schwierig, für eine optimale Trinkwasserhygiene zu sorgen. Die PfW haben via LinkedIn auf diesen Tag hingewiesen.

Gefahr von Legionellen in dezentraler Trinkwassererwärmung

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Im Kampf gegen das Wachstum von Legionellen galten dezentrale Trinkwassererwärmer, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer, lange als die Wunderwaffe der Trinkwasserhygiene und Energieeffizienz. Seit der UBA-Mitteilung im Jahr 2018 hat sich dies jedoch schlagartig geändert. Welche Gefahren von einer dezentralen Trinkwassererwärmung ausgehen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erfahren Sie von uns in diesem Artikel.

Rahmenbedingungen der Trinkwasserhygiene

Die Richtlinien, Empfehlungen und Gesetze rund um den Erhalt der Trinkwassergüte werden in verschiedenen Verlautbarungen genannt. Dazu zählen die Richtlinien des Gesetzgebers, des Umweltbundesamtes, des Robert Koch Instituts, der Trinkwasserverordnung und die Empfehlungen verschiedener Fachverbände. Bei der Beprobung der Trinkwasser-Installationen müssen Planer und Installateure somit ein gutes Fachwissen aller Richtlinien mitbringen. Regelmäßige Legionellenuntersuchungen sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen Pflicht – und werden nun auch in der dezentralen Trinkwassererwärmung empfohlen.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch fehlende Transparenz

Nach der Mittelung des Umweltbundesamts im Dezember 2018 wurde deutlich, dass es auch in dezentralen Trinkwassererwärmern und den dahinter liegenden Leitungen zu einer Vermehrung von Legionellen kommen kann. Bisher wurde auf eine regelmäßige Untersuchung der dezentralen Trinkwassererwärmer verzichtet. Laut UBA sollten nun bei der Aufklärung von Legionelleninfektionen auch dezentrale Trinkwassererwärmer in die Ursachensuche mit einbezogen werden.

Es sind nur wenige Fälle von Trinkwasser-Installationen mit einer dezentralen Trinkwassererwärmung bekannt, die hygienisch belastet waren. Grund dafür ist jedoch nicht die hygienische Sicherheit, die durch Durchlauferhitzer oder andere dezentrale Trinkwassererwärmer gegeben ist, vielmehr liegt es an fehlenden Daten dazu, da diese Trinkwasser-Installationen meistens nicht beprobt wurden.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Energieeinsparung

Die Aufbereitung von warmem Trinkwasser macht insbesondere in Neubauten mittlerweile einen hohen Anteil des gesamten Energiebedarfs aus. Um die Verbreitung von Legionellen zu verhindern, wird eine Temperatur über 55 Grad Celsius im Trinkwassersystem empfohlen. Um diese zu erreichen, werden Warmwasserspeicher häufig nachgeheizt, was entsprechende Kosten mit sich bringt. Damit hier Energie eingespart werden kann, ist es für viele Betreiber von Vorteil, das Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung des Wassers aufzuheizen, sprich zwischen 35 und 45 Grad Celsius. Zwar werden so gewünschte Einsparungen der Energie erreicht, jedoch entsteht auch eine erhöhte Gefahr für eine Verbreitung von Legionellen über das Warmwasser. Um Energieeinsparungen in der Trinkwassererwärmung vorzunehmen, ist somit immer ein Experte zu Rate zu ziehen.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Fremderwärmung

Ein weiteres Risiko hinsichtlich von mikrobiellem Wachstum ist die Fremderwärmung der Leitungen. Für dezentrale Trinkwassererwärmer planen Architekten häufig nur einen Schacht für Wohngebäude ein. So liegen die Leitungen für kaltes wie auch warmes Trinkwasser parallel zueinander und bergen die Gefahr, dass das Kaltwasser im engen Schacht erwärmt wird und das Wachstum von Legionellen entsprechend fördert.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Praxisuntersuchung einer Wohnanlage

Dass dezentrale Trinkwassererwärmer zu einer Belastung der Trinkwasserhygiene beitragen können, wurde vom Medizinaluntersuchungsamt am Klinikum Kiel durch die Untersuchung einer Appartementanlage mit 84 Wohneinheiten festgestellt. Dabei ergab die Untersuchung, dass in mehr als der Hälfte der Wohnungen die Keimzahl über dem technischen Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung lag. Bei 12 Prozent der Wohnungen wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 10.000 KBE pro 100 ml überschritten. Jedoch konnte kein Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl an Legionellen im Warmwasser, mit Stagnation, der Nutzung oder Leerstände der Wohnungen oder einer Temperatur über beziehungsweise unter 50 Grad Celsius am Durchlauferhitzer festgestellt werden. Der Schluss, der daraus gezogen wurde, war, dass die dezentralen Trinkwassererwärmer an sich unsicher bezüglich der Hygiene des Trinkwassers sind.

Fazit

Die dezentrale Erwärmung von Trinkwasser bietet keine Garantie für die Sicherheit der Trinkwasserhygiene. Kommt eine dezentrale Trinkwassererwärmung zum Einsatz, ist auch hier eine Beprobung vonnöten. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, ist der Betreiber somit auch hier in der Pflicht, die dezentralen Anlagen untersuchen zu lassen.

Um das Wachstum von Legionellen zu verhindern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, stehen wir von activ consult berlin Ihnen zur Seite. Gerne führen wir auch die Beprobung Ihrer dezentralen Trinkwassererwärmer durch und sorgen durch eine ganzheitliche Herangehensweise für den dauerhaften Erhalt Ihrer Trinkwasserqualität.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Bisherige Beiträge: Biofilm, Trinkwassergrenzwerte, Betreiberpflichten, Legionellenwissen, Trinkwasserqualität in der Hausinstallation, Grundlagen Trinkwasserhygiene

 

Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene sichern gesundheitliche Unbedenklichkeit

Laut Experten infizieren sich jedes Jahr mindestens 30.000 Menschen mit Legionellen. Deswegen müssen Betreiber von Trinkwasser-Installationen stets die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und aller einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Zwei neue VDI-Richtlinien sagen detailliert, worauf es bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung ankommt, und wie die Personen, die diese Aufgaben übernehmen, qualifiziert sein müssen.

VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden. Sie kann sinngemäß auch für mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen angewendet werden. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen. Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für gesundes Wohnen und Arbeiten verlangt eine Verständigung unter allen verantwortlichen Partnern. Die Gesamtverantwortung liegt beim Betreiber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4„Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

Herausgeber der Richtlinien ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die beiden Richtlinien erscheinen im September 2022 und sind beim Beuth Verlag erhältlich. 

Ein Jahr Triaqua: Das Netzwerk wächst  

Trinkwasser-Expertenbündnis mit steigenden Mitgliederzahlen und positiver Ein-Jahres-Bilanz beim ersten Präsenztreffen Ende September in Darmstadt.

Die Partner für Wasser sind über den Partner Georg Fischer Piping Systems ebenfalls unterstützend im Netzwerk Triaqua vertreten. Die aktuelle Pressemeldung zum einjährigen Bestehen veröffentlichen wir hier im Einverständnis mit GF und der Kommunikationsagentur HEINRICH.

Vor einem Jahr gründeten fünf Experten aus dem Bereich der Trinkwasserhygiene mit Triaqua ein unabhängiges Netzwerk an Fachleuten mit gemeinsamer Passion und Mission: die Sicherheit, Qualität und Hygiene von Trinkwasser. Nach dem Startschuss mit dem Launch der Webseite www.triaqua.de ist das Bündnis mittlerweile auf über 40 Mitglieder angewachsen – Tendenz steigend. Passend zum einjährigen Bestehen lud Gründungsmitglied sowie Energie- und Infrastrukturdienstleister Entega zum coronabedingt ersten Präsenztreffen nach Darmstadt.  

 

Kompetenz-Treffen aus Theorie und Praxis


In der Entega-Hauptzentrale trafen sich mit Ingenieuren, Analysetechnikern, Sachverständigen sowie Vertretern von SHK-Fachbetrieben, Verbänden, Herstellern und Spezial-Dienstleistern rund 20 Triaqua-Mitglieder zum persönlichen Austausch rund ums Thema Trinkwasserhygiene.
Das Besondere an diesem Netzwerk ist, dass es sich um keinen Verein oder Verband handelt, sondern um ein bunt gemischtes Spezialisten-Bündnis aus Theorie und Praxis. Somit decken wir alle Bereiche in Sachen Trinkwasserhygiene ab und können einfach und unkompliziert auf kurzem Weg Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung von Trinkwasserprojekten anbieten, erklärt Thorsten Peinelt, Triaqua-Gründungsmitglied und Business Development Manager von Rohrleitungsspezialist GF Piping Systems.

 

Praxisbeispiel Müllheizkraftwerk


Neben zahlreichen Workshops und Diskussionsrunden standen auch ein Brauereibesuch bei Grohe sowie ein Rundgang im Müllheizkraftwerk Darmstadt von Betreiber und Gastgeber Entega auf dem Tagesprogramm.
Seit 1967 in Betrieb musste das Wasserleitungsnetz in einem der modernsten Kraftwerke Europas ständig mitwachsen“ und konnte mit zunehmender Größe und Komplexität nicht mehr mit den heutigen Norm-Anforderungen Schritt halten. Für die nötige und sehr komplexe Sanierung des Leitungsnetzes konnten wir uns als Mitglied von Triaqua auf die Expertise dieses Netzwerkes in Sachen Trinkwasserqualität verlassen“, blickt Entega Gebäudetechnik-Geschäftsführer André Kelnhofer zurück. Vom zuständigen Ingenieur- und Planungsbüro Sweco, dem projektverantwortlichen Sachverständigen für Trinkwasserhygiene Carsten Freitag bis zum Einsatz des Zirkulationsregelsystems Hycleen Automation System von Hersteller GF Piping Systems: Das Müllheizkraftwerk ist ein Musterbeispiel für ein gelungenes Triaqua-Zusammenspiel. Denn dieser interdisziplinäre Zusammenschluss bündelt Erfahrungen, Wissen und Know-how und bietet innovative und praxisorientierte Lösungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Ziel dieses Netzwerkes ist es, Kunden und Auftraggeber wie Wohnungsbaugenossenschaften, Betreiber von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Seniorenresidenzen und Hotels bei Trinkwasserprojekten sowie anspruchsvollen Vorhaben in der Trinkwasser-Anlagentechnik ganzheitlich zu begleiten. Von der ersten Einschätzung vor Ort bis zur Inbetriebnahme wollen wir einfach und unbürokratisch die besten Produkte, Technologien und Dienstleistungen zur Trinkwasserhygiene bieten“, fasst Gründungsmitinitiator Peinelt zusammen.

 

Offene Diskussionskultur


Das Premiere-Präsenztreffen in Darmstadt war für alle Beteiligten ein voller Erfolg, das Feedback rundum positiv.
Wir konnten endlich auch einmal persönlich Ideen austauschen, Projekte besprechen und aktuelle Entwicklungen kontrovers diskutieren. Der klimatische und demografische Wandel, die fortschreitende Digitalisierung, die Verunreinigung der Wasserressourcen und die aktuelle Energiekrise stellen uns auch künftig vor große Herausforderungen“, blickt Peinelt voraus. Der schnelle Zuwachs auf über 40 Mitglieder innerhalb eines Jahres bestätigt das Bündnis Triaqua, das sich künftig mindestens zweimal im Jahr zum persönlichen Austausch treffen will. Interessenten für eine kostenlose Mitgliedschaft beim Trinkwasser-Expertenbündnis finden alle weiteren Informationen unter www.triaqua.de/partner-werden.  

 

Über das Trinkwasserbündnis Triaqua


GF Piping Systems und die ENTEGA Gebäudetechnik und Co. KG sind Mitglieder des Bündnisses Triaqua: In diesem Netzwerk tauschen sich relevante Fachleute mit verschiedenen Blickwinkeln aus und arbeiten an ganzheitlichen Lösungskonzepten für konkrete Problemstellungen, wirtschaftlich sinnvoll und langlebig. Einsatzorte für den Kompetenzzirkel sind komplexe Liegenschaften wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Seniorenheime, weitläufige Wohngebäude, mehrstöckige Bürogebäude oder Hotels. Überall dort, wo hohe Anforderungen an die Versorgungs- und Gebäudetechnik gestellt werden und zugleich Aspekte der Umwelt zu berücksichtigen sind. Dieser ganzheitliche Ansatz findet sich im
Drei-Säulen-Prinzip“ bei Triaqua wieder: Sicherheit, Qualität und Hygiene von Trinkwasser. Weitere Informationen zum Trinkwasser-Expertennetzwerk gibt es unter www.triaqua.de.

 

Über GF Piping Systems

GF Piping Systems ist der weltweite Experte für den sicheren und zuverlässigen Transport von Wasser, Chemikalien und Gasen. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Rohrleitungssysteme aus Kunststoff und Systemlösungen mit Service in allen Projektphasen. GF Piping Systems ist in 31 Ländern mit eigenen Verkaufsgesellschaften vertreten, um immer nahe am Kunden zu sein und produziert an 36 Standorten weltweit. Im Jahr 2021 hat GF Piping Systems einen Umsatz von CHF 1,971 Milliarden erzielt und 7’686 Mitarbeiter beschäftigt. GF Piping Systems ist eine Division der Georg Fischer AG, die 1802 gegründet wurde, und hat seinen Hauptsitz in Schaffhausen in der Schweiz. Mehr Informationen unter www.gfps.com.

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Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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