Trinkwasserinstallationen – Außerbetrieb- und Wiederinbetriebnahme

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Die Corona-Pandemie hat uns eine neue Vokabel beigebracht: „Lockdown“. In der Konsequenz war diese „zeitweilige Betriebsunterbrechung“ für viele Betriebe und Einrichtungen mit einer mehr oder weniger länger andauernden Stilllegung der Trinkwasserinstallation verbunden: keine Nutzer im Gebäude = keine Trinkwasserabnahme.

Die hygienischen Probleme von stehendem Wasser, auch in einer vermeintlich sauberen Rohrleitungs-Installation, sind den Trinkwasser-Spezialisten hinlänglich bekannt, aber den wenigsten Betreibern bzw. Nutzern von Trinkwasserinstallationen bewusst.

Der DVQST e.V. als im Jahre 2020 neu gegründeter Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene hat dieses Thema dankenswerterweise bereits in einer frühen Phase der Corona-Pandemie aufgegriffen und allen von dem Thema Trinkwasserhygiene betroffenen Nutzern erneut ins Bewusstsein gerufen.

Nach diversen Fachinformationen und Veröffentlichungen des DVQST ist nun aus diesen Aktivitäten in gemeinsamer Arbeit mit dem VDI die Technische Regel 3810 Blatt 2.1:2020-12 („Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“) entstanden, die ab sofort über den Beuth-Verlag erworben werden kann.

Hier werden allen Betreibern die Grundlagen eines hygienischen Betriebs von Trinkwasser-Installationen nochmals en Detail vor Augen geführt und es wird, den Gegebenheiten der Corona-Pandemie geschuldet, detailliert auf das technisch und hygienisch korrekte Vorgehen bei einer längeren Stilllegung wie auch der Wiederinbetriebnahme solcher Anlagen eingegangen.

Autor: Dr. Matthias Brück, Technische Beratung & Produkt-Service, Mitglied im Expertenbeirat der PfW

Sanierung Kommunaler Sporteinrichtungen

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Insgesamt 914 Bewerbungen sind für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ laut Bundesregierung bisher eingegangen. Das geht aus einer entsprechenden parlamentarischen Beantwortung einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. 324 Einrichtungen sind dem Bereich Jugend, Kultur oder Mischnutzung zuzuordnen. Die Anträge stammen aus dem Projektlauf 2018.

Auch im Bereich Sport haben die Partner für Wasser 2017 eine Studie durchgeführt. Der Stand der Trinkwasserinstallationen in diesen Einrichtungen weist „Luft nach oben“ aus. Darum geht der Appell an die ausführenden Länder, hier einen entsprechenden Fokus drauf zu legen.

Das bezieht sich selbstredend auch auf die Auswahl der zu fördernden Sportstätten auf Basis des von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Investitionspakts Sportstätten („Goldener Plan“). Diese obliege laut Bundesregierung ebenfalls den Ländern.

Am 13. Oktober 2020 haben sich Bund und Länder auf das Verfahren zur Umsetzung „in Anlehnung an die Verfahrensvorschriften der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ verständigt. Antragsberechtigt sind diejenigen Kommunen, die ihre Anträge jeweils bei den gemäß Verwaltungsvereinbarung zuständigen Landesministerien stellen. Der Bund erwartet die Vorlage sämtlicher Landesprogramme „Investitionspakt Sportstätten 2020“ bis zum 15. November 2020.

Zusammenfassung PfW-WebTalk mit Blue Safety am 8.9.20

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Im WebTalk Recht der Partner für Wasser am 8.9.2020 ging es um das Thema: „Haftungsrisiken in der Trinkwasserhygiene als Betreiber vorbeugen“. Fachreferent war Hannes Heidorn, Head of Legal beim PfW-Mitglied Blue Safety GmbH. Der Vorsitzende der PfW, Joachim Stücke, hat den Talk inhaltlich begleitet und Fabian Haun hat moderiert.

Trinkwasserhygiene ist in der anhaltenden Coronakrise wichtiger denn je. Ganz besonders in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch in Schulen und Kindergärten. Für die Betreiber der dortigen Trinkwasserinstallation ein Grund mehr, sich mit den trinkwasserrechtlichen Vorgaben und Prüfvorschriften auseinanderzusetzen.

Diese Fragen wurden im Kern adressiert:

  • Was folgt aus der Coronakrise für die trinkwasserrechtlichen Schadensersatz-/Haftungsrisiken der Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen?
  • Worauf sollten Gesundheitsämter bei den Prüfvorschriften nach einem längeren Stillstand von Trinkwasseranlagen achten?
  • Was bedeutet das Minimierungsgebot in der Trinkwasserverordnung für die Legionellenproblematik?
  • Welche politischen Forderungen sollten aus der aktuellen Lage resultieren?

Aktueller könnten das Thema Trinkwasserhygiene und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für die Betreiber von Zahnarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen gar nicht sein. Die Corona-Pandemie und der damit einhergehende Lockdown sorgten dort für längere Stillstandszeiten der Trinkwasserinstallationen. Das Problem: Wasser muss fließen, andernfalls bilden sich Biofilme und damit Wasserkeime wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Eine Gefahr für die Gesundheit und Rechtssicherheit.

Warum sind Trinkwasserinstallationen so anfällig für mikrobielle Kontaminationen? Zum einen kommt das Wasser nicht steril von den Stadtwerken, sondern lediglich keimarm. Das ist normal und auch vollkommen in Ordnung. Eingetragene Keime können sich jedoch – insbesondere bei längeren Stillstandszeiten oder Missachtung des Hygieneplans – vermehren. Des Weiteren kann eine erhöhte Keimzahl auch durch eine retrograde Kontamination der Hausinstallation oder die Einbringung von außen etwa durch Baumaßnahmen entstehen.

Folgen mikrobieller Kontaminationen: rechtlich wie finanziell schädlich

Unabhängig von der Herkunft sind die Konsequenzen einer Kontamination mitunter weitreichend. „Infiziert sich ein Patient oder Mitarbeiter beispielsweise mit Legionellen, haftet je nach Situation der Betreiber der Trinkwasseranlage. Das kann sich auf den Mieter, Vermieter oder Eigentümer der Räumlichkeiten und somit der (zahn-)medizinischen Einrichtung beziehen“, erklärt Hannes Heidorn, Syndikusrechtsanwalt von BLUE SAFETY. „Dann besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung nach §§229, 222 StGB.“

Sowohl der Geschädigte als auch ggf. der Erbe kann dann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus droht seitens der Behörde die vorübergehende Stilllegung der Behandlungseinheiten, bis das Trinkwasserproblem gelöst ist. Damit sind massive Umsatzeinbußen vorprogrammiert. Allein die aussagekräftige Laboranalyse dauert bis zu zehn Tage.

Strikte Hygiene und schriftliche Nachweise beugen Haftung vor

Was bleibt als Betreiber also zu tun, um frühzeitig vorzubeugen? Nur die penible Einhaltung von Hygienevorschriften und deren transparente Dokumentation führen zu Rechtssicherheit. Regelmäßige akkreditierte Wasserprobenahmen und -analysen helfen dabei, die hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu belegen oder im Zweifel eine Kontamination frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung auf Legionellen und andere Keime ist übrigens laut den Vorgaben der Trinkwasserverordnung Pflicht des Betreibers.

Ein wertvoller Tipp bei einem Legionellenbefall: Für die Beweissicherung immer den Typ der Legionellen bestimmen lassen. Sollten Sie dann in Haftung genommen werden, kann dadurch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden.

BLUE SAFETY: Ein starker Partner für Trinkwasserhygiene und Partner für Wasser

Sie haben weiteres Interesse an rechtlichem und technischem Wissen zu Wasserstillständen in Zahnarztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen? Dann schauen Sie sich das Interview mit Hannes Heidorn und Mathias Maass, Gutachter für Trinkwasserinstallationen, an.

 

Studienergebnisse: Trinkwasserhygiene in Zahnarztpraxen und -kliniken

Die Partner für Wasser (PfW) haben in einer Online-Pressekonferenz am 05.02.2020 die Ergebnisse ihrer Studie „Trinkwasserhygiene in Zahnarztpraxen und -kliniken“ vorgestellt. Das Institut für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung (iESK) in Düsseldorf hat im November 2019 Daten hinsichtlich der Trinkwasserinstallation in diesen Einrichtungen erhoben und ausgewertet.

Foto: Screenshot – im Bild links: Joachim Stücke, Vorsitzender PfW; Dr. Uwe Pöhls (Studienleiter) nicht im Bild

„Mit unserer insgesamt vierten Erhebung haben wir den Bereich der Zahnarztkliniken genauer in Augenschein genommen. Das ist thematisch die Ergänzung zu den Studien in den Jahren zuvor im Krankenhaussektor, bei den Pflegeheimen und Bildungseinrichtungen“, sagt Joachim Stücke, der Vorsitzende der Partner für Wasser e.V.

Rund 12.000 zahnärztliche Einrichtungen wurden als Stichprobe angelegt. Die qualifizierten und auswertbaren Rückläufer machten eines deutlich: Trinkwasserhygiene im Zahnarztbereich genießt ein hohes Problembewusstsein und Weiterbildungsmaßnahmen werden als sehr wichtig erachtet. Die Informationsunterstützung aus den verschiedenen Einrichtungen wie Fachgesellschaften, Wasserversorgern und Landesbehörden wird sehr unterschiedlich bewertet.

Bei Interesse können Sie die Studie gegen eine Schutzgebühr i.H. von 159€ in der PfW-Geschäftsstelle bestellen. Journalisten, die die Ergebnisse für ihre Berichterstattung benötigen, bekommen die Auswertung kostenfrei zugeschickt. Bitte Anfragen an kontakt(at)partnerfuerwasser.de

Eine Übersicht über alle bisherigen Studien der Partner für Wasser seit 2016 finden Sie hier.

Was Recht ist: Gefahren aus dem Wasser

Jedem Betreiber einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage muss klar sein, dass die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Rechtsanwalt und Betreiberrechtsexperte Hartmut Hardt erläutert sehr anschaulich in einem Beitrag, was dies in der Praxis für Eigentümer, Bevollmächtigte, Mieter und Nutzer einer solchen Anlage bedeutet.

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Trinkwasserinstallationen in Krankenhäusern: Den Keimen keine Chance

Eines der großen Themen der PfW ist die Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern. Eine Studie des Biofilm Centre der Uni Duisburg Essen hat herausgefunden, dass die Trinkwasserleitungen öffentlicher Gebäude tatsächlich weitaus häufiger von gesundheitsschädlichen Keimen befallen sind als angenommen. In mehr als 13% der Fälle konnte eine erhöhte Konzentration von Legionellen nachgewiesen werden.

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Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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