Water-Safety-Plan als gebäudespezifisches Tool für die Branche

Foto: Unsplash.com geissht

Im Januar 2021 trat die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union (Drinking Water Directive; DWD 2020/2184) in Kraft und hat mit dem Water-Safety-Plan (WSP) eine umfassende, europaweit einheitliche Struktur zum Erhalt der Trinkwassergüte aufgebaut.

Damit haben Verantwortliche und Entscheider der Wohnungswirtschaft zugleich ein wertvolles, gebäudespezifisches Tool, künftig potenziellen Risiken für den Erhalt der Trinkwassergüte vorbeugend und planbar zu begegnen. 

Im Interview mit dem Bundebaublatt schildert Trinkwasser-Experte Dr. Christian Schauer, Director des Kompetenzzentrums Wasser von VIEGA, warum der Water-Safety-Plan künftig für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft eine wichtige Bedeutung bekommen wird – und warum die objektbezogene Aufstellung eines solchen Plans zugleich wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

Unser Partner acb activ consult Berlin hat sich ebenfalls dieses Themas intensiv angenommen.

Einordnung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie durch REHVA

Foto: unsplash.com Jacek Dylag

Dr. rer. nat. Christian Schauer (Viega GmbH & Co.KG) hat für die Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA) einen Beitrag zur Europäischen Trinkwasserrichtlinie verfasst. Der Originalbeitrag ist auf englisch erschienen.

Der Autor konzentriert sich hierbei auf die Aspekt strengerer Überwachung von Trinkwasser und die hierfür eingeführten Maßnahmen, wie die „Watch List“. Diese Liste führt 35 Stoffe auf und versucht so potenzielle Risiken an einem frühen Zeitpunkt zu erkennen und die Trinkwasserqualität durch einen modifizierten Aufbereitungsprozess zu erhalten.

Ein signifikant neuer Aspekt ist die breite Einführung eines Risiko-Management-Ansatzes von der Quelle bis zum Zapfhahn („source-to-tap“) nach dem WHO Watersafetyplan-Prinzip (WSP).

Alle Verantwortliche für Trinkwasserinstallationen müssen ein solches Risiko-Management-System einführen. Insbesondere die Bewertung potenzieller Risiken durch Legionellen und Blei – besonders bei öffentlichen Gebäuden – hat an Bedeutung gewonnen.

Der Water Safety Plan wurde nach der WHO-Vorlage „Managing drinking-water from catchment to consumer“ erstellt und ist ein Konzept zur Sicherstellung der Wasserqualität vom Einzugs- oder Wassergewinnungsgebiet bis zur Zapfstelle, das 2003 veröffentlicht wurde. Der WSP wurde 2013 erneuert mit der DIN EN 15975-2 „Security of drinking water supply – Guidelines for Risk and Crisis Management – Part 2: Risk Management“.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2020 Das Water Safety Plan (WSP)-Konzept für Gebäude als Handbuch veröffentlicht.

Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie: Leichterer Zugang zu sicherem Trinkwasser

Am Dienstag den 23.10. votierte das EU Parlament für die Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998, die schärfere Schadstoffgrenzwerte für das Leitungswasser vorsieht.  So sollen die Grenzwerte für schädliche Bakterien, bestimmte Schadstoffe wie Blei und hormonwirksame Stoffe aktualisiert werden. Für Mikroplastik oder Arzneimittel sind für den Moment keine Grenzwerte vorgesehen, jedoch solle die EU-Kommission deren Konzentration überwachen.

Aus Sicht der Partner für Wasser sollte die EU verstärkt auch den Wasserkreislauf in Gebäuden in den Blick nehmen. Unsere beiden jüngsten Studien zur Trinkwasserhygiene in Schulen oder Krankenhäusern in Deutschland haben beispielsweise ergeben, dass die Trinkwasseranlagen dort oft veraltet und sanierungsbedürftig sind, woraus sich schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen ergeben können. In anderen EU-Mitdliedstaaten dürfte es einen ähnlichen Sanierungsbedarf geben.

Des Weiteren soll die Novelle der Trinkwasserrichtlinie dazu führen, dass EU-Bürger mehr Leitungswasser trinken. Die Bürgerinitiative „Right2Water“ hatte sich dafür eingesetzt, allen EU-BürgerInnen – insbesondere Minderheiten und benachteiligten Gruppen – den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen. Zudem verspricht sich die Kommission dadurch eine erhebliche Einsparung von Plastikmüll.

Mit der Resolution des EU-Parlaments geht der Kommissionsentwurf zur Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie nun in den Trilog zwischen Parlament, EU-Staaten und der Kommission.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de