Trinkwasserhygiene-Dialog „Regulierung u. Gesetzgebung“ am 20.06.2023

v.l.: Udo Sonnenberg, Dr. Peter Arens, Hannes Heidorn

Die Partner für Wasser e.V. haben am 20.06. ihre Reihe „Trinkwasserhygiene-Dialog“ fortgesetzt. Es ging um die Fragen “Welche Regulierung ist relevant für die Trinkwasserhygiene insbesondere im Gesundheitswesen? Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?“

Die beiden vorangegangenen Veranstaltungen 2023 vom 01.03. zum Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und vom 27.04. zum Thema Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Gäste im Studio

Die o.g. Fragen diskutierten Dr. Peter Arens und RA Hannes Heidorn. Dr. Arens ist promovierter Biologe, Trinkwasserfachmann und Sachverständiger. Er arbeitet für Schell Armaturen, einem der „Partner für Wasser. Hannes Heidorn ist Rechtsanwalt für Chemiekalien-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht. Er ist Partner bei CEHMLAW. Udo Sonnenberg moderierte die Veranstaltung und griff vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer auf.

Gesetzliche Bestimmungen, Details zur TrinkwV

Themengrundlage für diesen Dialog sind das Infektionsschutzgesetz, die EU-Trinkwasserrichtlinie als Grundlage für die Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDI etc.).Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nicht erneut „nur“ zu ändern, sondern vollständig neu aufzusetzen. Die allermeisten Punkte sind altbekannt, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Was sind also die wesentlichen Aspekte? Das wurde diskutiert. Allen Teilnehmenden geht in Kürze auch noch ein kurzes Handout zu.

Gefahr von Legionellen in dezentraler Trinkwassererwärmung

Foto: Pixabay.de kboyd

Im Kampf gegen das Wachstum von Legionellen galten dezentrale Trinkwassererwärmer, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer, lange als die Wunderwaffe der Trinkwasserhygiene und Energieeffizienz. Seit der UBA-Mitteilung im Jahr 2018 hat sich dies jedoch schlagartig geändert. Welche Gefahren von einer dezentralen Trinkwassererwärmung ausgehen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erfahren Sie von uns in diesem Artikel.

Rahmenbedingungen der Trinkwasserhygiene

Die Richtlinien, Empfehlungen und Gesetze rund um den Erhalt der Trinkwassergüte werden in verschiedenen Verlautbarungen genannt. Dazu zählen die Richtlinien des Gesetzgebers, des Umweltbundesamtes, des Robert Koch Instituts, der Trinkwasserverordnung und die Empfehlungen verschiedener Fachverbände. Bei der Beprobung der Trinkwasser-Installationen müssen Planer und Installateure somit ein gutes Fachwissen aller Richtlinien mitbringen. Regelmäßige Legionellenuntersuchungen sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen Pflicht – und werden nun auch in der dezentralen Trinkwassererwärmung empfohlen.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch fehlende Transparenz

Nach der Mittelung des Umweltbundesamts im Dezember 2018 wurde deutlich, dass es auch in dezentralen Trinkwassererwärmern und den dahinter liegenden Leitungen zu einer Vermehrung von Legionellen kommen kann. Bisher wurde auf eine regelmäßige Untersuchung der dezentralen Trinkwassererwärmer verzichtet. Laut UBA sollten nun bei der Aufklärung von Legionelleninfektionen auch dezentrale Trinkwassererwärmer in die Ursachensuche mit einbezogen werden.

Es sind nur wenige Fälle von Trinkwasser-Installationen mit einer dezentralen Trinkwassererwärmung bekannt, die hygienisch belastet waren. Grund dafür ist jedoch nicht die hygienische Sicherheit, die durch Durchlauferhitzer oder andere dezentrale Trinkwassererwärmer gegeben ist, vielmehr liegt es an fehlenden Daten dazu, da diese Trinkwasser-Installationen meistens nicht beprobt wurden.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Energieeinsparung

Die Aufbereitung von warmem Trinkwasser macht insbesondere in Neubauten mittlerweile einen hohen Anteil des gesamten Energiebedarfs aus. Um die Verbreitung von Legionellen zu verhindern, wird eine Temperatur über 55 Grad Celsius im Trinkwassersystem empfohlen. Um diese zu erreichen, werden Warmwasserspeicher häufig nachgeheizt, was entsprechende Kosten mit sich bringt. Damit hier Energie eingespart werden kann, ist es für viele Betreiber von Vorteil, das Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung des Wassers aufzuheizen, sprich zwischen 35 und 45 Grad Celsius. Zwar werden so gewünschte Einsparungen der Energie erreicht, jedoch entsteht auch eine erhöhte Gefahr für eine Verbreitung von Legionellen über das Warmwasser. Um Energieeinsparungen in der Trinkwassererwärmung vorzunehmen, ist somit immer ein Experte zu Rate zu ziehen.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Fremderwärmung

Ein weiteres Risiko hinsichtlich von mikrobiellem Wachstum ist die Fremderwärmung der Leitungen. Für dezentrale Trinkwassererwärmer planen Architekten häufig nur einen Schacht für Wohngebäude ein. So liegen die Leitungen für kaltes wie auch warmes Trinkwasser parallel zueinander und bergen die Gefahr, dass das Kaltwasser im engen Schacht erwärmt wird und das Wachstum von Legionellen entsprechend fördert.

Dezentrale Trinkwassererwärmung: Praxisuntersuchung einer Wohnanlage

Dass dezentrale Trinkwassererwärmer zu einer Belastung der Trinkwasserhygiene beitragen können, wurde vom Medizinaluntersuchungsamt am Klinikum Kiel durch die Untersuchung einer Appartementanlage mit 84 Wohneinheiten festgestellt. Dabei ergab die Untersuchung, dass in mehr als der Hälfte der Wohnungen die Keimzahl über dem technischen Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung lag. Bei 12 Prozent der Wohnungen wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 10.000 KBE pro 100 ml überschritten. Jedoch konnte kein Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl an Legionellen im Warmwasser, mit Stagnation, der Nutzung oder Leerstände der Wohnungen oder einer Temperatur über beziehungsweise unter 50 Grad Celsius am Durchlauferhitzer festgestellt werden. Der Schluss, der daraus gezogen wurde, war, dass die dezentralen Trinkwassererwärmer an sich unsicher bezüglich der Hygiene des Trinkwassers sind.

Fazit

Die dezentrale Erwärmung von Trinkwasser bietet keine Garantie für die Sicherheit der Trinkwasserhygiene. Kommt eine dezentrale Trinkwassererwärmung zum Einsatz, ist auch hier eine Beprobung vonnöten. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, ist der Betreiber somit auch hier in der Pflicht, die dezentralen Anlagen untersuchen zu lassen.

Um das Wachstum von Legionellen zu verhindern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, stehen wir von activ consult berlin Ihnen zur Seite. Gerne führen wir auch die Beprobung Ihrer dezentralen Trinkwassererwärmer durch und sorgen durch eine ganzheitliche Herangehensweise für den dauerhaften Erhalt Ihrer Trinkwasserqualität.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Bisherige Beiträge: Biofilm, Trinkwassergrenzwerte, Betreiberpflichten, Legionellenwissen, Trinkwasserqualität in der Hausinstallation, Grundlagen Trinkwasserhygiene

 

Novellierte Trinkwasserverordnung ab Januar 2023

Trinkwasser muss bestimmte Rechtsnormen und Güteanforderungen erfüllen, welche in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Grundlage dafür, dass Deutschlands Trinkwasser zu den besten der Welt zählt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Trinkwasserverordnung und welche grundlegenden Pflichten für Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasser-Installation darin festgelegt sind.

Zweck der Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung ist für den Schutz und die Verbesserung der Qualität des Wassers zuständig und basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie, die die Standards für das europäische Trinkwasser festlegt. Der Zweck der Trinkwasserverordnung wird konkreter in §1 benannt, als ein Schutz für „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben […]“.

Qualitatives Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung gilt als Grundlage für die Sicherheit und Überwachung der Qualität unseres Trinkwassers. Doch was gilt als qualitatives Trinkwasser? Laut der Verordnung wird die Qualität in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert. Wasser muss für den menschlichen Gebrauch laut der Verordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch und Genuss keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, entsteht. Somit darf Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten und muss keimarm sowie farb- und geruchlos sein. Außerdem sollte es eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Diese Güteanforderungen sind in der Trinkwasserverordnung genau festgelegt.

Wichtigste Punkte der Trinkwasserverordnung

Ein wesentlicher Punkt der Trinkwasserverordnung ist der Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Wenn diese detaillierten technischen Vorschriften beachtet werden, genügt das Trinkwasser den Anforderungen der Verordnung. Die Qualität des Trinkwassers wird dabei an den folgenden vier Punkten festgemacht:

  1. Die Beschaffenheit des Trinkwassers

Neben allgemeinen Anforderungen zur Beschaffenheit von Trinkwasser finden sich in der Trinkwasserverordnung zudem mikrobiologische, chemische und radiologische Anforderungen. Diese beschreiben unter anderem, dass neben Krankheitserregern auch keine chemischen und radioaktiven Stoffe, die festgelegte Parameter überschreiten, enthalten sein dürfen.

  1. Die Aufbereitung des Wassers

Die Trinkwasserverordnung besagt, dass bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden dürfen, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Somit dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.

  1. Die Pflichten der Wasserversorger

Die Inhaber einer Trinkwasserverteilungsanlage haben die Pflicht, Veränderungen der Trinkwasserqualität dem Gesundheitsamt zu melden. Sobald das Trinkwasser nicht den vorgeschriebenen chemischen und mikrobiologischen Anforderungen entspricht, müssen zudem sofort eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe erfolgen.

  1. Die Überwachung des Trinkwassers

Trinkwasserversorger müssen laut der Trinkwasserverordnung das abgegebene Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen und überwachen. Die Überwachung darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden. Dabei spielt insbesondere die regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern eine Rolle, um eine Ausbreitung von Legionellen und anderen Krankheitserregern zu verhindern.

  1. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Wer die Vorgaben und Pflichten als Eigentümer nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Trinkwasser, das vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt und an Nutzer abgegeben wurde, gilt als eine Straftat. Die Folgen können je nach Ausmaß mit einer Geldstrafe oder zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Gefährdungsanalyse nach der Trinkwasserverordnung

Wenn bei einer verpflichtenden Trinkwasseruntersuchung nach §14b Trinkwasserverordnung eine Überschreitung des technischem Maßnahmenwertes auf Legionellen ermittelt wird, so ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage verpflichtet eine Gefährdungsanalyse für das betroffene System erstellen zu lassen. Das Ziel der Gefährdungsanalyse ist dabei, planerische, bau- oder betriebstechnische Mängel einer Anlage festzustellen und Maßnahmen zu deren Behebung zu liefern. Für die Gefährdungsanalyse von Trinkwasser sind somit umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich.

Die activ consult berlin unterstützt Sie dabei. Alle relevanten Anlagen vor Ort werden besichtigt und eine technische Expertise anhand der Informationen rund um die Betriebsführung, dem Wasser-Verbrauchsverhalten, dem Temperatur-Monitoring, der Volumenstrom- und Durchflussmessung sowie dem bautechnischen und anlagentechnischen Zustand wird erarbeitet. Die Expertise und das Fachwissen der Beratung stellt sicher, dass Ihr Trinkwasser den Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung daran stellt, zu 100 Prozent entspricht.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

PfW-Web-Talk: Trinkwasserverordnung + Water-Safety-Plan

In einer weiteren Ausgabe unseres Live-Web-Talks haben Anina Schuh und Udo Sonnenberg heute einige regulatorische Hintergründe zum Thema Trinkwasserhygiene diskutiert und aufgezeigt. Mit Blick auf die Umsetzungsfrist für die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht, die im Januar 2023 endet, ging es auch um die Einführung einer Risikobewertung und den damit im Zusammenhang stehenden Water-Safety-Plan (WSP). Schauen/hören Sie selbst (für Eilige: bitte bis 1:30 „vorspulen“):

Link

Neuregelungen bei der Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie

Foto: Unsplash.com David Becker

Im Januar 2023 muss die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Damit verbunden ist die Risikobewertung der Hausinstallationen auf Basis eines Wassersicherheitsplanes. Auch am Normensektor sind umfassende Neuerungen zu erwarten.

Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 werden umfangreiche Änderungen der Trinkwasserverordnung erforderlich. So finden sich in ihr erstmals gesetzlich festgelegte Parameterwerte für Legionellen, die Bewertung des von den Hausinstallationen ausgehenden Risikos wird zumindest für sogenannte „prioritäre“ Örtlichkeiten verbindlich. Die Festlegung dieser Örtlichkeiten obliegt den nationalen Behörden, von der Kommission vorgeschlagen werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze. Für sie ist auf Basis eines Wassersicherheitsplans ein Risikomanagementsystem zu etablieren, um eine Gefährdung der Nutzer dieser Einrichtungen hintanzuhalten. Nicht nur Installateure, sondern auch Verbraucher und Immobilienbesitzer müssen zukünftig über die Gefahren und die richtige Nutzung der Hausinstallationen unterrichtet werden.

Der Beitrag unseres Kooperationspartners Martin Taschl geht auf die wichtigsten grundlegenden Änderungen und die Elemente des Wassersicherheitsplans ein.

Gefährliche Erreger im Trinkwasser: Worauf sollte man achten?

Das raten unsere Wasserexperten Tanja Ehret, Dr. Matthias Brück und Dr. Wolfgang Schwarz

In Deutschland ist die Trinkwasserqualität sehr hoch, doch auch bei uns kann es zu Fällen kommen in denen Keimbelastungen im Trinkwasser auftreten. Insbesondere in öffentlichen Gebäuden besteht ein erhöhtes Risiko für Verunreinigungen. Gerade in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten und andere Fürsorgeeinrichtungen sollte deshalb der Trinkwasserhygiene eine besondere Aufmerksamkeit zu kommen.

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