Trinkwasserhygiene in die Politik
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Positionen und Forderungen zur Sicherstellung einer optimalen Trinkwasserhygiene in öffentlichen Gebäuden – mit Schwerpunkt Gesundheitseinrichtungen als besonders sensible Bereiche
1. Verpflichtende Wasser-Sicherheitspläne (WSP)
Gesundheitseinrichtungen müssen verpflichtet werden, Wasser-Sicherheitspläne zu erstellen und umzusetzen, um Risiken in der Wasserversorgung frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Dies ist erforderlich, da sich in Gesundheitsein-richtungen kranke und immungeschwächte Personen aufhalten und diese Einrichtungen meist über komplexe, weitverzweigte Trinkwasserinstallationen verfügen, wo eine stete Nutzung aller Entnahmestellen selten möglich ist. Für Um,- Zu- und Neubauten sollte der WSP eine Voraussetzung für die Bewilligung werden.
- Ein gesetzlicher Rahmen zur Unterstützung dieser Maßnahme ist notwendig. Damit wird auch die Gefahr von Haftungsansprüchen reduziert, was die Hausleitung entlastet.
2. Stärkung der VDI 6023-Richtlinie
Grundlage für hygienebewusstes Planen, Bauen und Betreiben von Trinkwasser-Installationen ist die VDI-Richtlinie 6023, die erstmals 1999 als Richtlinie aufgegriffen wurde. Die VDI 6023 ist als a.a.R.d.T. (allgemein anerkannte Regel der Technik) anerkannt und damit im Zweifelsfall bindend.
- Die Anforderungen der VDI 6023 zur Planung, Ausführung und Wartung von Trinkwasserinstallationen sollten in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verankert werden. Das gleiche fordern wir für die DVGW Arbeitsblätter W551, W556, W557, W558 und die DIN EN 1717 („Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“), DIN EN 806 und DIN 1988.
3. Pflichtschulungen zur Trinkwasserhygiene
Angesichts der steigenden Anforderungen seitens der Aufsichtsbehörden und der knappen Ressourcen in den Einrichtungen erscheint es erforderlich, dass ein umfassender Leitfaden erstellt und geschult wird.
- Gesetzliche Vorgaben sollten vorsehen, dass Personal, das Trinkwasser-Installationen betreibt oder wartet, regelmäßig nach VDI 6023 geschult wird (z.B. Meister und Ingenieure). Dies verbessert die fachgerechte Handhabung und reduziert Hygienerisiken. Zudem sollten Zertifizierungen von Sachverständigen nicht von Verbänden und Vereinen durchgeführt werden, sondern von staatlichen Stellen. Denkbar wäre eine Stufe unterhalb der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
4. Einführung von Hygiene-Erstinspektionen
Die Qualitätssicherung von Trinkwasserinstallationen in Einrichtungen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge ist essenziell für die Vermeidung nosokomialer Infektionen.
- Bei neuen oder sanierten Trinkwasser-Installationen sollte eine Hygiene-Erstinspektion verpflichtend vorgeschrieben werden, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen.
5. Innovationen für Verbrühungsschutz und Legionellenkontrolle
Zwei häufige Ursachen für schwere Verletzungen in Gesundheitseinrichtungen sind Verbrühungen und Infektionen wie Legionärskrankheit. Hier braucht es entsprechende Innovationen.
- Es sollte darum gezielt im Bereich technischer Maßnahmen geforscht und entwickelt werden. Innovationen, die gleichzeitig Verbrühungsschutz gewährleisten und das Risiko von Legionellenwachstum reduzieren sind das Ziel dieser Maßnahme.
6. Blockaden innovativer Technologien aufheben
Eine optimale Hygiene benötigt eine langfristige strategische Umsetzung. Einrichtungen müssen in der Lage sein, Hygieneinformationen verlässlich zu beziehen und Lösungen ebenso verlässlich umzusetzen.
- Neue, innovative Technologien (z.B. die Ultrafiltration) zur Verbesserung der Trinkwasserhygiene müssen etabliert werden. Öffentliche Einrichtungen sollten verpflichtet werden, smarte Hygienelösungen zum Einsatz zu bringen.
7. Transparenz und Beratung
Um bundesweit einheitliche Standards zu entwickeln und diese dann zu implementieren, braucht es ein Know-how-Zentrum. Das würde der Bedeutung von Prävention und nachhaltiger Hygienesicherung in Gesundheitseinrichtungen gerecht werden.
- Ein nationales Kompetenzzentrum für Trinkwasserhygiene könnte eingerichtet werden. Es hilft Gesundheitseinrichtungen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und informiert über Best Practice-Beispiele. Das Kompetenzzentrum könnte unter dem Dach bzw. der Aufsicht des Umweltbundesamts (UBA) eingerichtet werden.