Antworten Wahlprüfstein Die LINKE Trinkwasserhygiene

DIE LINKE Antworten Wahlprüfstein

Partner für Wasser e.V.

1. Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Sensibilität für Hygienethemen insbesondere im Gesundheitsbereich in den zurückliegenden Jahren verändert? Wo sehen Sie konkret Nachholbedarf und wie soll das möglichst pragmatisch umgesetzt werden?

Antwort:

Ganz sicher hat sich durch die Pandemie nicht nur im privaten Bereich der Umgang mit Hygiene verändert, sondern auch im Gesundheitssystem selbst. Das Bewusstsein zu Atemwegserkrankungen und deren Vermeidung hat sich stark entwickelt. Und auch wenn der Hauptübertragungsweg die Luft ist und deshalb Lüften, Abstand und Masken die wichtigsten Instrumente sind, spielen Handhygiene und Desinfektion eine große Rolle im Hygieneverhalten. Nachholbedarf gibt es insbesondere beim Thema Krankenhausinfektionen mit multiresistenten Keimen. Konzepte gibt es, sie nützen aber nichts, wenn ihre Umsetzung nicht auch mit Personal unterfüttert ist. Das bedeutet einerseits mehr Hygienefachkräfte und mehr Krankenhaushygieniker*innen, aber auch mehr Pflegepersonal und Ärzt*innen, damit überhaupt Zeit ist, die Richtlinien umzusetzen.

2. Was kann in der stationären Gesundheitsversorgung verbessert werden, damit Trinkwasserinstallationen regelmäßiger begutachtet werden? Welche Maßstäbe setzen Sie an, um z.B. regelmäßige Audits durchzuführen?

Antwort:

Ein Krankenhaus soll gesund machen, nicht krank. Die Patient*innen sind oft besonders anfällig für Keime, da sie geschwächt, frisch operiert und/oder hochbetagt sind. Daher kommt der Wasserinstallation und ihrer einwandfreien und hygienischen Funktion höchste Bedeutung zu. Externe Kontrollen sind notwendig, umso mehr, wenn sich Krankenhäuser im Wettbewerb befinden und ihren Fokus auf Erträgen haben. Sinnvoll ist es natürlich auch, Schwachstellen präventiv zu erkennen; hierfür sind Audits sinnvoll. Wir haben im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes kritisiert, dass die Zuschüsse des Bundes zu den Investitionskosten der Länder an die Verwendung der Mittel für Digitalisierung und Notfallversorgung gekoppelt sind. Zwar gibt es auch digitale Anwendungen, die der Trinkwasserhygiene dienen, jedoch sollte die Krankenhaushygiene ganz allgemein auch ertüchtigt werden können mit dem Krankenhauszukunftsfonds. Es hilft nichts, wenn ein Haus gute digitale Technik hat, aber auch Keime im Trinkwasser.

3. Welcher regulative Rahmen muss auf Bundesebene gestrafft oder gar neu gefasst werden, um eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle der Trinkwasseranlagen insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchzuführen? Wenn es nicht an regulatorischen Vorgaben liegt, wo sehen Sie ggf. die Stellschrauben?

Antwort:

Zur Gewährleistung flächendeckender, regelmäßiger Kontrollen der Trinkwasseranlagen insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen insbesondere die Gesundheitsämter personell und finanziell erheblich besser ausgestattet werden. Bei der personellen Aufstockung ist sicherzustellen, dass auch für die Überwachungsaufgaben zukünftig ausreichend Personal vorhanden ist. Als Grundlage dafür sollten konkrete Überwachungsziele definiert werden.

4. Würden Sie es befürworten, wenn die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zukunft auch der Trinkwasserhygieneüberwachung zugutekommt? Wenn ja, sagen/schreiben Sie bitte, wie konkret die Umsetzung politisch zu gestalten ist.

Antwort:

Die Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung des ÖGD überfällig und von enormem Gemeinwohlinteresse ist. Sie kann dazu beitragen, auch andere Aufgabenbereiche des ÖGD besser und effizienter zu gestalten. DIE LINKE fordert, den Investitionsrückstand im ÖGD auch mit Bundesmitteln zu beheben und dabei neben personellen und organisatorischen auch technologische Investitionen zu tätigen. Insgesamt wollen wir die Mittel für den ÖGD auf mindestens 1% der Gesundheitsausgaben anheben. Diese Mittel sollen auch für die digitalisierte Beaufsichtigung der Trinkwasserhygiene eingesetzt werden, insbesondere für die Einrichtungen des Gesundheitswesens. Anwendungen könnten beispielsweise digital gestützte Meldesysteme sowie Leckagen-Detektierung sein. Ein sensibler Umgang mit Fragen der Manipulierbarkeit und des Datenschutzes müssen dabei ein integraler Bestandteil sein.

Antworten Wahlprüfstein CDU CSU Trinkwasserhygiene

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen von
Partner für Wasser e. V.

1. Wie hat sich aus Ihrer Sicht die Sensibilität für Hygienethemen insbesondere im
Gesundheitsbereich in den zurückliegenden Jahren verändert? Wo sehen Sie konkret
Nachholbedarf und wie soll das möglichst pragmatisch umgesetzt werden?

Antwort:

Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Masken nutzen – die Corona-Pandemie hat nicht
nur in der breiten Bevölkerung das Thema Hygiene in den Fokus gerückt, sondern auch im
Gesundheitswesen. Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen
stellt die ausreichende Desinfektion der Hände dar. Wir beobachten zudem, dass das Thema
Hygienesituation in Einrichtungen des Gesundheitssektors in den zurückliegenden
Monaten noch einmal an Bedeutung gewonnen hat. Die Basishygiene wurde
pandemiebedingt durch zusätzliche Maßnahmen aufgewertet.

Schon vor der Pandemie trugen Bündnisse wie die Aktion Saubere Hände (ASH) dazu bei,
dass Händehygienestandards in medizinischen und in pflegerischen Arbeitsbereichen eine
höhere Aufmerksamkeit erhalten.

2. Was kann in der stationären Gesundheitsversorgung verbessert werden, damit
Trinkwasserinstallationen regelmäßiger begutachtet werden? Welche Maßstäbe setzen
Sie an, um z.B. regelmäßige Audits durchzuführen?

Antwort:

Trinkwasser, insbesondere in Bereichen, in denen alte und kranke Menschen damit in
Berührung kommen, muss von sehr hoher Qualität sein. Die Ergebnisse der
Trinkwasserüberwachung belegen, dass bei nahezu allen mikrobiologischen und
chemischen Qualitätsparametern in über 99 Prozent der Untersuchungen die strengen
Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten und die Grenzwerte nicht
überschritten wurden. CDU und CSU wollen daran festhalten, dass das Bundesministerium
für Gesundheit in Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Qualität von Trinkwasser
regemäßig erfasst. Die Einflüsse des Klimawandels und das geänderte
Konsumentenverhalten führen dazu, dass Trinkwasserinstallationen in Zukunft noch stärker
mit geeigneten Strategien und Maßnahmen überwacht werden müssen und nur durch den Einsatz moderner Technologien die anerkannt hohe Qualität des Trinkwassers in
Deutschland gesichert werden kann.

3. Welcher regulative Rahmen muss auf Bundesebene gestrafft oder gar neu gefasst
werden, um eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle der Trinkwasseranlagen
insbesondere in Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchzuführen? Wenn es nicht an
regulatorischen Vorgaben liegt, woran dann?

Antwort:

Trinkwasser ist Grundnahrungsmittel Nummer eins. Für kein Lebensmittel gelten
vergleichbar strenge Grenzwerte. Die Trinkwasserqualität muss von den Wasserversorgern
überprüft werden. Zusätzlich werden in den dafür zuständigen Ländern meist noch weitere
amtliche Kontrollen angeordnet, die von den Gesundheitsämtern oder der örtlichen
Verwaltung durchgeführt werden. Dies betrifft in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen
wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten oder Gaststätten. CDU und CSU
setzen sich dafür ein, dass die Kontrollen oft genug durchgeführt werden, dass
Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass neueste technische Prüfungsstandards
berücksichtigt werden.

4. Würden Sie es befürworten, wenn die Digitalisierung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zukunft auch der Trinkwasserhygieneüberwachung
zugutekommt? Wenn ja, sagen/schreiben Sie bitte, wie konkret die Umsetzung politisch
zu gestalten ist.

Antwort:

Die Aufgaben der Gesundheitsämter in Bezug auf Gesundheitsschutz und Prävention,
beispielsweise im Bereich der Krankenhaushygiene, sind bereits sehr umfangreich.
Zunächst gilt es, bestehende Defizite im Öffentlichen Gesundheitsdienst abzustellen. Die
Mittel des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ in Höhe von vier Milliarden Euro sollen vorrangig den Personalaufbau und die Digitalisierung in den unteren
Gesundheitsbehörden unterstützen.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

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