Online-Seminar „Rechtliche Einschätzung zur Kommunikation über unser Trinkwasser“

202025August

Online
fremde Veranstaltung

Verstößt ein Wasserversorger gegen Wettbewerbsrecht, wenn er sein Trinkwasser als gesund und mineralstoffreich – auch im Vergleich zu Mineralwasser – bezeichnet? Ist dies als Werbung aufzufassen?

Das Oberlandesgericht München hat am 07.05.2020 klar geurteilt: Nein! Bei diesen Aussagen handele es sich nicht um absatzfördernde, wettbewerbsbezogene Maßnahmen. Somit wurde die einstweilige Verfügung des Landgerichts Landshut vom November 2019 aufgehoben.

In diesem Online-Seminar stellen wir die Urteilsbegründung vor und der „Leiter Recht” des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe berichtet über den Sachverhalt und die Hintergründe. Darüber hinaus wollen wir mit Verbänden und Versorgern ins Gespräch kommen und den Umgang mit der Mineralwasser-Industrie anhand praktischer Beispiele beleuchten.

Hier geht’s zum Online-Seminar am 25.08.2020 von 15:00 -16:00 Uhr.

Der gemeinnützige Verein a tip: tap e.V. setzt sich für den Genuss von Leitungswasser ein, um Plastikmüll, CO₂ und Geld zu sparen.

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