Was Recht ist: Gefahren aus dem Wasser

Jedem Betreiber einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage muss klar sein, dass die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Rechtsanwalt und Betreiberrechtsexperte Hartmut Hardt erläutert sehr anschaulich in einem Beitrag, was dies in der Praxis für Eigentümer, Bevollmächtigte, Mieter und Nutzer einer solchen Anlage bedeutet.

Dabei geht er auf die Handlungsverpflichtungen am Beispiel einer
Trinkwasserinstallation nach deutschem Recht ein und erklärt, was es mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „anerkannte Regeln der Technik“ auf sich hat. Ebenso, wer welche Beweislast trägt.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier und kann auch bei den Partnern für Wasser angefordert werden.


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