Wasserversorgung und Cyber-Security
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Die Bundesregierung hat zu diesem Thema am 14.12.2020 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geantwortet (PDF, acht Seiten). Interessant ist hierbei, dass es sich um die Beantwortung einer Nachfrage handelt. Im Juli 2020 hatte die Fraktion bereits eine Antwort der Bundesregierung bekommen (BT-Drucksache 19/20965, PDF, 12 Seiten). Damals wurden aus Sicht der Fraktion jedoch nicht alle Fragen ausreichend beantwortet.
Insgesamt konstatiert die Bundesregierung, dass beim Thema Cybersicherheit in der Wasserversorgungs-Infrastruktur in den zurückliegenden Jahren eine „signifikante Verbesserung“ erreicht wurde. Das sei u.a. auch auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der daraus resultierenden Verordnung zurückzuführen. Die Zahl von rund zehn Millionen Angriffe auf sog. KRITIS (Kritische Infrastrukturen), wie sie im BSI-Lagebericht 2019 Erwähnung finden und seitens der Fragesteller zitiert werden, könne seitens der Bundesregierung nicht nachvollzogen werden.