Wettbewerbszentrale: Leitungswasser für menschlichen Genuss geeignet
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Die Wettbewerbszentrale hat eine Werbung für Mineralwasser moniert, in der suggeriert wurde, Trinkwasser (Leitungswasser) sei demgegenüber von schlechter Qualität und für den menschlichen Genuss nicht geeignet.
Klare Aussage pro Leitungswasser
In dem betreffenden Prospekt stellte das Unternehmen unter dem Titel „5 gute Gründe für Mineralwasser“ die Vorzüge von Mineralwasser heraus und beschrieb im Vergleich dazu die vermeintlichen Nachteile von Trinkwasser (Leitungswasser) mit plakativen Aussagen und drastischen Bildern. So wurde der Slogan „UNSER WASSER STEHT ÜBERALL / NUR NICHT IN DER LEITUNG. Mineralwasser ist in der Flasche so unberührt wie an der Quelle. Leitungswasser berührt bis zum Haushalt so manche marode Leitung“ mit dem Bild einer mit Rost und Kalk extrem zugesetzten Leitung illustriert. Klar ist, Trinkwasser sollte nicht in Leitungen stehen, aber diese verzerrte Darstellung ist unlauter. Es ist eindeutig, dass eine solche Trinkwasserleitung nicht funktionsfähig wäre und nur bei Vernachlässigung technischer und rechtlicher Vorgaben so aussehen würde.
Leitungs- und damit Trinkwasser in Deutschland von sehr guter Qualität
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale erweckte die Werbung insgesamt den Eindruck, Trinkwasser sei insgesamt von minderwertiger Qualität und nicht zum menschlichen Genuss geeignet. Das Trinkwasser in Deutschland ist jedoch laut eines im Mai 2021 veröffentlichten gemeinsamen Berichts des Bundesgesundheitsministeriums und des Umweltbundesamts von sehr guter Qualität. Die Wettbewerbszentrale sprach wegen irreführender Angaben im Rahmen vergleichender Werbung und herabsetzender vergleichender Werbung (§§ 5 Abs. 1, 3; 6 Abs. 1, 2 Nr. 5 UWG) sowie zweier Verstöße gegen die Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) 1924/2006) im Rahmen der Werbeaussagen für Mineralwasser eine Abmahnung aus. Das Unternehmen gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Hier geht es zum Beitrag der Wettbewerbszentrale von Anfang Oktober 2021.