Leitlinien für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Am 25.05.2021 wurde die Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser vom 14.05.2020 (BAnz AT 10.06.2020 B11) vom Umweltbundesamt (UBA) geändert.

Nach § 17 TrinkwV dürfen die Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser keine Substanzen in das Trinkwasser abgeben, die dieses negativ verändern.

Hierzu hat das UBA verbindliche Bewertungsgrundlagen erarbeitet, die Prüfungen zu den chemischen Eigenschaften der Werkstoffe und Materialien in Form von Summen und Einzelparametern vorgeben und eine Beurteilung der Förderung des mikrobiellen Wachstums durch Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser auf Basis des DVGW W 270 bzw. der DIN EN 16421 ermöglichen.

Hier ist die neue Bewertungsgrundlage zu finden.


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