Cyber-Versicherung auch für Einrichtungen der Daseinsvorsorge?
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Dieser Beitrag wurde uns seitens unseres Kooperationspartners CareTrialog überlassen. Hier werden die Themen kurz angerissen. Der ausführliche Beitrag kann via CareTrialog aufgerufen werden.
Cyberattacken gelten nicht nur Krankenhäusern. Pflegeeinrichtungen stehen ebenfalls im Visier von Angreifern. Und auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt: Regelmäßige Sicherungen der Daten und eine Cyber-Versicherung können helfen, den Schaden in Grenzen zu halten.
Wie können sich Einrichtungen aber am besten vor Cyberangriffen schützen? Eine Grundvoraussetzung sind Backups.
Dabei empfiehlt es sich, Sicherungskopien verschlüsselt aufzubewahren und sie nicht in Lese-/Schreibformat verfügbar zu halten bzw. externe Kopien herzustellen.
Bei Cyberattacken erweist sich der Mensch als größte Schwachstelle.
MitarbeiterInnen laden Anhänge herunter, verschusseln Sicherheits-Updates oder geben Passwörter an Anrufer weiter, die sich als Mitarbeiter der IT-Abteilung vorstellen. Es lohnt sich daher immer, die Angestellten in Sachen IT-Sicherheit zu schulen.
Kunden sollten darauf achten, dass die Versicherung für sie günstige Beweislastregeln vorhält, etwa Beweiserleichterungen oder auch eine Beweislastumkehr, die sogenannte Umkehr der Beweispflicht.
Der Nachweis eines Versicherungsfalls obliegt nämlich grundsätzlich dem Versicherungsnehmer. In der Praxis ist das nicht so einfach. Bei Beweiserleichterungen gilt der Nachweis aber im Zweifelsfall bereits als erbracht, wenn zum Beispiel der hinzugezogene IT-Dienstleister ebenfalls vermutet, es läge ein Versicherungsfall vor. Eine gute Versicherung hat außerdem noch einige „Zusatzbonbons“ im Koffer. Wie zum Beispiel eine Rechtschutzkomponente, die Anwaltskosten für eine Beratung abdeckt. Oder renommierte Dienstleister, die dem Kunden im Schadenfall sofort beistehen.
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