Cyber-Versicherung auch für Einrichtungen der Daseinsvorsorge?

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Dieser Beitrag wurde uns seitens unseres Kooperationspartners CareTrialog überlassen. Hier werden die Themen kurz angerissen. Der ausführliche Beitrag kann via CareTrialog aufgerufen werden.

Cyberattacken gelten nicht nur Krankenhäusern. Pflegeeinrichtungen stehen ebenfalls im Visier von Angreifern. Und auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt: Regelmäßige Sicherungen der Daten und eine Cyber-Versicherung können helfen, den Schaden in Grenzen zu halten.

Wie können sich Einrichtungen aber am besten vor Cyberangriffen schützen? Eine Grundvoraussetzung sind Backups. 

Dabei empfiehlt es sich, Sicherungskopien verschlüsselt aufzubewahren und sie nicht in Lese-/Schreibformat verfügbar zu halten bzw. externe Kopien herzustellen.

Bei Cyberattacken erweist sich der Mensch als größte Schwachstelle. 

MitarbeiterInnen laden Anhänge herunter, verschusseln Sicherheits-Updates oder geben Passwörter an Anrufer weiter, die sich als Mitarbeiter der IT-Abteilung vorstellen. Es lohnt sich daher immer, die Angestellten in Sachen IT-Sicherheit zu schulen.

Kunden sollten darauf achten, dass die Versicherung für sie günstige Beweislastregeln vorhält, etwa Beweiserleichterungen oder auch eine Beweislastumkehr, die sogenannte Umkehr der Beweispflicht.

Der Nachweis eines Versicherungsfalls obliegt nämlich grundsätzlich dem Versicherungsnehmer. In der Praxis ist das nicht so einfach. Bei Beweiserleichterungen gilt der Nachweis aber im Zweifelsfall bereits als erbracht, wenn zum Beispiel der hinzugezogene IT-Dienstleister ebenfalls vermutet, es läge ein Versicherungsfall vor. Eine gute Versicherung hat außerdem noch einige „Zusatzbonbons“ im Koffer. Wie zum Beispiel eine Rechtschutzkomponente, die Anwaltskosten für eine Beratung abdeckt. Oder renommierte Dienstleister, die dem Kunden im Schadenfall sofort beistehen.

Vollständiger Beitrag: www.caretrialog.de

Wasserversorgung und Cyber-Security

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Die Bundesregierung hat zu diesem Thema am 14.12.2020 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geantwortet (PDF, acht Seiten). Interessant ist hierbei, dass es sich um die Beantwortung einer Nachfrage handelt. Im Juli 2020 hatte die Fraktion bereits eine Antwort der Bundesregierung bekommen (BT-Drucksache 19/20965, PDF, 12 Seiten). Damals wurden aus Sicht der Fraktion jedoch nicht alle Fragen ausreichend beantwortet.

Insgesamt konstatiert die Bundesregierung, dass beim Thema Cybersicherheit in der Wasserversorgungs-Infrastruktur in den zurückliegenden Jahren eine „signifikante Verbesserung“ erreicht wurde. Das sei u.a. auch auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der daraus resultierenden Verordnung zurückzuführen. Die Zahl von rund zehn Millionen Angriffe auf sog. KRITIS (Kritische Infrastrukturen), wie sie im BSI-Lagebericht 2019 Erwähnung finden und seitens der Fragesteller zitiert werden, könne seitens der Bundesregierung nicht nachvollzogen werden.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

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