Trinkwasserinstallationen – Außerbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
Foto: Pixabay.de
Die Corona-Pandemie hat uns eine neue Vokabel beigebracht: „Lockdown“. In der Konsequenz war diese „zeitweilige Betriebsunterbrechung“ für viele Betriebe und Einrichtungen mit einer mehr oder weniger länger andauernden Stilllegung der Trinkwasserinstallation verbunden: keine Nutzer im Gebäude = keine Trinkwasserabnahme.
Die hygienischen Probleme von stehendem Wasser, auch in einer vermeintlich sauberen Rohrleitungs-Installation, sind den Trinkwasser-Spezialisten hinlänglich bekannt, aber den wenigsten Betreibern bzw. Nutzern von Trinkwasserinstallationen bewusst.
Der DVQST e.V. als im Jahre 2020 neu gegründeter Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene hat dieses Thema dankenswerterweise bereits in einer frühen Phase der Corona-Pandemie aufgegriffen und allen von dem Thema Trinkwasserhygiene betroffenen Nutzern erneut ins Bewusstsein gerufen.
Nach diversen Fachinformationen und Veröffentlichungen des DVQST ist nun aus diesen Aktivitäten in gemeinsamer Arbeit mit dem VDI die Technische Regel 3810 Blatt 2.1:2020-12 („Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“) entstanden, die ab sofort über den Beuth-Verlag erworben werden kann.
Hier werden allen Betreibern die Grundlagen eines hygienischen Betriebs von Trinkwasser-Installationen nochmals en Detail vor Augen geführt und es wird, den Gegebenheiten der Corona-Pandemie geschuldet, detailliert auf das technisch und hygienisch korrekte Vorgehen bei einer längeren Stilllegung wie auch der Wiederinbetriebnahme solcher Anlagen eingegangen.
Autor: Dr. Matthias Brück, Technische Beratung & Produkt-Service, Mitglied im Expertenbeirat der PfW