Berlin: Zwischenbericht zum „Masterplan Wasser“

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Berlin ist zunehmend vom Klimawandel betroffen. Die Folgen für die Berliner Gewässer und das Grundwasser sind bereits heute spürbar. Die sehr trockenen Jahre 2018, 2019 und 2020 führten zu einem Wasserdefizit in den Einzugsgebieten von Spree und Havel mit flächenhaft sinkenden Grundwasserständen und sehr geringen Wasserzuflüssen.

Derartige Trockenphasen werden zukünftig voraussichtlich häufiger und länger andauern. Zugleich wächst die Bevölkerung in Berlin und im Berliner Umland. Dies wird zu einem steigenden Trinkwasserbedarf und somit auch höheren Abwassermengen führen. Zusätzlich werden die Folgen des Braunkohletagebaus in der Lausitz den Zustrom der Spree nach Berlin noch jahrzehntelang erheblich beeinflussen. Somit steigt der Druck auf die Grundwasserressourcen − angesichts der wachsenden Bevölkerung bei gleichzeitig abnehmender Grundwasserneubildung − spürbar.

Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther hat am 20. Juli 2021 dem Berliner Senat den ersten Zwischenbericht zum Stand der Erarbeitung des „Masterplans Wasser“ vorgelegt.

Die Senatsverwaltung erarbeitet in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben ein Maßnahmenpaket, um die Versorgung der Hauptstadt langfristig zu sichern. So soll die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser auch zukünftig während lang anhaltender Trockenperioden sichergestellt und zugleich dem Gewässerschutz und den vielfältigen Gewässernutzungen bestmöglich Rechnung getragen werden.

Die Analysen zeigen, dass die Berliner Stauhaltungen der Spree die für die Trinkwasserversorgung und Schifffahrt erforderlichen Wasserstände auch bei extremen Niedrigwasserereignissen halten können. In der Berliner Oberhavel sei die Bilanz in länger andauernden Trockenphasen hingegen nicht ausgeglichen. Für dieses Gebiet setze die Senatsverwaltung zusammen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung bereits ein Niedrigwasserkonzept um.

Im Rahmen der Aufstellung des „Masterplans Wasser“ werden weitere Maßnahmen geprüft und die Potenziale bewertet. Erste Zwischenergebnisse wurden 2020 und 2021 bereits in Stakeholder-Workshops vorgestellt. Diese Stakeholder-Beteiligung wird in diesem Jahr fortgeführt, ebenso ist auch eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Ein erster Entwurf des Masterplans soll nach Abschluss der laufenden Grundlagenarbeiten und des Beteiligungsverfahrens im Herbst 2021 vorgelegt werden. Der „Masterplan Wasser“ wird einer fortlaufenden Evaluierung und Anpassung an neue Erkenntnisse unterliegen, so etwa zu den wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz, die in einem Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit untersucht werden. 

BDEW legt Wasserstrategie für Deutschland vor: Acht Themenfelder

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Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) hat am 29.04.2021 vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im September 2021 und der Ankündigung einer nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium seine Wasserstrategie für Deutschland veröffentlicht. Zu acht Kernthemen werden in der Broschüre aktuelle Problemstellungen für die Wasserwirtschaft erläutert und Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt.

Die Forderungen des BDEW umfassen folgende Punkte:

  • Für die Gewässer problematische Stoffe (Arzneimittel, Mikroplastik, Pestizide) sollen bereits an der Quelle reduziert und ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung eingeführt werden.
  • Bei der Minderung der Folgen des Klimawandels soll die Daseinsvorsorge mit Trinkwasser für die Bevölkerung im Fokus stehen. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.
  • Der Bundestag sowie die Bundesregierung sollen ihr Bekenntnis gegen eine Liberalisierung und gegen eine Regulierung des Sektors sowie zur Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft erneuern.
  • Bezüglich der Nitratverschmutzung des Grundwassers müssen die aktuellen EU-Vorgaben in der deutschen Agrarpolitik umgesetzt werden.
  • Um die Energieeffizienz zu steigern, soll die energetische Nutzung von Klärschlamm und Klärgas gefördert werden.
  • Die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie für den erleichterten Zugang zu Trinkwasser für alle Verbraucher in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen soll national im Rahmen der Trinkwasserverordnung stattfinden.
  • Die Digitalisierung der Wasserwirtschaft soll in Bezug auf den Einsatz von Funkwasserzählern und bei der Umsetzung eines Datenbinnenmarktes vorangetrieben werden.
  • Im Hinblick auf die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie der EU und der EU-Arzneimittelgesetzgebung sollte sich die Bunderegierung für eine vollumfängliche und konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und eine verursachergerechte Finanzierung einsetzen.

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