Neuregelungen bei der Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie

Foto: Unsplash.com David Becker

Im Januar 2023 muss die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Damit verbunden ist die Risikobewertung der Hausinstallationen auf Basis eines Wassersicherheitsplanes. Auch am Normensektor sind umfassende Neuerungen zu erwarten.

Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 werden umfangreiche Änderungen der Trinkwasserverordnung erforderlich. So finden sich in ihr erstmals gesetzlich festgelegte Parameterwerte für Legionellen, die Bewertung des von den Hausinstallationen ausgehenden Risikos wird zumindest für sogenannte „prioritäre“ Örtlichkeiten verbindlich. Die Festlegung dieser Örtlichkeiten obliegt den nationalen Behörden, von der Kommission vorgeschlagen werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze. Für sie ist auf Basis eines Wassersicherheitsplans ein Risikomanagementsystem zu etablieren, um eine Gefährdung der Nutzer dieser Einrichtungen hintanzuhalten. Nicht nur Installateure, sondern auch Verbraucher und Immobilienbesitzer müssen zukünftig über die Gefahren und die richtige Nutzung der Hausinstallationen unterrichtet werden.

Der Beitrag unseres Kooperationspartners Martin Taschl geht auf die wichtigsten grundlegenden Änderungen und die Elemente des Wassersicherheitsplans ein.

Neue Partner für Wasser

Wir freuen uns über weitere Unterstützung bei der Sensibilisierung für Trinkwasserhygiene im Healthcare-Sektor – herzlich willkommen!

„Wasser ist unser Element – und das muss im Fluß bleiben – ohne Wenn und Aber“, sagt Dr. Hans-Joachim Greunig, Hygieneexperte und Handlungsbevollmächtigter der G5 Performance und freut sich, sein Wissen und seine Erfahrungen einbringen zu können. Dr. Greunig ist zudem im Vorstand des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.V.

„Ein Spezialgebiet von uns ist der Water-Safety-Plan, der immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Entsprechend der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, die bis zum 12.01.2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss, kommt der Aspekt des Wassersicherheitsplans stärker zum Tragen“, sagt acb-Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies. Er sieht viele Anknüpfungspunkte für eine gute Zusammenarbeit mit dem Verband Partner für Wasser. „Wir wollen einiges in der Trinkwasserhygiene gemeinsam bewegen.“

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de