Bundesregierung fordert EU-Regelung für Trinkwasser-Leitungen und Armaturen

Foto: Martin Sotirov | cc 2.0 Lizenz

Die Bundesregierung dringt auf europaweite Vorgaben für den Gesundheitsschutz bei Leitungen und Armaturen, durch die Trinkwasser in Küchen oder Badezimmer fließt. Für diese «Verpackung des Trinkwassers» bestehe Nachholbedarf auf EU-Ebene, heißt es in dem von Minister Christian Schmidt (CSU) vorgelegten Ernährungspolitischen Bericht 2016, den das Kabinett am 1. Juni beschloss.

Trinkwasser kommt auf seinem Weg bis zum Wasserhahn mit vielen Materialien in Kontakt. Dabei ist festzustellen, dass der Einfluss von Werkstoffen und Materialien, aus denen Rohrleitungen und Armaturen gefertigt werden, auf die Qualität des Trinkwassers zunimmt. Einerseits ist dies eine direkte Folge des gestiegenen Komfortanspruchs, der sowohl zu komplexeren Installationen mit längeren Leitungswegen führt als auch zu wenig genutzten Sanitärbereichen, in denen Wasser längere Zeit stagniert. Somit entstehen mehr Situationen, in denen das Wasser Zeit hat, Stoffe aus den Installationsmaterialien aufzunehmen oder gar zu verkeimen. Die noch am Hausanschluss sehr gute Trinkwasserqualität kann bei längerer Aufenthaltszeit in Installationen, die nicht in Einklang mit den Vorgaben des technischen Regelwerks gebaut, gewartet und betrieben werden, somit abnehmen. Daher sind Vorgaben für die Qualität von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser und entsprechende Prüfvorschriften notwendig. Um den freien Warenverkehr nicht zu behindern und um ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, sollten die Vorgaben für Installationsprodukte wie Leitungen und Armaturen europäisch harmonisiert werden. Während Vorgaben für die Verpackung anderer Lebensmittel national wie EU-weit gut geregelt sind, besteht für die „Verpackung“ des Trinkwassers Nachholbedarf bei entsprechenden Regelungen auf EU-Ebene.09

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ermächtigte das Umweltbundesamt (UBA), verbindliche Bewertungsgrundlagen für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zu veröffentlichen. Diese sollen die bisher freiwilligen UBA-Leitlinien schrittweise ersetzen. Nach intensiver Diskussion wettbewerbsrechtlicher Fragen mit der Europäischen Kommission wurde diese im April 2015 veröffentlicht. 2016 werden weitere Bewertungsgrundlagen folgen. Hersteller von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser dürfen zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Bewertungsgrundlagen nur noch Werkstoffe und Materialien verwenden, die nach diesen Vorgaben erfolgreich geprüft worden sind. Das könnte das Aus für viele Billigprodukte bei Armaturen und ähnlichen Bauteilen mit Trinkwasser-Kontakt bedeuten.

Dieser Beitrag ist erstmalig am 2. Juni 2016 im Blog Lebensraumwasser.com erschienen


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