Parlamentarische Anfrage Trinkwasserhygiene in Niedersachsen

Auf Initiative der Partner für Wasser e.V. hat der Abgeordnete des Landtages Niedersachsen, Martin Bäumer (CDU), eine Kleine Anfrage zum „Status Quo der Trinkwasserhygiene in Niedersachsen“ auf den Weg gebracht. Fokus der Anfrage ist das Hygienemanagement in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Im Herbst 2019 haben die Partner für Wasser in Gesprächen mit Landtagsabgeordneten in Hannover die Herausforderungen der mangelnden Trinkwasserhygiene im öffentlichen Sektor diskutiert und den Handlungsbedarf auf die Agenda gesetzt.

Einen Überblick über die Trinkwasserhygiene-Studien, die die Partner für Wasser in den letzten vier Jahren in Auftrag gegeben haben, finden Sie hier.

Die Antworten der Landesregierung datieren von Ende Juni 2020. Wir haben uns einige Punkte genauer angeschaut und bewertet.

In ihrer Antwort geht Frau Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, vor Beantwortung der Fragen auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU- und nationaler Ebene im Bereich Trinkwasserhygiene ein.

Es gibt viele interessante Hinweise in dieser Antwort:

1.Im niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) kümmerst sich eine Vollzeit-Hygienefachkraft speziell um die Hygiene in Alten- und Pflegeheimen.

2. Eine landesweite Erhebung zu Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeheimen findet nicht statt und ist auch nicht für die Zukunft vorgesehen. Die Partner für Wasser fordern, dass der Bund regelmäßige Studien zur Trinkwasserhygiene in o.g. Einrichtungen einführt. Nur so kann ein Gesamtbild über die Situation entstehen und gegengesteuert werden.

3. Frau Dr. Reimann geht detailliert auf den Umgang mit Infektionen im Zusammenhang mit der Trinkwasserhygiene ein: Im Rahmen der Meldepflicht gemäß §7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) konnte seit 2001 in den Daten von Niedersachsen kein klarer epidemiologischer Zusammenhang zwischen Infektionen oder Ausbrüchen durch Legionellen bzw. Pseudomonas aeruginosa und der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen festgestellt werden. Die Partner für Wasser betonen immer wieder, dass der Zusammenhang zwischen Krankenhausinfektionen und Problemen durch veraltete und sanierungsbedingte Trinkwasseranlagen kaum bekannt ist. Laut den Partnern für Wasser ist es nur schwer vorstellbar, dass es in Niedersachsen seit fast 20 Jahren keinen dokumentierten Fall gegeben hat (siehe PfW-Studie). Die Partner für Wasser begrüßen wiederum das Forschungsprojekt „Legionellen in der Trinkwasser-Installation – Auswertung von Trinkwasseruntersuchungen und epidemologische Fall-Kontrol-Studie“. In diesem wird untersucht welche Infektionsquellen und welche Risikofaktoren (u.a. baulicher Art) für das Auftreten von Legionellosen identifiziert werden können.

4. Inwieweit treten Hygienemängel und Infektionen aufgrund veralteter, sanierungsbedürftiger Trinkwasseranlagen auf? Die Antwort auf diese Frage unterstreicht die langjährige Arbeit der Partner für Wasser: Unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an Komponenten der Trinkwasseranlage können die beschriebenen Vorgänge (Vermehrung von Mikroorganismen und Entstehung von Biofilmen) verstärken und weitere Gefährdungen verursachen. Gerade in großen Gebäuden wie Krankenhäusern und Pflegeheimen kann die Komplexität der Trinkwasserinstallationen mit z.B. großvolumigen Warmwasserspeichern, hohen Vebrauchspitzen, stark verzweigten Installationen und nicht zurückgebauten Totleitungen zu mikrobiologischen Kontaminationen führen. Seit ihrer Gründung fordern die Partner für Wasser, dass es zu einer Ausweitung des Bundes-Hygienesonderprogramms auf bauliche Maßnahmen kommt.

5. Präventive Maßnahmen / Handlungsempfehlungen: Nach der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ist Wasser aus Anlagen der Hausinstallation halbjährlich z.B. auf Koloniezahl, E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Legionelle spp. zu untersuchen.

7. Welche finanzielle Förderung ermöglicht das Land Niedersachsen den Altenpflegeheimen und Krankenhäusern speziell für die Trinkwasserhygiene? Eine finanzielle Förderung findet nicht statt – Haus- und Wohnungseigentümer sind in der Pflicht, die gesetzlichen Grenzwerte innerhalb des Hauses einzuhalten. Laut Frau Dr. Reimann, sei es recht unwahrscheinlich, dass mikrobiologische Beeinträchtigungen in der Trinkwasserverteilung innerhalb des Hauses (Krankenhaus, Pflegeheim) nicht erkannt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat für 2019 einen Investitionsstau von 30 Milliarden € ermittelt – Die Partner für Wasser fordern seit Ihrem Bestehen die Schaffung von Investitionsspielräumen zur Verbesserung der Trinkwasserhygiene.


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