EU-Kommission setzt endokrine Disruptoren auf Schadstoff-Liste

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Das Trinkwasser in der gesamten Wasserversorgungskette der EU muss künftig genauer auf zwei endokrin wirksame Verbindungen (Beta-Estradiol und Nonylphenol) überwacht werden. In den seit letztem Jahr geltenden EU-Vorschriften für Trinkwasser schreibt die Kommission vor, dass eine Beobachtungsliste mit neu auftretenden Verbindungen erstellt werden soll, die überwacht und bei Bedarf behandelt werden sollen.

Nach der Erstellung der Überwachungsliste haben die Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar 2023 Zeit, Überwachungsvorschriften für die gesamte Trinkwasserversorgungskette einzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Richtwerte überschritten werden. Wenn im Laufe der Zeit neue Stoffe auftauchen, die wahrscheinlich im Trinkwasser vorhanden sind und ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen könnten – wie endokrine Disruptoren, Arzneimittel oder Mikroplastik –, wird die Kommission sie in die Liste aufnehmen. Dieser neue Mechanismus wird dazu beitragen, die Ziele der EU-Chemikalienstrategie (Launch: 20.01.2022) und des Aktionsplans für eine giftfreie Umwelt zu erreichen.

Bundeszentrum für Spurenstoffe im Trinkwasser

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Die Spurenstoffstrategie des Bundes ist ein wichtiger Baustein, um gesundheitsgefährdende Chemikalien im Grund- und damit später Trinkwasser zu reduzieren und im besten Fall ganz zu vermeiden. Anlässlich des Weltwassertages am 22.03.2021 haben das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) auf einer Fachkonferenz die Ergebnisse der Pilotphase dieser Spurenstoffstrategie vorgestellt. Das beim UBA angesiedelte „Spurenstoffzentrum des Bundes“ hat fortan seinen Sitz in Leipzig und soll die Vorgaben der Bundespolitik zu diesem Thema weiter vorantreiben. Die Partner für Wasser, die sich die Trinkwasserhygiene im Healthcare-Sektor auf die Fahnen geschrieben haben, begrüßen diese Initiative und das neugegründete Zentrum. Über die Partner und Experten bietet die Organisation zugleich Unterstützung an, wenn das gewünscht wird.

Wie können Hersteller, Wasserwirtschaft, Forschung und Behörden eingebunden werden?

Gemeinsam sollen weitere Maßnahmen zur Eintragsminderung entwickelt und die Länder bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen beraten werden. Zwischen Ländern, Kommunen, Hochschulen und Kompetenzzentren soll zudem ein strukturierter Informationsaustausch stattfinden. Ziel muss es sein, dass Spurenstoffe gar nicht erst ins Abwasser gelangen. Dafür muss man schon bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten ansetzen, etwa in der Arzneimittel- und Bauindustrie.

Um welche Stoffe geht es?

Im Rahmen der REACH-Verordnung sind derzeit etwa 22.000 verschiedene Chemikalien registriert. Hier sind noch keine Biozide, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel enthalten. Bereits geringe Konzentrationen von Nano- bis Milligramm, können für die Trinkwasserversorgung eine Herausforderung darstellen und die Wasserbewohner (Mikroorganismen, Fische, Amphibien) schädigen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die gesamt Gewässerökosysteme.

Was wurde bisher in der Pilotphase getan? 

Ein 15-köpfiges Expertengremium aus Vertretern von Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Umweltverbänden, Wissenschaft, Apothekern und Wasserwirtschaft hat einige relevante Spurenstoffe identifiziert. Drei relevanten Spurenstoffen wurden durch die Hersteller und -Verbände Runde Tische eingerichtet, um hier schnell Minderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Zu den besonders langlebigen Spurenstoffen bzw. Mikroschadstoffen werden z.B. Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel/östrogene und phytoöstrogene Stoffe, Industriechemikalien, Komplexbildner, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Metalle/Schwermetalle und Flammschutzmittel gezählt (Prof. Dr. Rita Triebskorn, Studie im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg, 2008).

Quelle: Pressemitteilung des BMU vom 22.03.2021

Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie zudem hier: www.dialog-spurenstoffstrategie.de

Arzneimittelrückstände im Trinkwasser

Seit Jahren nimmt der Verbrauch von Arzneimitteln im Privaten, im Gesundheitsbereich und in der Landwirtschaft stetig zu – die langfristigen Konsequenzen dieser Entwicklung lassen sich nur schwer ein-/abschätzen.

Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) jüngst seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer.

Es gebe „noch große Wissenslücken über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt“, heißt es im Vorwort. Ein flächendeckendes Monitoring der Mikroverunreinigungen im Wasser und deren Wirkungen fehle. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es „interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden“ können.

 

Die Partner für Wasser interessieren sich insbesondere für die Strategien, die die Verunreinigung von Trinkwasser, Grundwasser und Gewässern mit Arzneistoffen, eindämmen sollen. In § 4 Absatz 1 TrinkwV von 2001 heißt es schließlich: »Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.«

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