Trinkwasserhygiene-Dialog „Regulierung u. Gesetzgebung“ am 20.06.2023

v.l.: Udo Sonnenberg, Dr. Peter Arens, Hannes Heidorn

Die Partner für Wasser e.V. haben am 20.06. ihre Reihe „Trinkwasserhygiene-Dialog“ fortgesetzt. Es ging um die Fragen “Welche Regulierung ist relevant für die Trinkwasserhygiene insbesondere im Gesundheitswesen? Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?“

Die beiden vorangegangenen Veranstaltungen 2023 vom 01.03. zum Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und vom 27.04. zum Thema Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Gäste im Studio

Die o.g. Fragen diskutierten Dr. Peter Arens und RA Hannes Heidorn. Dr. Arens ist promovierter Biologe, Trinkwasserfachmann und Sachverständiger. Er arbeitet für Schell Armaturen, einem der „Partner für Wasser. Hannes Heidorn ist Rechtsanwalt für Chemiekalien-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht. Er ist Partner bei CEHMLAW. Udo Sonnenberg moderierte die Veranstaltung und griff vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer auf.

Gesetzliche Bestimmungen, Details zur TrinkwV

Themengrundlage für diesen Dialog sind das Infektionsschutzgesetz, die EU-Trinkwasserrichtlinie als Grundlage für die Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDI etc.).Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nicht erneut „nur“ zu ändern, sondern vollständig neu aufzusetzen. Die allermeisten Punkte sind altbekannt, manches jedoch ist neu und alle Aussagen finden sich in anderen Paragraphen als bisher. Was sind also die wesentlichen Aspekte? Das wurde diskutiert. Allen Teilnehmenden geht in Kürze auch noch ein kurzes Handout zu.

Der digitale Wasserzähler: Segen oder Fluch?

Der Bayerische Landtag hat am 26. Januar einem Änderungsantrag des Datenschutzgesetzes zugestimmt. Jetzt können Gemeinden mit der Installation funkender Wasserzähler beginnen. Ist diese Änderung ein schwerwiegender Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte oder einfach eine praktische Notwendigkeit?

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