Die Bundesregierung verabschiedet erstmals eine Legionellen-Verordnung

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Auf Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat die Bundesregierung eine neue Verordnung verabschiedet, die eine verbesserte Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht, um Legionellen-Infektion vorzubeugen. Damit regiert das Bundesumweltministerium auf eine Vielzahl von Legionellen-Ausbrüchen.

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien, die in geringer Konzentration in Oberflächengewässern und im Grundwasser vorkommen. Bei Einatmung durch den Menschen können sie unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, welche teilweise einen tödlichen Verlauf nehmen können. Zu den bekanntesten Krankheitsbildern zählen die sogenannte Legionärskrankheit (eine schwere Lungenentzündung) und das Pontiac-Fieber.

Bundesumweltministerin Hendriks betont in diesem Zusammenhang: „Bei Legionellenausbrüchen kommt es auf jede Stunde an. Je länger die Quelle gesucht werden muss, desto eher kann es zu Todesfällen kommen. Daher müssen sich jetzt alle Anlagen mit Legionellenrisiko registrieren lassen. Das kann Menschenleben retten.“

Das Ziel der neuen Verordnung ist es hohe Legionellen-Konzentrationen in technischen Wasseranlagen zu vermeiden. Solche wasserbasierten Kühlsysteme werden nicht nur in Gewerbe und Industrie sowie größeren Bürogebäuden betrieben, sondern häufig auch in größeren Kliniken und stellen dort ein erhebliches zusätzliches Hygienerisiko dar.

Regional sind Verdunstungskühlanlagen über große Stadtgebiete verstreut in Betrieb. Daher soll eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt werden, die es den lokalen Behörden ermöglichen wird, schneller auf mögliche Ausbrüche zu reagieren.

Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten, bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums.

 


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