Europäische Trinkwasserrichtlinie – Wasser als Menschenrecht
Foto: Pixabay @u_hv9hrkzd
In Kürze, am 22.3., ist wieder Weltwassertag. Dieser seit 1993 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Tag für das Wasser/Trinkwasser ist ein doppelter Anlass für die Partner für Wasser:
Erstens wird ein WebTalk zum Thema veranstaltet. Das Motte in diesem Jahr lautet „Vom Wert des Wassers bzw. Wasser Wertschätzen“. Zu Gast ist die Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann. Der diesjährige Welttag fällt zudem in die UN-Wasserdekade, die seit 2018 ausgerufen wurde und bis 2028 andauert.
Zweitens weisen wir gerne erneut daraufhin, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat erst vor exakt drei Monaten, am 16. Dezember 2020, die neue Trinkwasserrichtlinie verabschiedet hat. Die EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Es geht um die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das wird in Artikel 1 deutlich:
„Zielsetzung
(1) Diese Richtlinie betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union.
(2) Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.
Insgesamt werden 55 Gründe angeführt, die diese Richtlinie in Erwägung zieht. Darunter:
- Die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (im Folgenden „Initiative Right2Water“) bringt die zunehmende Besorgnis der Öffentlichkeit über die Auswirkungen neu nachgewiesener Stoffe wie etwa von Stoffen mit endokriner Wirkung, Arzneimitteln und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zum Ausdruck.
- WHO-Leitlinien für die Qualität von Trinkwasser. Diese WHO-Leitlinien, in denen das
Konzept des „Wassersicherheitsplans“ („Water Safety Plan“, im Folgenden „Wassersicherheitsplan“) — unter anderem für kleine Gemeinschaften — festgelegt ist, sowie die Norm EN 15975-2 (Sicherheit in der Trinkwasserversorgung) bilden international anerkannte Grundsätze. - Sicherheit in der Wasserversorgung, der sich auf die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Stelle der Einhaltung erstreckt.
- Die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch kann jedoch vom Zustand der Hausinstallationen beeinflusst werden. Daher müssen spezifischere Mindesthygieneanforderungen für Materialien und Werkstoffe, die für die Verwendung bei der Entnahme, Aufbereitung, Speicherung oder Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Neuanlagen oder — im Fall von Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) ersuchen, Normen für die einheitliche Prüfung und Bewertung von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, zu entwickeln.
- In Bezug auf Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, muss auf Unionsebene für eine wirksame Entscheidungsfindung, Koordinierung und Verwaltung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der vorliegenden Richtlinie gesorgt werden.
- Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass Überwachungsprogramme eingerichtet werden, um zu prüfen, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen dieser Richtlinie genügt. Chemikalien zur Aufbereitung und Filtermedien könnten zur Aufbereitung von Rohwasser verwendet Mitteilung vom 19. März 2014 zur Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware!“
- Verbraucher stärker für die Auswirkungen des Wasserverbrauchs zu sensibilisieren.
- Im Zusammenhang mit Wasserversorgern, die mindestens 10 000 m 3 Wasser pro Tag bereitstellen oder mindestens 50 000 Personen mit Wasser versorgen, sollten zusätzliche Informationen, unter anderem über Leistungseffizienz, Wasserverlustkennzahlen, die Eigentumsstruktur und die Struktur des Entgelts, für Verbraucher online verfügbar sein.
Einige Hintergründe können auch auf der Web-Seite des Deutschen Naturschutzringes nachgelesen werden: Link
Interessant auch das Medienbriefing des Europa-Abgeordneten Sven Giegold in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Veröffentlichung der Richtlinie: Link